Kann ein anderer Staat einen zivilrechtlich in Deutschland verklagen?

23. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Kann ein anderer Staat einen zivilrechtlich in Deutschland verklagen?

Sehr geehrte Community,

meine Frage lautet: Können auch andere Staaten Personen in Deutschland auf Schadensersatz verklagen?

Als Beispiel:
Ein Deutscher Wilderer erlegt jetzt rechtswidrig in Südafrika ein Tier und wird von den Behörden erwischt. Es wäre ein Verlustgeschäft für Südafrika ihn ins Gefängnis zu stecken, weil man ihn ja durchfüttern müsste.

1. Könnte Südafrika die Kosten für seinen Prozess und Haftverpflegung in Deutschland gegen ihn Einklagen?
2. Könnte Südafrika Schadensersatz für das erlegte Tier fordern? Safaritourismus ist in afrikanischen Ländern ein wichtiger Wirtschaftszweig und durch Wilderei wird den Ländern großer Schaden angetan.

[Wenn jetzt das Argument kommt, man kann den Schaden nicht beziffern, der Schaden, der durch Urheberrechtsverletzungen begangen wird, kann auch nicht beziffert werden, da nicht alle Raubkopierer automatisch ins Kino gegangen wären, hätten sie die Möglichkeit nicht gehabt, es kostenlos zu sehen.]

Gruß

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

zu 1.: Prozesskosten: Ja, Haftverpflegung: Nein
zu 2.: Ja, da man in Deutschland für einen gewilderten Rehbock auch Schadenersatz zahlen muss, wüsste ich nicht, warum das für ein südafrikanisches Wildtier anders sein sollte. Der Schadenersatzanspruch für einen Rehbock beträgt übrigens 900€.

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#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Können auch andere Staaten Personen in Deutschland auf Schadensersatz verklagen?


Staaten sind juristische Personen und können daher zivilrechtlich in Deutschland klagen wie jede andere juristische (Firma, Verein, ...) oder natürliche Person auch.
Nach §13 ZPO genügt dafür, daß der Beklagte seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Es könnte also auch Japan einen in Berlin wohnhaften Russen - oder eine (auch) in Berlin niedergelassene brasilianische Firma - vor einem Berliner Gericht verklagen.

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