Mein Sohn (13) und sein Freund hatten heute lange Weile und haben sich überlegt, wir schmeißen mal ein paar Steine in Nachbars Fenster. Ein Stein war dann auch ein Volltreffer und die Scheibe der Terassentür hat jetzt ein Loch. Mein Sohn hat auch zugegeben, dass er diesen Stein geworfen hat. Wir werden natürlich den Austausch der Scheibe bezahlen. Meine Frage ist aber: Kann ich das meiner Versicherung melden und bezahlt die den Schaden? Wie formuliert man eine Schadensmeldung? Hab bisher immer nur brav gezahlt und nie einen Schaden melden müssen. Kenne mich daher auch nicht mit so was aus.
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Kaputte Fensterscheibe zahlt Versicherung??
28. Dezember 2009
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Frage vom 28. Dezember 2009 | 20:17
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 39x hilfreich)
Kaputte Fensterscheibe zahlt Versicherung??
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 20:44
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 273x hilfreich)
quote:
Kann ich das meiner Versicherung melden und bezahlt die den Schaden?
Bei Vorsatz? :-o
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#2
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 21:39
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 39x hilfreich)
Also er wollte ja nicht die Scheibe zerdeppern. Er hatte sich gedacht, so ein kleiner Stein macht ja nichts. Und jetzt ist eben in dieser Scheibe ein Loch. Wie die auf so eine Saudumme Idee kommen konnten weiß ich nicht. Kann mir keiner eine klare Antwort geben? Wäre ganz nett!
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2009 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
quote:
Kann mir keiner eine klare Antwort geben?
Klare Antwort:
Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht:
quote:
hatten heute lange Weile und haben sich überlegt, wir schmeißen mal ein paar Steine in Nachbars Fenster.
Was wollen Sie hören? Eine Anleitung zum Versicherungsbetrug?
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#4
Antwort vom 29. Dezember 2009 | 14:32
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 39x hilfreich)
Ich wollte nur eine Antwort ob die Versicherung für so einen Fall eintritt. Ich wollte auf keinen Fall von irgendjemandem eine Anleitung für einen Versicherungsbetrug. Ich dachte ich hätte mal gelesen, dass das bei Kindern anders bewertet wird. Wegen der Aufsichtspflicht oder so.
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#5
Antwort vom 29. Dezember 2009 | 14:52
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 273x hilfreich)
quote:
Ich dachte ich hätte mal gelesen, dass das bei Kindern anders bewertet wird.
Ja, weil bei Kindern (je nach Alter und Tat) eben nicht so schnell von Vorsatz ausgegangen wird. Bei Steinen gegen Fenster ist das aber wohl nicht der Fall, solange das Kind nicht gerade fünf war. Ein 13-jähriger, der in seiner Entwicklung nicht zurückgeblieben ist, sollte wissen, was er da tut.
Übrigens kann es durchaus sein, daß die Versicherung eintritt, sich das Geld aber dann vom Kind zurückholt. Das ist nämlich schon deliktfähig. Du kannst ja mal "Crashkid Dennis" googeln, der dürfte sich lebenslang verschuldet haben mit seinem "Hobby".
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#6
Antwort vom 29. Dezember 2009 | 18:53
Von
Status: Student (2629 Beiträge, 677x hilfreich)
quote:Das dürfte kaum passieren, wir haben hier ja keine Direktanspruch wie in der KFZ Versicherung. Sie kann höchstens ablehen.
Übrigens kann es durchaus sein, daß die Versicherung eintritt, sich das Geld aber dann vom Kind zurückholt. Das ist nämlich schon deliktfähig.
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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge

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