Kaution einbehalten - Haftpflicht ignoriert

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
haftpflicht12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehalten - Haftpflicht ignoriert

Guten Tag,

für eine Feier wird ein Raum gemietet mit einer Kaution von 1200€.
Bei der Feier wird durch eine dritte Person Beispielsweise eine Tür für 800€ beschädigt.
Der Schaden wird dem Vermieter gemeldet.
Der Vermieter sieht den Schaden und es wird sich drauf geeinig das die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers diese Sache übernimmt und für die Reparatur aufkommen soll.

Schadenverursacher kontaktiert die Haftpflichtversicherung und diese wiederum Kontaktiert den Vermieter.
Der Vermieter lässt den Schaden ohne mit der Versicherung gesprochen zu haben nun Reparieren und zieht den Reparaturbetrag 800€ der Kaution ab und überweist die Differenz dem Mieter zurück.

Die Versicherung jedoch wartet immernoch auf eine Antwort für die Schadensregulierung und weigert sich die von dem Mieter über die Reparatur bekomme Rechnung zu bezahlen da keine Antwort auf die Kontaktanfrage zum Vermieter kam.

Wie geht man am besten mit soetwas um?
Liegt der Vermieter im Recht das er die Kaution einbeziehen kann obwohl es abgemacht war das die Haftpflicht drum kümmern sollte?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.


Liebe Grüße
haftpflicht12

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von haftpflicht12):
Liegt der Vermieter im Recht das er die Kaution einbeziehen kann obwohl es abgemacht war das die Haftpflicht drum kümmern sollte?


Abgemacht war, so steht es weiter oben
Zitat (von haftpflicht12):
das die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers diese Sache übernimmt und für die Reparatur aufkommen soll.


Und genau so hat sich der Vermieter verhalten. Er hat den Schaden reparieren lassen und reicht die Rechnung vermutlich an den Mieter weiter. Dieser setzt sich dann mit dem Schadenverursacher und dieser mit seiner Haftpflicht auseinander.
Der Vermieter steht nur zum Mieter in einem Vertragsverhältnis, also ist der Mieter sein Ansprechpartner, aber nicht irgendwelche Gäste des Mieters die Schäden verursachen.

Es kann, grade bei gewerblich genutzten Räumen nicht immer abgewartet werden bis irgend wann mal einer aus der Kette der Betroffenen reagiert.

Reguliert die Haftpflicht den Schaden kann sie direkt an den geschädigten Vermieter zahlen oder aber an ihren Vertragspartner. Wer das Geld erhält müsste es dann an den Mieter auskehren.

Berry

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Sehe ich auch so.
Man kann den Vermieter nicht zwingen, sich selbst mit der Versicherung des Verursachers herumzuschlagen.
Der Vermieter darf den Betrag von der Kaution abziehen. Der Mieter muss selbst sehen, ob und wie er sen Schaden von der Versicherung des Verursachers zurückbekommt.
Es ist natürlich immer blöd, wenn ein 3-Personen-Verhältnis (Vermieter, Mieter, Verursacher) vorliegt. Das macht es immer kompliziert. Aber es ist nicht der Vermieter, der diese Komplikationen auflösen muss, sondern der Mieter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Auch meiner Ansicht nach alles richtig so. Genau für solche Fälle ist die Kaution da...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
haftpflicht12
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die nützlichen Beiträge.

Da muss ich wohl mit der Versicherung für mich eine Lösung finden.

LG

0x Hilfreiche Antwort

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