Kann ein Gläubiger dazu veranlasst werden, den Schaden zu mindern bzw. Ware anderweitig zu verkaufen

6. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
GerritST
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Gläubiger dazu veranlasst werden, den Schaden zu mindern bzw. Ware anderweitig zu verkaufen

Ich habe folgenden fiktiven Fall:

Person A kauft bei Person B ein Auto, kann den Kaufvertrag dann aber aus persönlichen Gründen nicht einhalten. Das Auto wurde nicht übergeben. Person B verklagt Person A auf Zahlung und bekommt vom Gericht Recht, was Person A auch nicht bestreitet.

Person A kann das Geld jedoch auch nach Klage leider nicht aufbringen.
Kann Person B dazu veranlasst werden, dass Auto anderweitig zu verkaufen, um den Schaden dadurch zu begrenzen?

Nehmen wir an, der Kaufvertrag beläuft sich auf 20.000 Euro. Das Auto ist jedoch ein Sammlerstück und mittlerweile 30.000 Wert.

Person B weigert sich jedoch, es anderweitig zu verkaufen. Meine Frage: Kann Person B dazu veranlasst werden, dass Auto anderweitig zu verkaufen um den Schaden zu mindern?
Oder kann Person B das Auto so lange stehen lassen, bis die 30 Jahre, welche das Urteil gültig sind, um ist?


Schon Mal vorab Danke für eure Beiträge!

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von GerritST):
Person B weigert sich jedoch, es anderweitig zu verkaufen

Zu Recht, er hat wohl keine Lust sich strafbar zu machen in dem er das Eigentum anderer verkauft ...



Zitat (von GerritST):
bis die 30 Jahre, welche das Urteil gültig sind

Findet sich im Urteil tatsächlich eine Begrenzung der Gültigkeit auf 30 Jahre?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GerritST
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Würdest du deine Antwort bitte rechtlich belegen? Das klingt sehr nach einer Meinung und Marktschreierei, die wenig fundamentvoll ist.

Ich habe auch nirgendwo beschrieben, dass er es hinterrücks verkaufen soll, sondern in einem Vorgang, dem der Käufer zugestimmt hat und um den Schaden zu mindern und ob es dazu ein Gesetz, bzw. eine Rechtsprechung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von GerritST):
Das klingt sehr nach einer Meinung

Ja, in einem Meinungsforum jetzt auch nicht wirklich verwunderlich ...

Da der Gesetzgeber allerdings im StGB was zu Unterschlagung, Betrug, Hehlerei etc. stehen hat, ist diese Meinung nicht so ganz unsubstantiiert.



Zitat (von GerritST):
ob es dazu ein Gesetz, bzw. eine Rechtsprechung gibt.

Es gibt meines Wissens nach weder ein Gesetz noch eine Rechtsprechung die den Gläubiger zwingt, als Verkäufer, Vermittler oder sonst was für den Schuldner tätig zu werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von GerritST):
Vielen Dank für die Antwort. Würdest du deine Antwort bitte rechtlich belegen? Das klingt sehr nach einer Meinung und Marktschreierei, die wenig fundamentvoll ist.


Na dann willkommen im Meinungsforum 123recht.de

Rechtlich belegte Antworten geben Dir gerne Anwälte, die das
a. auch in einem Forum dürfen
b. im Regelfall aber per Mandat beauftragt und auch bezahlt werden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

So wie geschildert gehört das Fahrzeug schon dem A (wäre im Vertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden, wäre das als wichtiges relevantes Detail zu schildern gewesen).
Dieser kann das Fahrzeug jedoch nicht bezahlen.
Ein klassischer Fall von Zahlungsunfähigkeit.
Da wird A wohl in die Insolvenz müssen.

Das Geld was dabei übrigbleibt, wird sich B dann mit den anderen teilen müssen.
Aber: Im Rahmen der Insolvenz könnte das Auto dann evtl. verwertet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Da wird A wohl in die Insolvenz müssen.

Hilft aber eventuell nicht, diese Forderung hier zu eliminieren ...



Zitat (von Kalanndok):
wird sich B dann mit den anderen teilen müssen.

Oder B lässt einfach das Eigentum des A pfänden ... beim Auto angefangen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von GerritST):
Kann Person B dazu veranlasst werden, dass Auto anderweitig zu verkaufen um den Schaden zu mindern?

Jetzt nicht mehr.
Wenn A dazu verurteilt wurde, einen bestimmten Betrag zu zahlen gegen Lieferung des Autos, dann muss der Betrag bezahlt werden (und A erhält dann das Auto).
Man hätte evtl. vor/im Prozess etwas regeln können (z.B. den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären), so dass A nicht zur Zahlung des Kaufpreises sondern "nur" zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden wäre. Dann hätte A nur den Mindererlös zahlen müssen, der angefallen wäre, wenn B an jemanden anderes verkauft hätte (mit etwas Glück also nichts).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nehmen wir an, der Kaufvertrag beläuft sich auf 20.000 Euro. Das Auto ist jedoch ein Sammlerstück und mittlerweile 30.000 Wert.
Und wo soll da nun das Problem sein?
Es dürfte doch leicht ein weiterer Käufer zu finden sein (natürlich von A), der das Fahrzeug für 20.000 Euro übernimmt.

Oder ist A bereits insolvent, und das Geld darf somit vielleicht nicht durch seine Hände gehen?

Zitat:
So wie geschildert gehört das Fahrzeug schon dem A (wäre im Vertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden, wäre das als wichtiges relevantes Detail zu schildern gewesen).
Ich denke mal, dass sich das Fahrzeug noch im Besitz von B befindet. Und das ein Standardvertrag geschlossen wurde (eben Zug um Zug).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.