Ich habe folgenden fiktiven Fall:
Person A kauft bei Person B ein Auto, kann den Kaufvertrag dann aber aus persönlichen Gründen nicht einhalten. Das Auto wurde nicht übergeben. Person B verklagt Person A auf Zahlung und bekommt vom Gericht Recht, was Person A auch nicht bestreitet.
Person A kann das Geld jedoch auch nach Klage leider nicht aufbringen.
Kann Person B dazu veranlasst werden, dass Auto anderweitig zu verkaufen, um den Schaden dadurch zu begrenzen?
Nehmen wir an, der Kaufvertrag beläuft sich auf 20.000 Euro. Das Auto ist jedoch ein Sammlerstück und mittlerweile 30.000 Wert.
Person B weigert sich jedoch, es anderweitig zu verkaufen. Meine Frage: Kann Person B dazu veranlasst werden, dass Auto anderweitig zu verkaufen um den Schaden zu mindern?
Oder kann Person B das Auto so lange stehen lassen, bis die 30 Jahre, welche das Urteil gültig sind, um ist?
Schon Mal vorab Danke für eure Beiträge!
Kann ein Gläubiger dazu veranlasst werden, den Schaden zu mindern bzw. Ware anderweitig zu verkaufen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



ZitatPerson B weigert sich jedoch, es anderweitig zu verkaufen :
Zu Recht, er hat wohl keine Lust sich strafbar zu machen in dem er das Eigentum anderer verkauft ...
Zitatbis die 30 Jahre, welche das Urteil gültig sind :
Findet sich im Urteil tatsächlich eine Begrenzung der Gültigkeit auf 30 Jahre?
Vielen Dank für die Antwort. Würdest du deine Antwort bitte rechtlich belegen? Das klingt sehr nach einer Meinung und Marktschreierei, die wenig fundamentvoll ist.
Ich habe auch nirgendwo beschrieben, dass er es hinterrücks verkaufen soll, sondern in einem Vorgang, dem der Käufer zugestimmt hat und um den Schaden zu mindern und ob es dazu ein Gesetz, bzw. eine Rechtsprechung gibt.
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ZitatDas klingt sehr nach einer Meinung :
Ja, in einem Meinungsforum jetzt auch nicht wirklich verwunderlich ...
Da der Gesetzgeber allerdings im StGB was zu Unterschlagung, Betrug, Hehlerei etc. stehen hat, ist diese Meinung nicht so ganz unsubstantiiert.
Zitatob es dazu ein Gesetz, bzw. eine Rechtsprechung gibt. :
Es gibt meines Wissens nach weder ein Gesetz noch eine Rechtsprechung die den Gläubiger zwingt, als Verkäufer, Vermittler oder sonst was für den Schuldner tätig zu werden.
ZitatVielen Dank für die Antwort. Würdest du deine Antwort bitte rechtlich belegen? Das klingt sehr nach einer Meinung und Marktschreierei, die wenig fundamentvoll ist. :
Na dann willkommen im Meinungsforum 123recht.de
Rechtlich belegte Antworten geben Dir gerne Anwälte, die das
a. auch in einem Forum dürfen
b. im Regelfall aber per Mandat beauftragt und auch bezahlt werden
So wie geschildert gehört das Fahrzeug schon dem A (wäre im Vertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden, wäre das als wichtiges relevantes Detail zu schildern gewesen).
Dieser kann das Fahrzeug jedoch nicht bezahlen.
Ein klassischer Fall von Zahlungsunfähigkeit.
Da wird A wohl in die Insolvenz müssen.
Das Geld was dabei übrigbleibt, wird sich B dann mit den anderen teilen müssen.
Aber: Im Rahmen der Insolvenz könnte das Auto dann evtl. verwertet werden.
ZitatDa wird A wohl in die Insolvenz müssen. :
Hilft aber eventuell nicht, diese Forderung hier zu eliminieren ...
Zitatwird sich B dann mit den anderen teilen müssen. :
Oder B lässt einfach das Eigentum des A pfänden ... beim Auto angefangen ...
ZitatKann Person B dazu veranlasst werden, dass Auto anderweitig zu verkaufen um den Schaden zu mindern? :
Jetzt nicht mehr.
Wenn A dazu verurteilt wurde, einen bestimmten Betrag zu zahlen gegen Lieferung des Autos, dann muss der Betrag bezahlt werden (und A erhält dann das Auto).
Man hätte evtl. vor/im Prozess etwas regeln können (z.B. den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären), so dass A nicht zur Zahlung des Kaufpreises sondern "nur" zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden wäre. Dann hätte A nur den Mindererlös zahlen müssen, der angefallen wäre, wenn B an jemanden anderes verkauft hätte (mit etwas Glück also nichts).
Hallo,
Und wo soll da nun das Problem sein?Zitat:Nehmen wir an, der Kaufvertrag beläuft sich auf 20.000 Euro. Das Auto ist jedoch ein Sammlerstück und mittlerweile 30.000 Wert.
Es dürfte doch leicht ein weiterer Käufer zu finden sein (natürlich von A), der das Fahrzeug für 20.000 Euro übernimmt.
Oder ist A bereits insolvent, und das Geld darf somit vielleicht nicht durch seine Hände gehen?
Ich denke mal, dass sich das Fahrzeug noch im Besitz von B befindet. Und das ein Standardvertrag geschlossen wurde (eben Zug um Zug).Zitat:So wie geschildert gehört das Fahrzeug schon dem A (wäre im Vertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden, wäre das als wichtiges relevantes Detail zu schildern gewesen).
Stefan
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