Sehr geehrte Community,
angenommener Fall:
Person möchte einen Salto von einer Wand, Sie denkt, dass die Wand aus Beton aus. Da die Wand aus Rigips besteht entstand beim Versuch des Saltos ein Loch in der Wand. Die Absicht war einen Salto zu machen, sprich man dachte nicht daran die Wand zu beschädigen bei dem Trick.
Haftet die Haftpflichtversicherung bei diesem Schaden oder kann man den Versuch als Vorsatz auslegen?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten!
Kaputte Rigipswand - übernimmt die Haftpflicht den entstandenen Schaden?
13. Januar 2016
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Frage vom 13. Januar 2016 | 23:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaputte Rigipswand - übernimmt die Haftpflicht den entstandenen Schaden?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2016 | 12:19
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:kann man den Versuch als Vorsatz auslegen?
Vorsatz zu einer Beschädigung wird man wohl kaum behaupten können.
Und jetzt?
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