Kind erbricht in fremdes Auto

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Liexia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind erbricht in fremdes Auto

Hallo zusammen.

Ich habe ein kleines Problem mit meiner Versicherung.

Meine Tochter (6 Jahre und 9 Monate) hat in ein fremdes Auto gebrochen. Natürlich wurde dies umgehend mit einem Eimer Wasser und was sonst noch nötig ist gereinigt. Allerdings stinkt das Ganze so extrem, dass der Wagen zur Reinigung musste.
Ich habe also meine Versicherung angeschrieben, diese meinte erst sie würde den Schaden übernehmen und in einem zweiten schreiben wurde dies dann doch abgelehnt auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen. So schrieb der Herr der Versicherung, dass meine Tochter unter Vorsatz hätte handeln müssen, damit ich den Schaden bei der Versicherung geltend machen könne.
Ich habe unterdessen ein wenig recherchiert und folgendes gefunden:

"Erbricht sich ein Kind ohne „Vorankündigung", sondern sozusagen spontan in einem Taxi, müssen die Erziehungsberechtigten die Kosten nicht übernehmen (Amtsgericht München Az.: 155 C 16937/09 ). Da das Kind sich plötzlich und unerwartet erbrochen habe, treffen die Eltern keine Schuld. Ein möglicher Schaden war für sie nicht absehbar. Auf der anderen Seite springt in einem solchen Fall allerdings auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern bei den Kosten ein."

Müsste dann die Versicherung nicht einspringen, ebenso habe ich etliche Beiträge gefunden wo solche Schäden wohl übernommen wurden.

Ich habe grundsätzlich kein Problem für den Schaden auf zu kommen, versteht sich von selbst, aber ich schwimme nun mal alleinerziehend nicht im Geld und Frage mich, ob ein Widerspruch bei der Versicherung evt zu Erfolg führen könnte.


Danke

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Die Versicherung soll nur deinen Schaden übernehmen.

Da du aber nicht verpflichtet bist, die Reinigung zu zahlen, hast du keinen Schaden, daher muss auch die Versicherung nicht leisten.

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Liexia):

"Erbricht sich ein Kind ohne „Vorankündigung", sondern sozusagen spontan in einem Taxi, müssen die Erziehungsberechtigten die Kosten nicht übernehmen (Amtsgericht München Az.: 155 C 16937/09 ). Da das Kind sich plötzlich und unerwartet erbrochen habe, treffen die Eltern keine Schuld.

Ein möglicher Schaden war für sie nicht absehbar. Auf der anderen Seite springt in einem solchen Fall allerdings auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern bei den Kosten ein."


Wenn die Eltern den Schaden nicht übernehmen müssen, dann muss selbstverständlich die Privathaftpflichtversicherung auch nicht zahlen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du vermischst hier verschiedene Dinge. Zunächst einmal ist zu klären, ob ihr als Eltern haftbar seid. Wenn ja, dann hat der geschädigte einen Anspruch gegenüber den Eltern. Das ist völlig unabhängig davon ob die Eltern eine HV haben oder nicht.
Wenn die Eltern eine HV haben, dann kommt es auf die Versicherungsbedingungen an welche Schäden übernommen werden. Sind die Eltern Schadenersatzpflichtig und das versicherte Risiko ist eingeschlossen, dann zahlt die Versicherung. Ist dieses Risiko nicht eingeschlossen, dann zahlt die Versicherung nicht, aber die Eltern sind trotzdem haftbar. Ist ein versichertes Risiko in der HV eingeschlossen, aber dieses liegt im konkreten Schadenfall gar nicht vor, dann brauchen weder Eltern noch Versicherung den Schaden zu übernahmen. Die HV übernimmt in diesem Fall sogar die Abwehr der Forderung des Geschädigten.

Zitat (von Liexia):
Auf der anderen Seite springt in einem solchen Fall allerdings auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern bei den Kosten ein."
Das bitte musst du mir jetzt mal erklären, denn ohne Schuld kein Anspruch auf Kostenerstattung. Warum sollte eine HV hier einspringen ausser zur Abwehr der Forderung?

Für euren Fall bedeutet dies, dass ihr als Eltern den Schaden durch das Erbrochene nicht zu übernehmen braucht. Der Geschädigte muss die Kosten selbst tragen.

-- Editiert von micbu am 04.01.2017 09:37

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#4
 Von 
Liexia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja ich habe mich ein wenig durchs Internet gewühlt und dort einige Forenbeiträge gefunden, bei denen die Versicherung wohl den entstanden Schaden übernommen hat. Der Geschädigte wird ganz gewiss die Kosten in Rechnung stellen, aber das ist niemand mit dem man sich anlegen will, es ist nämlich der Arbeitgeber meines Partners. Ich weiß nicht, ob es da klar wäre sich auf einen Rechtsstreit ein zu lassen -.-

Den von mir oben zitierten Text, hab ich schlicht falsch aufgenommen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Liexia):
Der Geschädigte wird ganz gewiss die Kosten in Rechnung stellen, aber das ist niemand mit dem man sich anlegen will, es ist nämlich der Arbeitgeber meines Partners. Ich weiß nicht, ob es da klar wäre sich auf einen Rechtsstreit ein zu lassen -.-

Warum sollte das denn ein Hindernisgrund sein? Der Schaden ist durch einen "Unfall" durch ein Kind unter 7 Jahren entstanden. Der Geschädigte hat hier, rechtlich gesehen, einfach Pech gehabt.
Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass euer Kind einen Schaden verursacht hat. Moralisch gesehen würde ich daher, an eurer Stelle, den Schaden ersetzen. Das würde aber eine freiwillige Leistung darstellen! Die Versicherung braucht diese Kosten selbstverständlich nicht zu erstatten.
Nicht alles was rechtlich abwendbar wäre ist auch moralisch richtig.

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#6
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat:
aber ich schwimme nun mal alleinerziehend nicht im Geld


Zitat:
es ist nämlich der Arbeitgeber meines Partners


Was denn nun?

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
Zitat:
aber ich schwimme nun mal alleinerziehend nicht im Geld


Zitat:
es ist nämlich der Arbeitgeber meines Partners


Was denn nun?


Wahrscheinlich will der Ex, dass die Mutter den Schaden bezahlt, weil sie mit dem Wagen gefahren ist?

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#8
 Von 
Liexia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, ich habe einen Freund, lebe mit meiner Tochter aber alleine. Wir sind jetzt noch nicht so lange zusammen, dass er hier den Vaterersatz spielt. Ich bin alleinerziehend und muss mich selbst um meine Angelegenheiten kümmern.

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#9
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich würde das so interpretieren, dass der Partner nicht der Kindsvater ist. WArum sollte er dann dafür aufkommen, dass das Kind seinem Chef das Auto vollreihert?

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16468 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Na ja ich habe mich ein wenig durchs Internet gewühlt und dort einige Forenbeiträge gefunden, bei denen die Versicherung wohl den entstanden Schaden übernommen hat.

Das liegt aber meistens daran, dass bei einigen Versicherungen Schäden durch Unachtsamkeiten von kleinen Kindern mitversichert sind.
Das gehört aber nicht zum Standardumfang einer Haftpflichtversicherung. D.h. Versicherungsschutz für solche Fälle muss normalerweise extra hinzugebucht (und zusätzlich bezahlt werden). Mag sein, dass bei einigen teuren Versicherungen solche Schäden bereits inkludiert sind oder mehr Großzügigkeit gezeigt wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
WArum sollte er dann dafür aufkommen, dass das Kind seinem Chef das Auto vollreihert?
Wer hat denn irgendwo geschrieben, dass irgendjemand verlangt, dass der Freund dafür aufkommen soll?????

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#12
 Von 
Liexia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau genommen ist es ein Leasing Wagen der Volkswagen Leasing Gruppe. Der Leasingvertrag besteht zwischen Firma j nds Volkswagen.... es handelt sich um den firmenwagen meines Freundes, der nicht mit mir und meinem Kind in einem Haushalt lebt!

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Dann ist der Geschädigte dein Freund.

Er wird im Rahmen des Dienstwagenüberlassungs-Vertrages den Schaden am Leasingfahrzeug ersetzen müssen.

Und du bist nicht verpflichtet, ihm diesen Schaden zu ersetzen.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Er wird im Rahmen des Dienstwagenüberlassungs-Vertrages den Schaden am Leasingfahrzeug ersetzen müssen.
Wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Liexia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt nicht ganz, der Vertrag besteht zwischen Firma und Autohaus, da die intern die Wägen tauschen, er ist nicht mal direkt als Fahrer eingetragen. Auf dem Papier steht nur die Firma...

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#16
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Das ist halt eine dieser blöden Situationen, in denen Du den Schaden ersetzen will, aber nicht musst. Da eine Versicherung erstmal das bezahlt, was Du bezahlen musst, nicht das, was Du bezahlen willst, ist die prinzipiell raus.
Im anderen falle, in dem Du nicht bezahlen willst, aber im Gegensatz zur Gegenseite meinst, Du müsstest nicht bezahlen, steht die die Haftpflichtversicherung übrigens auch wie eine Rechtsschutzversicherung bei - natürlich auch im eigenen Interesse, denn am Ende müsste ja wahrscheinlich sie zahlen, wenn Du verlierst.

Da solche Situationen immer wieder zu sozialen Spannungen kommen, weil Geschädigte nicht immer Verständnis dafür haben, dass sie auf dem Schaden sitzen bleiben*, bieten einige Versicherungen an, das ohne Rechtspflicht zu übernehmen. Mit Kind würde ich mich vielleicht mal nach so einem Vertrag umsehen. Kosten dann halt 3-4 Euro mehr im Monat.


* Generell bin ich aber eher ein Freund der aktuellen Gesetzeslage. Kinderkriegen ist nun einmal auch ein förderungswürdiger Dienst an der Gesellschaft, den man nicht mit einem unüberschaubaren Haftungsrisiko belegen will. Nicht zu Verhinderndes kann dann besser der zahlen, der den Porsche unzerkratzt an die Straße gestellt hat.

-- Editiert von Methadir am 20.01.2017 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Methadir):


* Generell bin ich aber eher ein Freund der aktuellen Gesetzeslage. Kinderkriegen ist nun einmal auch ein förderungswürdiger Dienst an der Gesellschaft, den man nicht mit einem unüberschaubaren Haftungsrisiko belegen will. Nicht zu Verhinderndes kann dann besser der zahlen, der den Porsche unzerkratzt an die Straße gestellt hat.

-- Editiert von Methadir am 20.01.2017 13:59


Das sehe ich mal anders. Ist übrigens das typische Totschlagargument. Wieso schaffen es dann andere Kinder keine Schäden an Dritten zu verursachen? Achja, manche erziehen auch die Bälger... :devil:

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Wieso schaffen es dann andere Kinder keine Schäden an Dritten zu verursachen? Achja, manche erziehen auch die Bälger..
Aha, wie schafft man es denn ein kleines Kind so zu erziehen, dass es sich nicht übergibt?

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