Seit gut einem Jahr parke ich in einer Großstadt einer privaten Tiefgarage mit fest zugewiesenen Stellplätzen. Der Nachbar auf dem Stellplatz daneben war über die gesamte Zeit der selbe. Sonst wurden die Stellplätze von niemandem genutzt. Mein Fahrzeug wird wenig bewegt und steht höchstens 20 Tage im Jahr woanders.
Ende Juli habe ich Schäden bemerkt, die durch das Anstoßen einer anderen Fahrzeugtür herrühren. Dabei muss die andere Fahrzeugtür über einen längeren Zeitraum ca. 10 Mal gegen mein Auto geschlagen worden sein. An zwei Stellen sind die Schäden größer und auch aus Abstand sichtbar.
Als das Fahrzeug des Nachbarn wieder vor Ort war, habe ich die Polizei zur Beweissicherung gerufen. Es gibt offenbar einen Lacktransfer, d.h. helle Lackspuren auf meinem Auto und dunkle auf dem anderen Fahrzeug. Die Höhe der Spuren passt. Die Einschätzung der Beamten ist, dass es zusammenpasst.
Da es sich um eine abgeschlossene Tiefgarage handelt, hat die Polizei keine Strafanzeige aufgenommen, weder bzgl. Unfallflucht noch bzgl. Sachbeschädigung. Die Beamten meinten, es sei nur eine Beweisaufnahme zum Schutz privater Rechte. Trifft das zu oder ist Sachbeschädigung immer eine Strafanzeige wert?
Ich hatte die Beamten darauf hingewiesen, dass der Verursacher das bemerkt haben muss, denn es wurde mit dem Finger drüber gewischt und das war nicht ich.
Ich habe dem Nachbarn einen Zettel an der Scheibe hinterlassen und er hat sich darauf gemeldet. Vor Ort haben wir festgestellt, dass auch der Türöffnungswinkel genau zu den Schäden passt. Die Schäden an meinem Fahrzeug liegen alle entlang der horizontalen Achse bei 68,5 cm über dem Boden. Auf der Höhe gibt es am anderen Fahrzeug einen Lackabplatzer an der Türfalz und zu meinem Fahrzeug passende Lackspuren. Der Nachbar meint dazu nur, dass er es nicht war, sonst hätte er sich gemeldet, da er ehrlich sein. Außerdem müsste es ein weiße und kein silbernes Fahrzeug gewesen sein (was Unsinn ist). Er hatte mir auch Fotos geschickt, die er selbst gemacht hat und die ihn m.E.n. belasten und nicht entlasten.
Ich habe ihm gesagt, dass ich unsere Versicherungen einschalten werde und auf Schadensersatz bestehe. Am nächsten Morgen waren die Lackspuren von seiner Tür abgewischt.
Ich glaube, dass er die Beschädigungen bemerkt und sogar genau inspiziert hat und dass er mich dreist anlügt.
Seine Versicherung hat mir einen Werkstatttermin vereinbart und einen Kostenvoranschlag bezahlt. Dieser beträgt netto ca. 1.500 €. Der Werkstattmeister hatte die Fotos gesehen und sagte ungefähr wörtlich: "Ich sehe solche Schäden jeden Tag und ich sage Ihnen, zu 100% war der das." Natürlich war das eine saloppe Meinungsäußerung, bei Weitem kein Sachverständigengutachten und auch nichts, was er offiziell wiederholen oder mir schriftlich geben würde. Aber auch die Sachbearbeiter seiner und meiner Versicherung meinten, das seien auf jeden Fall Schäden, die durch eine andere Fahrzeugtür verursacht wurden und damit gibt es für mich keinen Zweifel, dass es niemand anderes gewesen sein kann.
Anschließend hat er gegenüber seiner Versicherung abgestritten. Die Versicherung hat mir in 2 Zeilen abgesagt und darauf verwiesen, dass ich keinen zwingenden Beweis (Zeugenaussage, Überwachungsvideo) habe und somit nur eine Vermutung äußere. Die Polizeiakte hatte die Versicherung nicht angefordert.
Mein Ärger ist groß, da ich extra diese Tiefgarage bezahle, damit mein Auto sicher steht. Ich kann mit großer Sicherheit den Verursacher benennen und bleibe möglicherweise doch auf dem Schaden sitzen.
Ich habe jetzt über einen befreundeten Anwalt Einsicht in die Polizeiakte angefordert. Ich hoffe, dass die Beamten nicht zu neutral formuliert haben, dass deren Fotos taugen und ein klarer Bezug zwischen den Fahrzeugen hervorgeht.
Dann würde ich der Versicherung schreiben, dass es eine starke Beweislage zu Lasten ihres Versicherungsnehmers gibt (ich vermeide den Begriff "Indizien").
- Bestätigung des Vermieters und GPS-basiertes Fahrtenbuch zum Beleg der Nachbarschaft
- Schäden entlang der horizontalen Achse auf 68,5 cm mit gleichfarbigen Lackspuren (meine Fotos zu den Schäden entlang dieser Achse, Lacktransfer und Schaden an seiner Tür halte ich für sehr aussagekräftig)
- Lackabplatzer auf 68,5 cm in Türfalz des Nachbarn
- Lacktransfer auf beiden Fahrzeugen passt zusammen
- Türgeometrie/Öffnungswinkel passt zum Schaden
- Belegt durch Fotos des Versicherten und durch Dokumentation der Polizei
Meine nächsten Schritte wären dann, einen Anwalt hinzu zu ziehen und einen Gutachter, der anhand aller vorliegenden Fotos, Polizeiakte und falls möglich Ortsbegehung mit beiden Fahrzeugen ein Privatgutachten erstellt. Voraussichtliche Kosten ca. 1.000 €. Anschließend würde ich meine Forderung gerichtlich geltend machen und rechne damit, dass es ein gerichtlich bestelltes Gutachten geben könnte. Weitere Kosten ca. 2.500 €. Das Kosten-Risiko aus Schadensersatz, Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten beträgt dann insgesamt ca. 5.000 €. Meine Erfolgsaussichten schätze ich sehr hoch ein, da für mich zweifelsfrei klar ist, dass es keinen anderen Verursacher geben kann und alle Gutachten dies belegen oder zumindest stark nahelegen werden.
Ich würde diese Schritte gerne sparen und der Versicherung ein Vergleichsangebot bei 1.000 € anbieten.
Wie ist eure Einschätzung?
- Sind meine Belege tatsächlich stark oder ist ohne Zeugen alles uninteressant?
- Lassen sich Versicherungen überhaupt auf solche Vergleiche ein?
- Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und müsste abwägen, ob ich riskiere 1.000-3.500 € rein zu stecken. Gehen wir mal davon aus, dass in der Polizeiakte eher hilfreiche Dinge stehen, wie weit sollte ich dann gehen?
- Ggü. seiner Kfz-Haftplicht habe ich nicht hervorgehoben, dass der Schaden in einer abgesperrten, privaten Tiefgarage passiert ist. Ich frage mich wie dieser Schaden einzuordnen ist. Ich habe anhand eines Urteils gelernt, dass dort niemals eine strafbare Unfallflucht auftreten kann, weil es kein öffentlicher Raum ist. Darüber, dass eine strafbare Sachbeschädigung vorliegt, habe ich unterschiedliche Auffassungen gelesen. Die Polizei wollte keine Strafanzeige aufnehmen, vielleicht wird das in kleinen Städten auch anders gehandhabt. Könnte die Kfz-Haftpflicht ihre Haftung abstreiten, weil der Schaden nicht im öffentlich Raum aufgetreten ist? Das allgemeine Betriebsrisiko besteht doch aber auch im privaten Raum und müsste mitversichert sein? Es sollte dann auch keinen Unterschied machen, ob es ein Parkrempler oder eine geöffnete Tür war?
Kfz-Sachschaden in privater Tiefgarage
Zitat :Darüber, dass eine strafbare Sachbeschädigung vorliegt, habe ich unterschiedliche Auffassungen gelesen. D
Sachbeschädigung ist nur eine Straftat, wenn sie absichtlich erfolgte.
Das ist hier ziemlich sicher nicht der Fall. (Und selbst wenn, ließe sich die Absicht nicht beweisen.)
D.h. eine Anzeige hätte zu nichts geführt. (Trotzdem hätte die Polizei die Anzeige formal aufnehmen müssen. Denn die Entscheidung, ob etwas strafbar ist, steht nur der Staatsanwaltschaft zu, nicht der Polizei. Die Staatsanwaltschaft hätte aber sicher die Anzeige im Sande verlaufen lassen, da es keinen Anhaltspunkt für eine absichtlich Sachbeschädigung gibt.)
Zitat :Könnte die Kfz-Haftpflicht ihre Haftung abstreiten, weil der Schaden nicht im öffentlich Raum aufgetreten ist?
Nein, nicht deswegen.
Zitat :Lassen sich Versicherungen überhaupt auf solche Vergleiche ein?
Eher nein.
Es steht dort wohl sicher, aber niemand wird dir garantieren, dass solche beschriebenen Schäden nicht auch in einer sicheren kostenpflichtigen TG passieren können.Zitat :Mein Ärger ist groß, da ich extra diese Tiefgarage bezahle, damit mein Auto sicher steht.
Ja. So könnte es ausgehen. Du könntest dich auch mit ihm einigen.Zitat :Ich kann mit großer Sicherheit den Verursacher benennen und bleibe möglicherweise doch auf dem Schaden sitzen.
Ja, auch das ist möglich. Du ahnst es schon, der Stellplatznachbar wirds auch gewesen sein.Zitat :Ich habe jetzt über einen befreundeten Anwalt Einsicht in die Polizeiakte angefordert.
Das ist zulässig.Zitat :Dann würde ich der Versicherung schreiben,
Auch zulässig. Die Vers. wird dir wahrscheinlich negativ antworten.Zitat :Meine nächsten Schritte wären dann,
Ich nicht, aber man kann für sich selbst so spekulieren. Das ist zulässig.Zitat :Meine Erfolgsaussichten schätze ich sehr hoch ein,
Ich kann nicht einschätzen, was letztlich dabei rauskommt.
Ich kann dir aber sagen, dass es mal möglich war, aus einer privaten und nur per Code zugänglichen Hotelgarage gleichzeitig 3 von Hotelgästen dort auf zugewiesenen Stellplätzen abgestellte und abgeschlossene sehr wertvolle Motorräder zu entwenden. Wahrscheinlich sogar ganz kratzerlos.
Nie fand man die Verursacher/Diebe/Räuber/Motorräder...
Die 3 Biker mussten zwar mit der Bahn ein sehr weite Strecke nach Hause fahren, aber das Glück im Unglück waren die Vollkaskoversicherungen für die Bikes.
WAS für eine hast du?
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Zitat :Der Nachbar meint dazu nur, dass er es nicht war, sonst hätte er sich gemeldet, da er ehrlich sein.
Dann war es vielleicht seine Frau, sein Kumpel, sein Kind, oder sogar jemand, der ihm das Auto mal kurz geklaut hatte...
Ist aber egal, wenn man nachweisen kann, dass die die Schäden vom betroffenen KFZ kommen.
Zitat :Sachbeschädigung ist nur eine Straftat, wenn sie absichtlich erfolgte.
Das ist hier ziemlich sicher nicht der Fall. (Und selbst wenn, ließe sich die Absicht nicht beweisen.)
D.h. eine Anzeige hätte zu nichts geführt. (Trotzdem hätte die Polizei die Anzeige formal aufnehmen müssen. Denn die Entscheidung, ob etwas strafbar ist, steht nur der Staatsanwaltschaft zu, nicht der Polizei. Die Staatsanwaltschaft hätte aber sicher die Anzeige im Sande verlaufen lassen, da es keinen Anhaltspunkt für eine absichtlich Sachbeschädigung gibt.)
Verstehe. Danke. Absicht unterstelle ich ihm zwar nicht. Aber wer das 10 Mal macht, davon 2 Mal wirklich heftig, es bemerkt, mit dem Finger drüber wischt und sich entscheidet, so zu tun als wäre nichts, den muss ich auch nicht mit Samthandschuhen anfassen, wenn eine Strafanzeige möglich wäre.
Zitat :Zitat :
Zitat (von onlySolutions):
Könnte die Kfz-Haftpflicht ihre Haftung abstreiten, weil der Schaden nicht im öffentlich Raum aufgetreten ist?
Nein, nicht deswegen.
Danke. Das nimmt mir eine Sorge.
Zitat :Die 3 Biker mussten zwar mit der Bahn ein sehr weite Strecke nach Hause fahren, aber das Glück im Unglück waren die Vollkaskoversicherungen für die Bikes.
WAS für eine hast du?
Meine Versicherung (Teilkasko) unternimmt dazu gar nichts. Wäre es eine Vollkasko, würde sie den Schaden einfach regulieren und bei Abstreiten des Nachbarn auch gar nicht weiter nachforschen. Der Nachweis ist ohne Zeugen eben schwer. Auch das ist mir ja bewusst.
Zitat :Dann war es vielleicht seine Frau, sein Kumpel, sein Kind, oder sogar jemand, der ihm das Auto mal kurz geklaut hatte...
Der "Nachbar" ist nur ein Parkplatz-Nachbar. Er wohnt nicht in der Stadt und parkt hier, weil sein Büro in der Nähe ist. Wir können davon ausgehen, dass er der einzige Fahrer ist. Behaupten kann er natürlich viel. Ich halte ihn nicht für ehrlich und eine Einigung mit ihm wird es wohl auch nicht geben. Er streitet es ab, ohne sich überhaupt auf eine Argumentationsebene zu begeben.
Es kann nirgendwo anders passiert sein als in dieser Garage, in der ich neben ihm parke. Und am einzigen Ort, wo es passiert sein kann, gibt es nur ein Fahrzeug, das in Frage kommt. Bei diesem Fahrzeug passen Lacktransfer, Höhe der Beschädigungen und Türöffnungswinkel. Und trotzdem kommt von im nicht "ich glaube nicht, dass mir das unabsichtlich passiert ist und ich es nicht bemerkt habe" sondern "Ich weiß genau, dass ich ich es nicht war. Das muss dann ein Richter entscheiden. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und bin selbst Anwalt. Bring it on!" (Lackspuren wische ich vorsorglich schon mal von meinem Fahrzeug ab)
Dass er Anwalt für Finanz- und Immobilienrecht ist, gibt ihm keinen Freibrief für Sachbeschädigung und wird mich auch nicht abschrecken, auf mein Recht zu bestehen.
-- Editiert von User am 10. September 2025 12:33
Zitat :aber das Glück im Unglück waren die Vollkaskoversicherungen für die Bikes.
Glück im Unglück?
Den etwa doppelt so hohen Beitrag der Vollkasko umsonst bezahlt zu haben, sehe ich nicht als Glück.
Diebstahl ist in der Teilkasko enthalten.
Tja.Zitat :Meine Versicherung (Teilkasko) unternimmt dazu gar nichts.
Da hatten die 3 Biker wohlweislich auf Nr. Sicher und Vollkasko gesetzt...ob was wann wo auf ihrer langen Tour passieren würde, wusste ja keiner. Zeugen gabs auch keine, weg war eben weg. Aber was die Polizei vor Ort alles *erwogen* hatte, ist filmreif und hier nicht relevant. Noch mehr Glück war, dass das Drama erst auf der Rückfahrt war und die Vers. dann nicht allzu lange rumgefackelt hatte.
Nichts muss dich abschrecken--- es steht dir frei, wie auch immer darauf zu bestehen.Zitat :auf mein Recht zu bestehen.
Man könnte auch die außergerichtliche Einigung priorisieren...evtl. mit leichter Anwaltsunterstützung.
Man könnte auch versuchen, sich einen anderen TG-Parkplatz zu mieten.
Man könnte auch wegen der Liebe zu einem wertvollen Fahrzeug an eine Vollkaskoversicherung denken.
Zitat :Man könnte auch versuchen, sich einen anderen TG-Parkplatz zu mieten.
Man könnte auch wegen der Liebe zu einem wertvollen Fahrzeug an eine Vollkaskoversicherung denken.
Ich habe ja schon einige Forenbeiträge gewälzt (nicht nur hier) und war etwas schockiert, wie viele Leute den Geschädigten erzählen, sie sollen ihr Auto als Gebrauchsgegenstand sehen, an dem Kratzer normal sind, oder sich ne alte Rostlaube zulegen, usw. Ich finde das sollte man jedem selbst überlassen und jeder darf den Anspruch erheben, dass ihm niemand sein Auto zerkratzt.
Ich pflege keine übertriebene Liebhaberei was mein Auto angeht. Und wenn da ein Kratzer rein kommt, durch einen Unbekannten an der Straße oder meine eigene Unachtsamkeit beim Aussteigen an einem Poller, dann lebe ich auch damit. Auch bei einem Schaden wie diesem. Ja, Gebrauchsgegenstand. Aber eben auch einer mit Wiederverkaufswert, der durch diesen Schaden gesunken ist.
Und ich zahle schon extra Geld für diesen Stellplatz, damit das "neue" Auto nicht an der Straße steht. Ins alte Auto ist nämlich beim rangieren an der Straße jemand reingefahren und hat direkt einen wirtschaftlichen Totalschaden verursacht - zum Glück war der ehrlich.
Ich fahre wenig aber wenn dann oft spontan oder auch über mehrere Tage. Das Auto ist für mich ein Luxus, auch wenn sich die Kosten eigentlich in ganz vernünftigem Rahmen halten. Eine Vollkasko rechnet sich aber für mich nicht, bei meiner niedrigen Kilometerleistung und der geringen Zahl an Fahrten.
In meinem Fall weiß ich genau, wer mein Fahrzeug beschädigt hat. Ich bleibe auf dem Standpunkt, dass er dafür aufkommen soll und bereue überhaupt nicht, dass ich keine Vollkasko abgeschlossen habe. Angesichts der Selbstbeteiligung wäre die bei dem Schaden von 1.500 € auch nicht unbedingt günstiger gewesen.
Ich gehöre auch zu dieser Fraktion, obwohl ich das hier wohl noch nicht offenbarte. Ich sehe einen PKW als sehr nützlichen Gebrauchsgegenstand an, der zwar irgendwann neu und kratzer-/tadellos war, aber trotz normaler Pflege und Verwendung in der eigentlichen Bestimmung im Laufe der Zeit durchaus auch mal *was abkriegen* darf.Zitat :sie sollen ihr Auto als Gebrauchsgegenstand sehen, an dem Kratzer normal sind,
So what. Es geht hier um DICH und DEIN KfZ und DEINE Fragen.
Nö. Den Anspruch kannst du nicht erheben. Du kannst aber gegen den vermeintlichen Schadensverursacher vorgehen. DAS ist dein gutes Recht. Also tu doch, was du für richtig hältst.Zitat :und jeder darf den Anspruch erheben, dass ihm niemand sein Auto zerkratzt.
Vollkasko is nich, meine Frage dazu ist beantwortet.
Ich habe dir nicht geschrieben, du müsstest eine Vollkasko abschließen.
Lies mal bitte richtig. Man KÖNNTE...
Zitat :Ich habe ja schon einige Forenbeiträge gewälzt (nicht nur hier) und war etwas schockiert, wie viele Leute den Geschädigten erzählen, sie sollen ihr Auto als Gebrauchsgegenstand sehen, an dem Kratzer normal sind, oder sich ne alte Rostlaube zulegen, usw. Ich finde das sollte man jedem selbst überlassen und jeder darf den Anspruch erheben, dass ihm niemand sein Auto zerkratzt.
Da haben Sie vollkommen recht. Solche Aussagen muss aber auch nicht unbedingt erst nehmen.
Zitat :Ja, Gebrauchsgegenstand. Aber eben auch einer mit Wiederverkaufswert, der durch diesen Schaden gesunken ist.
Vollkommen richtig. Aber man sollte bei so einem geringen Schaden auch die möglicherweise entstehenden Kosten (Prozesskostenrisiko) nicht Außerachtlassen.
Da sollten man vielleicht die eventuelle Wertminderung durch den Schaden, das Prozessrisiko und die Kosten für eine kleine Aufbereitung/Smart Repair gegenüberstellen.
Zitat :In meinem Fall weiß ich genau, wer mein Fahrzeug beschädigt hat.
Ohne Ihnen zu nahe zu treten; nein, das wissen Sie nicht. Sie vermuten es nur, aber es gibt dafür keine Beweise.
Und das ein Gericht in einem Schadenersatzprozess auf Grund von Vermutungen/Indizien ein Urteil zu Ihren Gunsten fällt, würde ich als sehr gering einstufen. Selbst wenn ein Richter an einem AG zu dem Schluß kommen sollte (solche fragwürdigen Urteile kommen öfters vor als man meint), würde die Versicherung in Berufung gehen und das Urteil wird gekippt.
Zitat :Zitat :In meinem Fall weiß ich genau, wer mein Fahrzeug beschädigt hat.
Ohne Ihnen zu nahe zu treten; nein, das wissen Sie nicht. Sie vermuten es nur, aber es gibt dafür keine Beweise.
Und ich weiß es eben doch, auch wenn ich es vielleicht nicht mit gerichtsfesten, zwingenden Beweisen belegen kann.
Denn ich muss meine eigene Behauptung ja nicht anzweifeln, dass das Fahrzeug nirgendwo anders stand. Zwischen dem TÜV im Mai und dem Bemerken der Schäden Ende Juli hatte ich nur 2 Fahrten unternommen. Die größeren Schäden waren im Mai noch nicht vorhanden. Es kommt einfach niemand anderes in Frage, als der der seit einem Jahr als einziger neben mir parkt und nicht zufällig passende Lackspuren auf der exakt richtigen Höhe an seiner Tür hat. ICH habe nicht den geringsten Zweifel. Und das ist für meine Entscheidungen und mein Vorgehen relevant. Um nichts anderes geht es in der Aussage zu dem Zitat.
Dass ich überzeugt bin, heißt natürlich nicht, dass andere das sein müssten. Aber dass es ausgesprochen unwahrscheinlich ist, bis hin zu nahezu unmöglich oder unmöglich, dass es einen anderen Verursacher gegeben haben kann, das kann ich hoffentlich glaubhaft machen und werde mein nächstes Schreiben an die Versicherung viel offensiver formulieren. Bisher hatte ich nämlich zu zurückhaltend "mutmaßlich" und "könnte" formuliert und das war bestimmt ein Fehler.
Ich bedanke mich jedenfalls bei allen für die Diskussion. Toll, dass es noch Foren gibt, in denen mal sachlich diskutiert. Mir hat es auf jeden Fall geholfen, ein paar Überlegungen zu sortieren. Die Hoffnung ist ja, sich mit der Versicherung auf einen Vergleich zu einigen. Darüber, was die Polizeiakte bringt und wie es weiter geht, werde ich dann nochmal ein Update senden.
Richtig. Das könnte aber der Gegner ohne weiteres tun, auch wider besseren Wissens.Zitat :Denn ich muss meine eigene Behauptung ja nicht anzweifeln,
Da drücke ich die Daumen, denn Versicherungen *ticken* iaR ziemlich anders.Zitat :Die Hoffnung ist ja, sich mit der Versicherung auf einen Vergleich zu einigen.
Zitat :werde ich dann nochmal ein Update senden.
Das wäre nett. Vom Ende liest man hier viel zu selten.
Zitat :Die Hoffnung ist ja, sich mit der Versicherung auf einen Vergleich zu einigen.
Eine schöne, wenn auch sehr naive Hoffnung.
Die (einseitige) Basarstimmung kommt bei Versicherern nämlich nur auf, wenn eine Zahlungspflicht festgestellt wurde, da wird dann gerne an diversen Stellen der Rotstift, oder die Schere angesetzt.
Diese Stimmung wird aber garantiert nicht von einem "mutmaßlichen, eventuellen" Antragsgegner ausgelöst.
Meine Meinung:
Wenn man es nicht bis auf die Spitze treiben will:
Die Versicherung anschreiben, verhandeln, auf einen Vergleich hinarbeiten und am Ende damit leben, dass die Versicherung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts regulieren wird.
Wenn man die Sache durchziehen will:
Zitat :Bisher hatte ich nämlich zu zurückhaltend "mutmaßlich" und "könnte" formuliert und das war bestimmt ein Fehler.
Je nach Formulierung, eventuell sogar ein Entscheidener...
Von daher nichts mehr eigenständig unternehmen, sondern die Sache einen Anwalt übergeben.
-- Editiert von User am 11. September 2025 12:40
Zitat :Ich pflege keine übertriebene Liebhaberei was mein Auto angeht. Und wenn da ein Kratzer rein kommt, durch einen Unbekannten an der Straße oder meine eigene Unachtsamkeit beim Aussteigen an einem Poller, dann lebe ich auch damit.
Das Problem daran in Deutschland ist:
Wenn Dir irgendeiner eine optische Beeinträchtigung in den Lack ritzt und Du damit lebst und Dir irgendwann Jahre später dann einer so in die Seite fährt, dass die Tür funktional unbrauchbar wird, dann wirst Du die Neulackierung nicht bezahlt bekommen, weil Vorschaden.
Meine Sichtweise hier wäre: Vorher war es eine funktionierende Tür, später muss es auch eine funktionierende Tür sein.
Auf der einen Seite sagt man, der Geschädigte darf durch Schadenersatz nicht besser gestellt werden als vor dem Schaden, aber wenn der Geschädigte sagt "ok, dann bezahlt mir einen Künstler, der den Vorschaden exakt wie er war rekonstriert", heisst es auf einmal "kostet ja noch mehr Geld, lass Dich doch besser stellen, damit wir Dir die Besserstellung auch abziehen können".
Zitat :und werde mein nächstes Schreiben an die Versicherung viel offensiver formulieren.
"Viel offensiver" meint hoffentlich "von einem Anwalt geschrieben".
Die Versicherung hat bereits einmal abgelehnt.
Wenn Sie nochmal die gegnerische Seite ohne Anwalt anschreiben, dann senden Sie damit automatisch das Signal, dass Sie ein leichter Gegner sind, der auf professionelle Unterstützung verzichtet und deshalb nicht erst genommen werden muss.
Zitat :Die Versicherung hat bereits einmal abgelehnt.
Wenn Sie nochmal die gegnerische Seite ohne Anwalt anschreiben, dann senden Sie damit automatisch das Signal, dass Sie ein leichter Gegner sind, der auf professionelle Unterstützung verzichtet und deshalb nicht erst genommen werden muss.
Danke für den Hinweis. Nehme ich mir zu Herzen. Leider stehen die Rückmeldungen von Vermieter und Polizei immer noch aus. Wenn ich das gesichtet habe, werde ich erwägen einen Anwalt einzuschalten. Vielleicht rufe ich vorher noch einmal dort an, mit vorbereitetem Sprechzettel und wenn das nicht schnell in meine Richtung läuft, dann kommt der Anwalt dazu.
Um dieses Thema noch abzuschließen:
Die Versicherung hat in vollem Umfang in meinem Sinne reguliert.
Historie:
- Schaden am Fahrzeug bemerkt. Direkt Polizei zur Beweissicherung gerufen.
- Polizei hatte Anzeige abgelehnt mit Verweis auf abgeschlossene Tiefgarage, nicht öffentlicher Raum (sowohl Anzeige wegen Unfallflucht, als auch Sachbeschädigung)
- Nachbar konfrontiert, hat Schuld abgestritten und Lackspuren umgehend beseitigt
- Gegnerische Versicherung kontaktiert, hatte direkt Kostenvoranschlag in Fachwerkstatt beauftragt
- In Werkstatt lag bereits Reparaturauftrag vor, habe ich aber nicht wahrgenommen
- KV der Werkstatt war mit ca. 1.400 € überraschend hoch
- Nachbar hat gegenüber seiner Versicherung die Verursachung abgestritten
- Versicherung hat meine Ansprüche abgelehnt
- Nach Einschalten eines Anwalts konnte ich endlich Polizeiakte bekommen
- Polizeiakte enthielt sehr aussagekräftige Fotos und Formulierungen, die meinen bisherigen Vortrag gut stützten
- Erneut Gespräch mit dem Nachbarn gesucht und alle neuen Informationen vorgelegt
- Nachbar war bereit für einen Vergleich, falls Versicherung diesem zustimmt und zahlt
- Ausführliche E-Mail an Versicherung mit neuen Beweisen, Polizeiakte und Zeugenangaben zur regelmäßigen Parksituation und zur Anmietung der Stellplätze; außerdem Vergleichsangebot und Hinweis auf veränderte Einschätzung des Nachbarn.
- Anruf bei Versicherung nach gut 2 Wochen, Versicherungsnehmer müsse das Formular mit seiner Stellungnahme nochmal einreichen.
- Nachricht an Nachbarn mit Bitte um neue Stellungnahme, hat er gemacht, der Link in seiner E-Mail zum Web-Formular hatte immer noch funktioniert.
- Nach gut 2 Wochen erneuter Anruf bei Versicherung. Sachbearbeiter hat während des Telefonats geprüft und die Überweisung der Summe entsprechend des KV angestoßen. Ein Vergleich war gar kein Thema.
- Am nächsten Tag war das Geld auf dem Konto.
Mein Fazit: Glück gehabt!
Und das Verhältnis zum Nachbarn würde ich nach allem als relativ gut bezeichnen.
Ich bedanke mich bei allen, die sich Zeit genommen haben, mich hier im Forum zu unterstützen.
Die Moderatoren dürfen diesen Thread gerne schließen.
-- Editiert von User am 5. Februar 2026 17:44
Ich danke für die Rückmeldung mit den vielen Details.
Zitat :- Nach Einschalten eines Anwalts konnte ich endlich Polizeiakte bekommen
Die Akteneinsicht kann der Geschädigte auch selber nehmen.
Aber in solchen Fällen sollte man immer direkt einen Anwalt einschalten und nicht selber tätig werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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