Keine Haftpflichtversicherung!

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
*Christin*
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Keine Haftpflichtversicherung!

Hallo.

Folgendes, ich bin unverschuldet auf einen Geh- und Fahrradweg (Fahrradfahrer dürfen den Weg mitbenutzen) von einem Fahrradfahrer abends der zudem wahrscheinlich noch alkoholisiert war, und ohne Licht, umgefahren worden.
Ich musste mit dem Rettungswagen ins KH. Wo ein tiefe und große Fleischwunde ärztlich versorgt wurde.
Die Wunde hat sich nun auch noch entzündet.

Das zusätzlich Schlimme an der ganzen Sache ist, ich habe heute erfahren das der Unfallverursacher keine Haftpflichversicherung hat!

Und nun???

Ich habe nächste Woche einen Anwaltstermin, wer zahlt dafür die Kosten? Und alles andere?

Ich bin fix und fertig.

Welche Möglichkeiten habe ich Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen? Habe ich überhaupt eine??? :(

Stafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung wird gestellt.

Danke!

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wäre der Unfall von einem Autofahrer mit Auto verursacht worden, könnte bei Fehlen der Pflichtversicherung die Verkehrsopferhilfe einspringen. Dies stellt sich jedoch vorliegend als nicht möglich dar. D.h., Sie werden sich wegen des Schadens (materiell/immateriell) an den Schädiger halten müssen, ggf. Strafantrag wegen fahrl KV stellen müssen/können.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

du kannst deine gesamten Kosten( Anwalt, Arzt, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Schmerzensgeld etc ) beim Verursacher geltend machen.

Das macht am besten der Anwalt!

Dann bete aber, das es nicht grad ein Harzt IV Empfänger ist.

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#3
 Von 
*Christin*
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Kein Gebet, nichts hat geholfen. :(

Der Unfallverursacher ist Hartz IV Empfänger, und überschuldet.

Toll...

*Christin*

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

dann halte die Kosten gering.

Kannst allerdings auch einen Titel erwirken und beten, das er innerhalb der nächsten 30 Jahre noch zu Arbeit / Vermögen kommt.

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
das er innerhalb der nächsten 30 Jahre noch zu Arbeit


Was jedenfalls dann nicht unrealistisch sein muß, wenn der Schädiger noch relativ jung ist. Ist freilich die Restlaufzeit aufgrund des fortgeschrittenen Alters eingeschränkt, sind natürlich die Chancen geringer.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Leider musst Du sämtliche anfallenden Kosten (Anwalt) erst einmal vorschießen. Die Aussichten, das Geld wieder zu bekommen musst Du dann selbst beurteilen.

Den Gang zum Anwalt würde ich mir daher genau überlegen.

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