Hi,
wenn ein Kreditinstitut jemandem einen Kredit gewährt und der Kreditnehmer, die Raten und Zinsen nicht zurückzahlt, kann man dann 280 I,II, 286 annehmen, obwohl keine Hinweise auf einen Schaden gibt?
Wie berechnet man den Schadensersatz, wenn es keine Vereinbarung über die höhe der monatlichen Raten gibt?
Kein Schaden?
18. Oktober 2006
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Frage vom 18. Oktober 2006 | 19:52
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Schaden?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2006 | 03:43
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Was für ein Kreditinstitut vergibt denn einen Kredit ohne Vereinbarung über die Ratenhöhe?
Aber was für ein 'Schadensersatz' soll das überhaupt sein? Der KN muß die fälligen Beiträge plus evtl. Verzugszinsen zahlen. Weiteren Schaden müßte man schon sehr gut begründen (bei einem privaten Kreditgeber ginge das wohl, weil der argumentieren kann, er habe das Geld eigentlich anderweitig gebraucht und nun selbst einen Kredit aufnehmen müssen o.ä.).
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