KFZ Unfall Schaden

1. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
KFZ Unfall Schaden

Ich hatte Anfang Februar einen Auffahrunfall. Eine Frau fuhr mir hinten auf mein Auto (in der Stadt).
Die Versicherung schrieb mir nach ein paar Wochen nachdem ich deren Fragebogen ausgefüllte hatte, das ich einen Gutachter beauftragen sollte. Ich hatte aber zwischenzeitlich von einer KFZ Werstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen, den ich dann erstmnal bei der Versicherung einreichte. Schadenshöhe Brutto 1200,-€ (Lackierung, neue Stoßstange, Achschvermessung und Arbeitslohn). Ich wollte den Nettobetrag haben. Gestern habe ich ein schreiben bekommen, das die Versicherung aufgrund des Unfallherganges, die Höhe der Lackierungskosten sowie der Aschvermessung nicht nachvollziehen kann (50,- Achsvermessung, 2,5 Stunden Arbeitslohn, 400,- Lackierung). Sie möchten das Fahrzeug besichtigen. Kann ich dies ablehnen und sagen das ich jetzt erstmal ein Gutachten bei einem Gutachter meiner Wahl machen lassen will? Wer würde diese Gutachterkosten tragen? Die Schuldfrage ist ein eindeutig, schuld ist die Frau die mir hinten drauf gefahren ist. Ich vermutet das die Versicherung damit nur die Kosten drücken will.

Danke für eure Hilfe

Wer den Schaden hat...?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

nein, du kannst den gutachter der versicherung nicht ablehnen, die wollen einfach nur sicher sein, dass kein betrug vorliegt.
aus meiner erfahrung kann ich nur sagen, ich hatte beim diebstahl meins pkw´s ein gutachten meines autohauses mit eingereicht, da ich auch vermutete, dass die versicherung evtl. den betrag drücken will. sie haben mein gutachten abgelehnt und einen eigenen gutachter beauftragt. der hatte dann 300 euro mehr auf seiner abrechnung für mich stehen:-)

also, keine angst, die gutachter sind schon korrekt und neutral!!!

grüße

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#2
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Du hast grundsätzlich das Recht selber direkt einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Die Sachverständigen der Versicherung brauchst du nicht akzeptieren.
Mach auch von diesem Recht gebrauch.

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#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

@KSV

wirklich? das wäre neu für mich, wo steht das?
da kann ich ja meinen besten kumpel, der kfz-sachverständiger ist, beauftragen ein gutachten für mich zu schreiben.....und die versicherung kanns net prüfen?

ich denke, wenn die versicherung betrug wittert, darf sie einen eigenen gutachter beauftragen. den kannst bzw. darfst du nicht ablehnen, da du sonst nix bekommst.

grüße

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#4
 Von 
Dirk Petersilie
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Aus eigenen Erfahrungen:

Hast Du einen Schaden an Deinem KFZ verursacht hat die die Versicherung das Weisungsrecht des Gutachters, sie bestimmen Einen.

Bist Du der Geschädigte hast Du das Weisungsrecht und bestimmst Einen.

Gutachter sind vereidigte Sachverständige mit ein wenig Spielraum. Sollte eigentlich alles seinen geregelten Gang nehmen.
Das Prob bei den von der Vers. bestellten Gutachtern ist das die meistens der Versicherung angehören ;)

Bis denne

Dirk

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#5
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

@Uedipus

schau mal unter:
http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/verbraucherinfos/tippsrundumsauto/index_20041116155843.html

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#6
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

dankeschön:-)

grüße

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Es ist zwar richtig, dass man einen Gutachter der Versicherung nicht zu akzeptieren braucht. Das heißt aber nicht, dass man der versicherung die Besichtigung des Fahrzeuges verweigern darf.

Natürlich darf die Versicherung prüfen, warum bei einem geringfügigen Schaden eine Achsvermessung notwendig ist.

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#8
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

der Gutachter von der Versicherung war gestern da und das Gutachten ist auch da. Das gutachten ist um 350,-€ geringer wie der von mir beauftragte Kostenvoranschlag.
Gutachten ist keine Achsvermessung. Der Stossfänger ist 150,- billiger wie im Kostenvoranschlag. Was kann ich jetzt machen? Sollte ich mich mit 350,- netto weniger zu frieden geben oder gibt es noch Möglichkeiten, habe leider keine Rechtschutzversicherung. Das gutachten kommt auf 730,- netto, der Kostenvoranschlag lag bei 1087,- netto. Der Gutachter hat 120,-€ Vorteilausgleich von Lackierung abgezogen. Da wird man schon geschädigt und muß noch so einen mißt mit machen.

Vielen Dank

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#9
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

da beschleicht mich doch der Gedanke, daß da eine Werkstatt Deines Vertrauens sich gerne etwas mehr in die Tasche schaufeln möchte. Ok ist sicher OT.
------------------------------------------
So weit ich mich erinnere, gibt man den Wagen in einer Werkstatt ab, unterschreibt eine Abtrittserklärung bez. der Versicherungsleistung und holt holt dann sein repariertes KFZ einfach ab. Damit erübrigt sich doch jegliche Diskussion über irgendwelche Summen. Du bist damit doch aussen vor?!

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#10
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich denke auch, dass deine werkstatt gerne mehr abrechnen wollte als nötig. deshalb den eigenen gutachter.

gutachter arbeiten neutral, sie müssen zur not auch vor gericht ihre gutachten begründen und verteidigen können. was nicht heißt, dass es schwarze schafe gibt....

grüße

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Einschaltung eines Anwaltes lohnt sich nur, wenn Du Dir sicher bist, dass die Preise im Gutachten der Versicherung zu tief angesetzt sind.

Gehe mit dem Gutachten zu Deiner Werkstatt und frage die bitte, was Sache ist. Außerdem solltest Du ein ernstes Wort mit dieser Werkstatt reden.

Wenn schon für einen Laien offensichtlich ist, dass der Kostenvoranschlag überhöht ist (Achsvermessung bei Stoßstangenschaden), dann musst Du Dich nämlich nicht wundern, wenn die Versicherung Dir einen eigenen Gutachter schickt.

Daher bin ich auch überzeugt davon, dass der Preis für die Stoßstange, den der Gutachter der Versicherung genannt hat, korrekt ist.

Hätte die Werkstatt Dir von vorneherein einen angemessenen Kostenvoranschalag gemacht, dann hätte die Versicherung wahrscheinlich anstandslos gezahlt. So hat die Werkstatt Dir einen Bärendienst erwiesen.

Du hast das Recht auf einen vollen Schadenersatz, aber nicht auf Basis einer erhöhten Rechnung. Strittig wäre daher aus meiner Sicht nur der Vorteilsausgleich bei der Lackierung. Womit wird der denn begründet?

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#12
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Vorteilsausgleich ist damit begründet, das vorher schon einige kleine schrammen am auto waren (sehr kleine), das seitenteil vom auto aber komplett bis oben lackiert werden muß. Ich habe jetzt mal bei einem Fordhändler nach einem preis für die Stoßstange gefragt, bei denen war die Stoßstange 50,-€ teurer wie der Gutachter (Sachverständige)in seinem Gutachten angegeben hat, kann das sein?
Der Gutachter (Sachverständige)war ja eigentlich auch kein unabhägiger, sondern direkt von der Versicherung. möchte das Auto ja von einem Freund reparieren lassen und deshlab mir den Netto Betrag auszahlen lassen. Die Frage ist ob der Betrag hoch genug ist, mir kommt es nicht ganz so vor.
Neue Stoßstange + Lackierung und Seite lackieren, + Radschutz.
Was würdet ihr machen, will ja nur das das ganze gerecht abläuft.

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#13
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Jetzt hilft nur noch eins, zum Anwalt gehen und den Fall besprechen.
Hier hättest du besser direkt einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt.
Wichtig ist aber auch das der Anwalt sich wirklich im aktuellen Verkehrsrecht / Schadenersatz auskennt.

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#14
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

auch wenn die versicherung einen angestellten gutachter hat, so ist dieser durch prüf- und richtlinien an die wahrheit gebunden. er muss neutral arbeiten, aber zuviele forderungen für seinen arbeitgeber abwähren. er riskiert sonst seinen job, ein gutachter ist eine staatlich vereidigte person. und falls du vor gericht gehen solltest, muss er sein gutachten begründen können.

vielleicht fragst du auch mal bei einem anderen fordhändler an? denn es gibts unterschiedliche preise, die werkstätte wollen ja auch verdienen. viel glück........


grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Es sind nur die allerwenigsten Kfz-Sachverständigen vereidigt und wenn dann von der IHK oder HWK. Es ist auch absolut nicht notwendig das der Sachverständige vereidigt wird.
Ein Sachverständiger von der Versicherung ist im Regelfall nicht vereidigt - ich kenne noch nichtmals einen Vereidigten - sondern ein ganz normaler abhängiger Angestellter der Versicherung.
Die Position Vorteilsausgleich ist jedoch zu prüfen, da es im Haftpflichtfall nur eine Wertverbesserung geben kann und da ist ein Betrag von 120 sehr zweifelhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Vorteilsausgleich hat der Gutachter damit begründet, das an der Seite des Autos der Lack bis oben lackiert werden muß und da ja schon einige Kratzer sind, die nicht von dem Unfall sind, was ja auch richtig ist.
Wer muß eigentlich die Kosten des Anwalts tragen? Seid ihr Anwälte, oder woher kennt ihr euch so gut aus? Wieviel Zeit habe ich eigentlich mich zu entscheiden, wie ich es mache? Was wäre wenn ich den Schaden direkt bei Ford machen lassen würde, die sind ja meißt teurer, denn der Sachverständige hat ja einen Durchschnittslohn angegeben. Also habe ich jetzt keine Möglichkeiten mehr und muß es akzeptieren, das das Gutachten 350,- Euro geringer ist. Mit siebenhundert Euro Netto allerdings später eine Stoßstange zu kaufen, diese lackieren zu lassen plus die Seite vom Auto lackieren lassen, wird ganz schön knapp vom Geld finde ich oder

Danke uech vielmals für die Hilfen

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall zur Schadensregulierung einen Anwalt einschaltet, sind die Kosten der Beauftragung grundsätzlich als "Schadensposten" ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersezten.

Also auf zum Anwalt ;)

Gruß


-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#18
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Einen durchschnittlichen Verrechnungssatz ins Gutachten zu setzen ist falsch. Richtigerweise wird der Verrechnungssatz der örtlichen fabrikatsbezogenen Fachwerkstatt genommen (dazu gibt es auch ein Urteil!).
Der durchschn. Satz hat oft zur Folge, das die Entschädigung geringer wird.
Ab zum Anwalt und mit diesem besprechen ob nicht besser ein freier Sachverständiger beauftragt werden kann.

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#19
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Es wurde die durchschnittlichen Lohnkosten der ortsansässigen Werkstätten zu Grunde gelegt (aber nicht von Ford) Könnt ihr mir die Gerichtsurteile bzw. Gesetzestexte mailen? Ich will vorbereitet sein, da mein Anwalt meiner Meinung nach auch nicht so richtig den Plan hat. Ich kann ihn aber nicht wechseln, da ich keine Rechtschutzversicherung habe und froh bin wenn die Kosten überhaupt die Versicherung übernimmt. Kann ich meinem Anwalt eigentlich auch schreiben oder muß ich dorthin, ist nämlich im Moment zeitlich problematisch wegen der Arbeit.

Danke euch vielmals

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

@ Mthielemann
Kein Problem, setze bitte die Mail Adresse rein dann bekommst du das BGH Urteil dazu.
Aus welcher Gegend bist du?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Mthielemann@gmx.de
Ich komme aus Kassel

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mthielemann
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

habe noch keine Mail bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Hab am Samstag mittag die Mail rausgeschickt, stimmt die Adresse???

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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