Kaputte Fensterscheibe zahlt Versicherung??

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Timmy63
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 40x hilfreich)
Kaputte Fensterscheibe zahlt Versicherung??

Mein Sohn (13) und sein Freund hatten heute lange Weile und haben sich überlegt, wir schmeißen mal ein paar Steine in Nachbars Fenster. Ein Stein war dann auch ein Volltreffer und die Scheibe der Terassentür hat jetzt ein Loch. Mein Sohn hat auch zugegeben, dass er diesen Stein geworfen hat. Wir werden natürlich den Austausch der Scheibe bezahlen. Meine Frage ist aber: Kann ich das meiner Versicherung melden und bezahlt die den Schaden? Wie formuliert man eine Schadensmeldung? Hab bisher immer nur brav gezahlt und nie einen Schaden melden müssen. Kenne mich daher auch nicht mit so was aus.

-----------------
" "

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Kann ich das meiner Versicherung melden und bezahlt die den Schaden?


Bei Vorsatz? :-o

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Timmy63
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 40x hilfreich)

Also er wollte ja nicht die Scheibe zerdeppern. Er hatte sich gedacht, so ein kleiner Stein macht ja nichts. Und jetzt ist eben in dieser Scheibe ein Loch. Wie die auf so eine Saudumme Idee kommen konnten weiß ich nicht. Kann mir keiner eine klare Antwort geben? Wäre ganz nett!

-----------------
" "

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Kann mir keiner eine klare Antwort geben?


Klare Antwort:
Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht:

quote:
hatten heute lange Weile und haben sich überlegt, wir schmeißen mal ein paar Steine in Nachbars Fenster.


Was wollen Sie hören? Eine Anleitung zum Versicherungsbetrug?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Timmy63
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich wollte nur eine Antwort ob die Versicherung für so einen Fall eintritt. Ich wollte auf keinen Fall von irgendjemandem eine Anleitung für einen Versicherungsbetrug. Ich dachte ich hätte mal gelesen, dass das bei Kindern anders bewertet wird. Wegen der Aufsichtspflicht oder so.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ich dachte ich hätte mal gelesen, dass das bei Kindern anders bewertet wird.


Ja, weil bei Kindern (je nach Alter und Tat) eben nicht so schnell von Vorsatz ausgegangen wird. Bei Steinen gegen Fenster ist das aber wohl nicht der Fall, solange das Kind nicht gerade fünf war. Ein 13-jähriger, der in seiner Entwicklung nicht zurückgeblieben ist, sollte wissen, was er da tut.

Übrigens kann es durchaus sein, daß die Versicherung eintritt, sich das Geld aber dann vom Kind zurückholt. Das ist nämlich schon deliktfähig. Du kannst ja mal "Crashkid Dennis" googeln, der dürfte sich lebenslang verschuldet haben mit seinem "Hobby".

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Übrigens kann es durchaus sein, daß die Versicherung eintritt, sich das Geld aber dann vom Kind zurückholt. Das ist nämlich schon deliktfähig.
Das dürfte kaum passieren, wir haben hier ja keine Direktanspruch wie in der KFZ Versicherung. Sie kann höchstens ablehen.

-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen