Keine Zulassung für Heilpraktikerprüfung aufgrund chron. niedrigvirämischer HBV, HBe Antigen neg

7. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Koreaner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Zulassung für Heilpraktikerprüfung aufgrund chron. niedrigvirämischer HBV, HBe Antigen neg

Zulassung zur Heilpraktikerprüfung wurde wegen chronischer Hepatitis-B-Infektion vom Gesundheitsamt Krefeld abgewiesen. Recht auf Rückzahlung der Heilpraktikerschulgebühren bis zur Ausheilung?
Meine Frage ist in der Überschrift enthalten. Der Schulleiter hat mir am Anfang des Schulbesuchs gesagt, dass es kein Problem wäre, die HP-Schule trotz chronischer niedrigvirämischer Hepatitis B (HBe-Antigen negativ) zu besuchen.
Das Gesundheitsamt hat ein Jahr nach meiner Anfrage,, ob eine Zulassung zur Prüfung möglich ist, geantwortet, dass eine Prüfung aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist.
Folglich wäre es zumindest gerecht, den Restbetrag von 2200€ der Schulgebühren i.Hv. 9900€ zurückzuhalten, bis ich eine funktionelle Heilung erreicht habe. Oder nicht?

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 16:00

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 16:01




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 941x hilfreich)

Zitat (von Koreaner):
Folglich wäre es zumindest gerecht, den Restbetrag von 2200€ der Schulgebühren i.Hv. 9900€ zurückzuhalten, bis ich eine funktionelle Heilung erreicht habe. Oder nicht?
Wohl "oder nicht".

Zitat (von Koreaner):
Das Gesundheitsamt hat ein Jahr nach meiner Anfrage,, ob eine Zulassung zur Prüfung möglich ist, geantwortet, dass eine Prüfung aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist.
Und warum hast Du nicht vorher nachgefragt? Oder andere dazu befragt?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Koreaner):
Der Schulleiter hat mir am Anfang des Schulbesuchs gesagt, dass es kein Problem wäre, die HP-Schule trotz chronischer niedrigvirämischer Hepatitis B (HBe-Antigen negativ) zu besuchen.
Da dies bisher ja wohl auch so geschehen ist sehe zunächst einmal noch keine Fehlinformation. Hast du auch gefragt was mit der Prüfung sein wird wenn die Krankheit bis dahin nicht ausgeheilt sein wird?

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#3
 Von 
Koreaner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schulleiter hätte mir frühzeitig sagen können, dass eine Prüfungszulassung unwahrscheinlich ist. Es liegt meiner Meinung nach eine Täuschung durch Unterlassen vor, da seine Antwort die Vermutung nahelegt, dass auch eine Prüfungszulassung wahrscheinlich möglich wäre.

Signatur:

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

War denn überhaupt abzusehen, dass die Krankheit bis zur Prüfung nicht ausgeheilt sein wird?
Hätte der Schulleiter das vorausahnen können?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von Koreaner):
Der Schulleiter hat mir am Anfang des Schulbesuchs gesagt, dass es kein Problem wäre, die HP-Schule trotz chronischer niedrigvirämischer Hepatitis B (HBe-Antigen negativ) zu besuchen.

Und, gab es Probleme beim Besuch?



Zitat (von Koreaner):
Der Schulleiter hätte mir frühzeitig sagen können, dass eine Prüfungszulassung unwahrscheinlich ist.

Ja, hätte er.
Nur ist "können" nicht "müssen".



Zitat (von Koreaner):
da seine Antwort die Vermutung nahelegt, dass auch eine Prüfungszulassung wahrscheinlich möglich wäre.

Nö.

Mal so als Vergleich:
Nur weil ich Fahrstunden nehme, bedeutet das noch lange nicht, das ich zur Prüfung zugelassen werde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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