KFZ beschädigt bei Sturm, wer muss zahlen?

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)
KFZ beschädigt bei Sturm, wer muss zahlen?

Hallo,

angenommen ein KFZ steht auf einem (vermieteten) Privatparkplatz eines Hauses, der Hauseigentümer stellt davor einen Bauzaun. Dieser wird nun Nachts bei starkem Wind/Sturm umgeworfen und landet auf der Motorhaube (mehrmals hoch und wieder runter).

Schaden: Motorhaube zerkratzt, Scheinwerfer zerkratzt.

Erklärung Hauseigentümer: "Muss Ihre KFZ-Vers. machen, da Bauzaun normal aufgestellt (Zaun in dafür vorgesehene Plastikfüße gestellt)".

KFZ-Besitzer hat TK mit SB und findet das nat. nicht so gelungen...

Wie ist da die Lage?

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"MfG,

MS79"

-- Editiert MS79 am 10.10.2013 12:26

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MS79
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

...und VK mit 300 SB!

Kann mir jemand dazu etwas sagen!?

Danke vorab schonmal :-)

-----------------
"MfG,

MS79"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Wenn den Hauseigentümer ein Verschulden trifft (Zaun falsch aufgebaut, ungeeigneten Zaun genommen), dann zahlt er.

Hat der Hauseigentümer alles richtig gemacht und war der Wind einfach nur zu stark, dann ist es höhere Gewalt und deine eigne Kaskoversicherung ist an der Reihe.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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