Hallo,
meine Mutter hat rückwärts auf einem Discounter-Parkplatz ausgeparkt und stand in Fahrtrichtung zur Abfahrt bereit. In dem Moment hat sie ein Kfz hinten links beim rückwärts Ausparken gerammt. Es habe "heftig gescheppert". Gegnerisches Fahrzeug war ein schwerer Kombi, Fahrzeug meiner Mutter ist ein sehr alter Kleinwagen.
Der Unfallgegner hat handschriftlich seine Daten (Namen, Adresse, Kennzeichen) notiert. Meine Mutter hat keine Daten von sich heraus gegeben. Ob der Unfallgegner etwas notiert hat ist mir nicht bekannt.
Der Unfallhergang war zu diesem Zeitpunkt unstrittig. Es gibt leider keine Zeugen und auch die Polizei war nicht vor Ort, weil am Fahrzeug meiner Mutter zunächst nur ein Lackabplatzer zu sehen war und bei ihm augenscheinlich gar Nichts.
Schaden laut Werkstatt: 1.500,- Euro (Stoßstange beschädigt und unter den Fahrzeugrahmen geschoben, Kofferraumdeckel sitzt leicht schief).
WBW des Fahrzeugs aufgrund des Alters schwer bezifferbar (gem. Autoscout ggf. 800,- Euro bis 1.400,- Euro), aber sicher wirt. Totalschaden.
Die Versicherungsdaten des Unfallgegners habe ich aufgrund des KFz-Kennzeichens ermittelt und den Fall dann seiner Versicherung gemeldet.
Nun bestreitet der Fahrer seine Schuld. Er will nun den Schaden der Versicherung meiner Mutter melden und ggf. einen RA einschalten.
Eine RSV existiert nicht. Nun steht also Aussage gegen Aussage und meine Mutter droht auf dem Schaden sitzen zu bleiben und ggf. sogar noch drauf zu zahlen.
Wie kann man hier vorgehen, um seine Ansprüche zu wahren?
Gibt es einen Weg der Versicherung glaubhaft zu machen, daß der Unfallgegner den Schaden verursacht hat?
Kann man vielleicht aufgrund einer Analyse der beiden Fahrzeuge und der Schäden ableiten, wer hier wen gerammt hat (Unfallmechanik)?
Danke für jeden Hinweis.
Kfz-Schaden bei Ausparken, Gegner bestreitet Alleinschuld
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ich habe Deinen Beitrag so verstanden, dass die beiden Unfallgegner aus gegenüberliegenden Parkbuchten ausgeparkt haben und das es dabei zu einer Kaltverformung gekommen ist.
Unklar ist dabei, wie breit der Fahrstreifen war, ob und wer wie weit bis an die andere Seite herangefahren ist und vieles mehr.
Da sich dies im Nachhinein vermutlich auch nicht mehr rekonstruieren lässt, schein mir das der klassische Fall der Schuldteilung.
Oder einfacher ausgedrückt: zwei parken rückwärts aus, beide sind unachtsam. Mir ist schleicherhaft, wie Du da auf eine Alleinschuld des Unfallgegners der Mutter kommst.
Um diese festzustellen braucht es bessere Argumente.
Berry
Dem kann ich nur zustimmen, ich kann hier keine Alleinschuld von irgendjemandem erkennen. Zumindest nicht anhand der Schilderung des Threadstarters.
-- Editiert von -Laie- am 17.03.2020 13:46
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Hallo,
ZitatIch habe Deinen Beitrag so verstanden, dass die beiden Unfallgegner aus gegenüberliegenden Parkbuchten ausgeparkt haben und das es dabei zu einer Kaltverformung gekommen ist. :
Nein. Meine Mutter hatte bereits rückwärts ausgeparkt und stand auf dem Fahrstreifen zwischen den Parkbuchten in Fahrtrichtung. Sie hatte das Ausparkmanöver bereits beendet und wollte geradeaus los fahren. Dann kam es zu dem Aufprall.
VG
Caligula
Ich schon, schließlich hat die Mutter den Rückwärtsfahrvorgang bereits abgebrochen und wartete nur (verkehrsbedingt) auf Weiterfahrt. Der Nachweis dessen ist freilich eine andere Frage.ZitatDem kann ich nur zustimmen, ich kann hier keine Alleinschuld von irgendjemandem erkennen. Zumindest nicht anhand deiner Schilderung. :
Durchaus denkbar, dass das Schadenbild gegen oder für die eine bzw. andere Version deutet.ZitatKann man vielleicht aufgrund einer Analyse der beiden Fahrzeuge und der Schäden ableiten, wer hier wen gerammt hat (Unfallmechanik)? :
Problematisch sehe ich hier eher, dass das Prozessrisiko hier u.U. den Schaden bei weitem überwiegen kann. Das Szenario "50:50" ist in solchen Geschehen nicht abwägig!
Man müsste z.B. beweisen ob und wie lange die Mutter bereits stand, den zeitlichen Ablauf etc.
Ich würde also meinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und meine Versicherung entsprechend auf die Forderungen des Gegners reagieren lassen. Dazu ist diese ohnehin verpflichtet.
ZitatMeine Mutter hat keine Daten von sich heraus gegeben. :
Warum nicht? Dazu war sie verpflichtet. Im schlechtesten Fall -kann- sich daraus eine Verkehrsunfallflucht ergeben.
ZitatWBW des Fahrzeugs aufgrund des Alters schwer bezifferbar :
Nein, er ist sogar ziemlich leicht bezifferbar.
mobile, Autoscout und Co sind dafür freilich keine geeigneten Mittel. Dafür gibt es Gutachter.
Ein solches wird die gegnerische Versicherung ohnehin fordern, wenn hier ein wirtschaftlicehr Totalschaden im Raum steht.
Entgegen dem Ratschlag, dass man immer einen eigenen, unabhängigen Gutachter wählen sollte, kann es hier finanziell durchaus sinnvoll sein, den Gutachter zu wählen, den die Versicherung nun wird schicken wollen. Das müsste man mal durchkalkulieren.
Hallo,
ZitatMan müsste z.B. beweisen ob und wie lange die Mutter bereits stand, den zeitlichen Ablauf etc. :
Meine Mutter fährt einen Wagen mit Automatik. Zum Zeitpunkt des Aufpralls hatte sie gerade in den Leerlauf geschaltet und wollte in den Vorwärtsgang schalten. Also stand sie nur wenige Sekunden.
ZitatIch würde also meinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und meine Versicherung entsprechend auf die Forderungen des Gegners reagieren lassen. :
Das ist exakt der aktuelle Stand. Ich habe den Schaden ordnungsgemäß gemeldet und warte jetzt erstmal ab.
Das Bestreiten der Schuld erfolgte telefonisch durch den Sohn des Unfallgegners mir gegenüber. Bislang hat Dieser noch keine Ansprüche geltend gemacht, wird aber sicherlich reagieren.
ZitatWarum nicht? Dazu war sie verpflichtet. Im schlechtesten Fall -kann- sich daraus eine Verkehrsunfallflucht ergeben. :
Sie wurde dazu nicht aufgefordert und meine Mutter (76 Jahre alt) kennt sich mit so etwas nicht aus. Sie hat sich vom Unfallgegner seine eigenen Daten handschriftlich notieren lassen. Mehr Austausch gab es nicht.
Wenn der Unfallgegner eine Teilschuld meiner Mutter zu diesem Zeitpunkt gesehen hätte, dann hätte er sicher auch die Daten meiner Mutter notiert. Das ist natürlich kein Beweis, aber ein Indiz. Zu dem "Sinneswandel" kam es erst durch Einflussnahme seines Sohnes.
ZitatAutoscout und Co sind dafür freilich keine geeigneten Mittel. Dafür gibt es Gutachter. :
Ich hatte selbst vor ein paar Monaten praktisch den gleichen Fall. Der unabhängige SV hat aufgrund des hohen Alters meines Fahrzeuges Autoscout heran gezogen. Das Fahrzeug meiner Mutter ist nochmal deutlich älter.
ZitatEntgegen dem Ratschlag, dass man immer einen eigenen, unabhängigen Gutachter wählen sollte, kann es hier finanziell durchaus sinnvoll sein, den Gutachter zu wählen, den die Versicherung nun wird schicken wollen. Das müsste man mal durchkalkulieren. :
Ja, das hatte ich mir auch überlegt. Danke für den Hinweis.
-- Editiert von Caligula am 17.03.2020 14:17
Doch, absolut, denn genau dort erkennt man den Marktwert. Gutachter orientieren sich auch daran und geben sogar explizit Annoncen dazu an. So gerade letztes Jahr bei meinem Wohnwagen geschehen.Zitatmobile, Autoscout und Co sind dafür freilich keine geeigneten Mittel. :
Die Sachverständigen greifen auf Portale zu, die ihre Daten u.a. auch aus den Verkaufsplattformen beziehen, aber wesentlich umfangreicher sind.
Caligua,
du fragst nach Einschätzungen und hast für jede dann ein Ja-Aber Gegenargument.
Ok, kannst Du.
Nur musst Du nicht uns überzeugen, im Zweifel muss Deine Mutter einen Richter überzeugen.
Und: der Ausparkvorgang ist zum Zeitpunkt des Stillstands nach ständiger Rechtsprechung noch nicht beendet.
Wir waren alle nicht dabei - deshalb bleibt alles Spekulation, die zudem nur auf einer einseitigen Vorgangsschilderung basiert.
Berry
Zitatdu fragst nach Einschätzungen und hast für jede dann ein Ja-Aber Gegenargument. :
Falsch. Ich habe lediglich konkretisiert, weil offenbar Manches falsch verstanden wurde.
Zitatder Ausparkvorgang ist zum Zeitpunkt des Stillstands nach ständiger Rechtsprechung noch nicht beendet. :
OK. Also wenn ich ausparke und dann stehe in Fahrtrichtung, den Leerlauf eingelegt habe, ist der Ausparkvorgang nicht beendet. Wann ist er denn beendet? Wenn ich den Parkplatz verlassen habe?
Ich wundere mich ein wenig über diese spitzfindigen Bemerkungen in einem Laienforum, aber offenbar tauschen sich hier nur Fachkollegen aus. Tut mir leid, das war mir nicht bewußt.
ZitatWir waren alle nicht dabei - deshalb bleibt alles Spekulation, die zudem nur auf einer einseitigen Vorgangsschilderung basiert. :
Sie haben leider den Sinn und Zweck des Forums nicht verstanden. Es geht hier nicht darum Recht zu sprechen. Wenn hier Jemand einen Vorgang schildert und um Einschätzung bittet, dann geschieht dies natürlich auf Grundlage dieser Schilderung. Wenn Sie stets auch die andere Seite hören möchten, ist das hier sicherlich der falsche Platz.
Mein Rechtsanwalt hat bereits reagiert. Ich kläre das dann doch besser mit ihm. Danke
Und jetzt?
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