Kieferbruch, lohnt sich eine Anzeige wegen Körperverletzung?

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Raptor1992
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kieferbruch, lohnt sich eine Anzeige wegen Körperverletzung?

Hallo zusammen,

Zur Situation:
Vor 2 Wochen war ich mit 2 Kumpels unterwegs (wir waren alle 3 alkoholisiert).
Auf dem Nachhauseweg haben die beiden Kumpels ein paar Leute von einer anderen Gruppe angepöbelt.
Dann gab es erst ein Wortgefecht und dann stürzte sich die andere Gruppe (schätzungsweise 7-10 Leute) auf die beiden Kumpels.
Ich stand bei der ganzen Sache etwas abseits, jedoch kam von der anderen Gruppe auch eine Person zu mir, und schlug mir mit der Faust ins gesicht/ auf die Wange.
Jetzt war ich im Krankenhaus und es stellte sich heraus das ich eine Unterkieferfraktur habe, die operativ behandelt werden muss.

Polizei wurde dabei von einer dritten unbeteiligten Person gerufen.
Die Personalien von unsrer Gruppe und die der anderen Gruppe wurden dabei aufgenommen.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob sich hier eine Anzeige lohnt?

Problem ist noch, ich könnte die Person die bei mir zugeschlagen hat nicht sicher identifizieren.

Danke für antworten!

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn Sie die Person nicht identifizieren können, dann sieht es nicht so gut aus. Sie sollten eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, vielleicht kann der Schläger ermittelt werden. Eine ganze Gruppe kann man leider nicht auf Schmerzensgeld verklagen, man braucht den tatsächlichen Täter.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Raptor1992):
Problem ist noch, ich könnte die Person die bei mir zugeschlagen hat nicht sicher identifizieren.

Das ist ein Problem.

Allerdings haben die Ermittler auch Möglichkeiten, das ganze noch zu fixieren.
Davon sollte man sich also nicht abhalten lassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Im Streitfall dürfte es bei so vielen Beteiligten plus Alkohol im Spiel wohl kaum möglich sein, verläßlich festzustellen, wer nun mit was angefangen und sich an was beteiligt hat, wer in Notwehr und wer als Angreifer gehandelt hat usw.

Machen kann man es, eine Anzeige kostet nichts, aber ob es etwas bringt...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Raptor1992):
Polizei wurde dabei von einer dritten unbeteiligten Person gerufen.
Die Personalien von unsrer Gruppe und die der anderen Gruppe wurden dabei aufgenommen.

Moin, du kannst durchaus eine Anzeige machen, wenn die Polizei das nicht schon von allen Beteiligten (als gegenseitig Beschuldigte o.s.ä) aufgenommen hat. Hast du nicht diese Karte mit der Vorgangsnummer von der Pozilei erhalten?
Erfahrung? Verläuft meist (nach Verwendung von viel Papier und Zeit) für alle im Sande. Man beschuldigt sich gegenseitig, Unbeteiligte sind nicht dabei.

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