KFZ Versicherung zahlt Schaden nicht voll. Bin ich verpflichtet Restbetrag zu über nehmen?

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sir Oli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
KFZ Versicherung zahlt Schaden nicht voll. Bin ich verpflichtet Restbetrag zu über nehmen?

Hallo zusammen
Habe folgendes Problem. Bin bereits vor längerer Zeit beim Einpacken auf dem Gelände meines Arbeitgebers auf eine Laterne draufgefahren. Hab den Schaden der kaputten Laterne natürlich KFZ-Haftpflicht gemeldet. War damit für mich erledigt. Dachte ich zumindest. Denn dummerweise stellte sich meine KFZ-Versicherung quer, da mein Arbeitgeber vergessen hatte, Schadensfotos zu machen. Letztendlich zahlte sie nur einen Pauschalbetrag von 1000€. Dabei vergingen Monate, alles lief nur zw. Kfz-Vers. und Schadensstelle meines Arbeitgebers. Dann plötzlich bekam ich Post vom Arbeitgeber, dass nun ich den Restbetrag der Reperatur von 900€ zu zahlen habe. Habe daraufhin natürlich gleich mal bei denen angerufen, da ich auch jetzt noch der Meinung bin, dass man sich erstmal richtig mit der Versicherung auseinandersetzen muss und ich nicht in der Pflicht stehe den Restbetrag aus eigener Tasche zu zählen. Doch das hat nicht gefruchtet. Habe jetzt Mahnung erhalten. Man verweist darin auf BGB Paragraph 284 und droht mit Beauftragung einer Inkassofirma, um das Geld bei mir einzutreiben. Kann mir bitte jemand sagen, wie denn nun die rechtliche Lage in diesem Fall aussieht. Bin um jede schnelle Antwort froh, da mir eine 1- Wochen Frist gesetzt wurde. Danke

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
droht mit Beauftragung einer Inkassofirma


Soll Ihr AG doch machen.

Ihr AG müsste Sie und/oder Ihre Vers. ggfs. auf Zahlung der restliche Summe verklagen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Oli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Müsste ich denn den Schaden bezahlen oder haben die in meinem Fall keine Chance? Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Das entscheidet das Gericht, wenn Ihr AG Klage einreicht.

-- Editiert von hamburger-1910 am 11.07.2015 18:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Oli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibts denn zu einem ähnlichen Fall schon Urteile? Mich würde vor allem interessieren ob ich weitere Schritte unternehmen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Jeder Fall ist anders.

Ihr AG muss aktiv werden, wenn er die restl. Summe haben möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Ihr AG muss aktiv werden, wenn er die restl. Summe haben möchte.

Nicht unbedingt. Es soll ja auch Exemplare geben die das direkt vom Lohn abziehen ...


Ansonsten muss der Geschädigte nicht nur den Schaden nachweisen, sondern auch dessen Höhe.
Dann gibt es noch den Abzug "Neu-für-Alt", den muss der Schädiger auch nicht ausgleichen.

Am besten die Versicherung beanchrichtigen, die sind auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Oli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Versicherung beruft sich ja darauf, dass sie ohne aussagekräftige Beweisfotos nicht verpflichtet ist den Schaden zu regulieren. Oder ist die jetzt auch zuständig, wenn man mich persönlich zur Regulierung heranzieht? Darf man mir denn den Schaden v. Lohn abziehen? Das sind doch 2 versch. Paar Schuhe. Bin übrigens auch Gewerkschaftsmitglied. Wäre es sinnvoll, dort um Rechtsberatung zu bitten? Es geht ja schließlich um einen Rechtsstreit mit meinem AG. Vielen Dank im voraus.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Sir Oli):
Oder ist die jetzt auch zuständig, wenn man mich persönlich zur Regulierung heranzieht?

Du wurdest von Anfang an persönlich herangezogen. Schließlich hast Du und nicht Deine Versicherung den Schaden verursacht. Wie schon erwähnt: Leite die Forderung des Arbeitgebers an die Versicherung weiter.
Zitat (von Sir Oli):
Darf man mir denn den Schaden v. Lohn abziehen?

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

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