Kamera defekt im Urlaub

14. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Kamera defekt im Urlaub

Hallo,

angenommen Reisender R hat sich im Sommer eine Unterwasserkamera bei einem Internetmarktplatz gekauft, welcher auch im Namen anderer Firmen die Komplette abwicklung übernimmt. Bei der Bestellung steht dann ganz klein Verkauft durch XXX. Später im Kundenkonto bei dem Marktplatz bei der Reklamationsbehandlung fehlt diese Information ganz.
Nach dem Urlaub im Sommer verfährt R wie in der Anleitung angewiesen, er entnimmt der Kamera den Akku und bewahrt diesen seperat auf.
Im Dezember fliegt R nun mit der ganzen Familie ins Ausland, in dem der Hersteller dieser Kamera nicht vertreten ist. Vorher lädt er die Kamera noch auf, testet diese jedoch nicht, da bei der Kamera wie erwartet die Kontrollleuchte beim Laden blinkt. Beim ersten Versuch zu fotographieren stellt R nun fest, daß die Kamera nicht an geht. Nach kurzer Internetrecherche stellt er fest, dass dieses Problem beim Hersteller bekannt ist, da sich nach etwa einem Monat ohne Stromquelle (Akku) das Betriebssystem der Kamera löschen kann, welches auch nicht wieder per Computer aufspielen läßt; so daß die Kamera eingeschickt werden muss.
R prüft nun vor Ort, welchen Ersatz er bekommen kann und muss feststellen, daß auf Grund der politischen Instabilität in der Hauptstadt alle gleichwertigen Unterwasserkameras vergriffen sind. Die Bilder aus einer einwegkamera sind für die digitale Nachbearbeitung alle nicht zu gebrauchen. R setzt der Internetplattform direkt am Anfang des 10 Tägigen Urlaubs eine Frist von 7 Tagen zur Nacherfüllung. (Lieferung der Software zum flashen des Eproms, oder nachlieferung per express Paketdienst.) Er weißt den Internetmarktplatz auch auf §280 BGB hin.

Nach Rückkehr sagt nun der Internetmarktplatz, er sei nur Vermittler. Der klein genannte Händler stellt sich nun auf den Standpunkt, nichts vom Schaden gewusst zu haben. Der Internetmarktplatz übernimmt jedoch auch die Schadensabwicklung für den Verkäufer.

Welche Ansprüche aus §280 BGB hat R und gegen wen?
Sind 10% des Gesammtreisepreises übertrieben?

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Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Sind 10% des Gesammtreisepreises übertrieben?


Ideeller Wert wird nicht ersetzt. Für "ich konnte meinen tollen Urlaub nicht dokumentieren" gibt es also genau 0 EUR.

Der Schadensersatzanspruch, wenn er denn bestünde (dazu schreibe ich erst mal nix), wäre also auf den tatsächlichen Schaden (Nacherfüllung, ggfs. Minderung) begrenzt.

Produkthaftung seitens des Herstellers kann man auch vergessen wegen der 500 EUR Selbstbeteiligung.

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie sieht es aus, wenn ich nun diese Fotos gewerblich brauche, und mich das Lizensieren von Photos nun 5000€ kostet, falls ich diese nun einkaufe.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

kannst du auch nachweisen, dass die Reise gewerblich war und nicht dem privaten Vergnügen diente (Bei einer Falimienreise wohl etwas schwer).

Hast du ein dafür angemeldetes Gewerbe?

Du musst beweisen können, welcher Schaden dir genau entstanden ist!

Welche Frage du dir auch stellen lassen musst, ist wieso hast du die Cam nicht vor der Reise mal auf Funktion getestet? Eine Ladekontrollleuchte alleien genügt nicht um annhemen zu könenn, alles funktioniert wie es soll...

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#4
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wie sieht es aus, wenn ich nun diese Fotos gewerblich brauche, und mich das Lizensieren von Photos nun 5000€ kostet, falls ich diese nun einkaufe.


Dann wird man dir vermutlich berechtigt vorhalten, du hättest den Schaden dadurch minimieren können, daß du für - immer mögliche - technische Probleme entsprechend vorsorgst, wie das ein professioneller Fotograf eben auch tut - z.B. durch Mitnahme einer Ersatzkamera.

Oder meinst du, wenn Karl Lagerfeld zum Shooting nach Tonga fliegt und dort geht der Akku seiner Hasselblad nicht, daß er dann von Hasselblad 150.000 EUR Schadensersatz (Einnahmeausfall, Reisekosten, Verschiebung des Produktstarts) verlangen kann, wenn er sich nicht mal die Mühe gemacht hat, einen Ersatzakku mitzunehmen?

Wenn du so eine Vorsorge nicht getroffen hast, wird man wohl annehmen, die Fotos seien doch nicht so viel wert gewesen bzw. du hättest eine Mitschuld am summarischen Schaden.

Ich sehe da auch praktische Probleme, wenn du beweisen müßtest, daß du die Fotos, die du teuer eingekauft hast, auch so hättest schießen können (also z.B. die 10 Meter hohe Welle auch zu dem Zeitpunkt vor Hawaii zu finden gewesen wäre).

Noch interessanter könnte es werden, wenn du die Sachen als Privatperson gekauft hast und nun auf einmal gewerbliche Nutzung behaupten willst.
Da kann ich auch sagen, ich habe meine private Nikon Coolpix meinem Kumpel Karl Lagerfeld geliehen, und weil die beim Shooting nicht ging, stünden ihm nun von Nikon 150.000 EUR... you get the picture , im doppelten Sinne. ;)


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