Käufer Beschädigt Einrichtung von priv. Verkäufer

28. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jens1968
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)
Käufer Beschädigt Einrichtung von priv. Verkäufer

Guten Tag,
Es wurden Möbel über ebay verkauft. Es war nur Selbstabholung angeboten.
Die Käuferin und Ihr Begleiter Haben die Möbel selbst abgebaut und nach draußen traspotiert (sehr hektisch) Leider haben Sie ein schweres Möbel Stück fallen lassen und Fließen gebrochen.

Wir haben uns daraufhin ein kurzes Schreiben aufgesetzt in dem steht, dass die zwei Personen den Schaden beim Abtransport verursacht haben und für die Schadensbeseitigung aufkommen. Unterschrift von beiden.

Jetzt weigert man sich aber mit sändig neuen Ausreden den Schaden zu regulieren. Letzter stand ist. Wir hätten die Möbel vor das Haus transpotieren müssen.
Meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn und selbst wenn, Sie haben unterschrieben den Schaden zu regulieren.
Ob eine Haftpflichtversicherung besteht hat man uns nicht mit geteilt. Aber ich gehe davon aus, dass eher keine besteht.

Was macht man in so einem Fall?

Gruss.

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Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Letzter stand ist. Wir hätten die Möbel vor das Haus transpotieren müssen.


Selbst wenn dem so wäre, führt das nicht dazu, daß deswegen eine konkludente oder gesetzliche Freistellung von Haftungsansprüchen gegeben wäre, wenn die Käufer den Transport dann selbst vornehmen müssen.

Mal blöde gesagt, wenn mir jemand einen Hammer liefern soll und ich muß den dann selbst abholen, darf ich ihn trotzdem nicht auf die Ming-Vase des VK fallen lassen.

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