Kind wirft Stein auf Auto

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Kind wirft Stein auf Auto

Hallo,
ein Kind (8) hat in einer Tageseinrichtung während der Betreuungszeit Steine auf ein außerhalb geparktes Auto geworfen. Lt. gängiger Rechtssprechung scheint das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung zu sein.

Als man den Autohalter ermittelte und ansprach, konnte der wohl erste einmal nichts feststellen (älteres Modell, hat an der betroffene Stelle schon ein paar Macken) und nun, 2 Tage später kommt ein Kostenvoranschlag für knapp 1.000 EUR.

Wie kann/muss der Autoinhaber nachweisen, dass hier eine neue Delle entstanden ist ?? Bzw. wenn schon 3-4 andere solche Macken an der Stelle sind, muss dann der Steinewerfer wegen der 4. Macke die gesamten Kosten übernehmen ?

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Bzw. wenn schon 3-4 andere solche Macken an der Stelle sind, muss dann der Steinewerfer wegen der 4. Macke die gesamten Kosten übernehmen ?


Grundsätzlich ist hier vom Schädiger die Wiederherstellung des vorherigen Zustands geschuldet. Da das wohl nicht möglich ist, wird der Schädiger wohl auf der Gesamtwiederherstellung sitzen bleiben. Ein Abzug "neu für alt" ist AFAIK bei vorsätzlicher Schädigung nicht vorgesehen (sonst könnte ich jemanden schädigen, indem ich sein altes Auto zerkratze und dann nur für 10% der Neulackierung aufkommen muß).

Allerdings dürfte hier die Haftpflichtversicherung schon wissen, wie man das regelt, die wehrt ggfs. auch unberechtigte Ansprüche ab.

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Und wie bewertet man die Aussage des Autobesitzers, dass er jetzt nichts sehen kann (am Tag des Geschehens) und dann 2 Tage später ein Kostenvoranschlag abgeliefert wird ?

Sieht auf den ersten Blick so aus, als wenn man sie Situation ausnutzen will ?

Es ist absolut kein Problem, dass der echte, entstandene Schaden ersetzt werden soll, aber der Ablauf kommt mir schon komisch vor.....

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Aussage von BigiBigiBigi ist auch falsch. Wenn das betroffene Autoteile bereits Beulen hatte, dann führt eine weitere Beulen nicht etwa dazu, dass der Schädiger nunmehr den gesamten Schaden zu ersetzen hat. Vielmehr kann der Schadenersatzanspruch des Geschädigten auf 0€ sinken.

Die Beurteilung sollte man aber der Haftpflichtversicherung überlassen.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Und wie bewertet man die Aussage des Autobesitzers, dass er jetzt nichts sehen kann (am Tag des Geschehens) und dann 2 Tage später ein Kostenvoranschlag abgeliefert wird ?


Schlechte Lichtverhältnisse, nicht genau geschaut usw...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
und nun, 2 Tage später kommt ein Kostenvoranschlag für knapp 1.000 EUR.
Wer hat den den gemacht?
Zitat (von TF1970):
Als man den Autohalter ermittelte und ansprach, konnte der wohl erste einmal nichts feststellen
Hat jemand aus dem Kindergarten auch die *Schäden* gesucht, die das Kind verursacht haben soll?
Zitat (von TF1970):
Sieht auf den ersten Blick so aus, als wenn man sie Situation ausnutzen will ?
Ja, auch auf den 2.und 3. Blick siehts so aus.


-- Editiert von Anami am 08.06.2019 13:08

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein Abzug "neu für alt" ist AFAIK bei vorsätzlicher Schädigung nicht vorgesehen
Von Vorsatz kann hier aber keine Rede sein.

Stefan

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

man bedenke bei der Ganzen Sache eines, dass Kind ist 8 Jahre, also Deliktunfähig. Wenn keine Haftpflicht vorhanden ist und auch keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, dann kann es durchaus sein, dass der Fahrzeugbesitzer einfach Pech hat und auf den Kosten sitzenbleibt...

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Schlechte Lichtverhältnisse, nicht genau geschaut usw...


Es war strahlender Sonnenschein, 16:00 Uhr.......
Wir haben es nur vom Kindergarten aus gesehen, ca. 3m entfernt, da waren schon ein paar Macken an der Tür, daher hatte ich auch nachgefragt, welche es denn wäre....

Zitat (von Anami):
Hat jemand aus dem Kindergarten auch die *Schäden* gesucht, die das Kind verursacht haben soll?


Ja, eine Betreuerin hat mit dem Kind gegenüber bei den Wohnungen (MFH) geklingelt bis sie den Besitzer ausfindig gemacht hatten. Dieser hat es sich angesehen und wohl nach dem Motto "Ich sehe da jetzt nichts" abgetan. Wir selber haben nicht mit ihm gesprochen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
man bedenke bei der Ganzen Sache eines, dass Kind ist 8 Jahre, also Deliktunfähig. Wenn keine Haftpflicht vorhanden ist und auch keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, dann kann es durchaus sein, dass der Fahrzeugbesitzer einfach Pech hat und auf den Kosten sitzenbleibt...


Haftpflicht ist vorhanden, sogar eine, welche bei Deliktunfähigkeit einspringt. Hätte der Besitzer auch gleich den Schaden "erkannt", wäre das für uns alles klar, aber eben dieses "Heute ist nichts zu sehen" und dann morgen hab ich doch was entdeckt...... Das stößt mir etwas auf.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
ass Kind ist 8 Jahre, also Deliktunfähig.


so harte Patzer lese ich von Dir auch eher selten.

882 BGB:
Zitat:
Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.


Abs. 2 ist nicht einschlägig

Abs. 3 zu prüfen, dürfte aber zu ungunsten des Kindes ausgehen, ein 8-jähriges Kind kennt normalerweise den Zusammenhang zw. Stein, Wurf und Schaden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Das stößt mir etwas auf.....
Verständlich. Die HPV kratzt sich wahrscheinlich auch am Kopf.
Da kann ich nur schreiben, was -ICH- tun würde.
Nämlich: Den Besitzer freundlich und sachlich darauf hinweisen, dass man daran zweifle, dass die Beseitigung der Schäden, die nun lt. KVA 1000,- kosten solle, Schäden durch den Steinwurf des Kindes seien.
Weiteres möge der Besitzer selbst veranlassen.
-ICH- würde auch nicht wissen, ob eine *schnelle* Bar-Regelung mit 100,- oder 300,- oder 20,- zu erreichen wäre.
-ICH- hätte mit dem Besitzer zusammen am Tag des Geschehens eben nicht festgestellt, dass durch Steinwurf dieser oder jener Schaden entstanden sei.

Meine Erfahrung? Ja, 2x
1. 5jähriges übermütiges Kind spielt mit anderen draußen auf einem Platz vor einem Gartenlokal. Es stehen dort 3 PKW. 1davon ganz neu. Sommer, Sonne...
Das Kind wirft ne Handvoll Sand/Kies/Splitt, etwas davon trifft das neue Auto. Die Besitzerin wird gerufen, der Vater des Kindes auch. Beide und andere Gäste gucken, prüfen, nichts zu sehen. Die Besitzerin beklagt weinend den Wertverlust ihres besten Stückes. Man einigt sich, sie solle das in einer Werkstatt prüfen lassen, der Vater hat ne HPV.
Nieee wieder was gehört.
2. Winter, Glatteis, eine etwas steile Anliegerstraße, nicht frisch gestreut. Ein erwachsener Radfahrer bremst, rutscht aber noch seitlich an ein falsch parkendes Auto an die Fahrertür. Bremst sich noch mit den Händen am Dachrand ab. Nichts zu sehen außer alten Macken rings ums Auto. Auch Hagelschäden auf dem Dach. Die Polizei kommt, weil der Radfahrer ein Ausländer ist. Eine Zeugin sagt obiges aus. Der Ausländer hat keine HPV. Man bittet den Autobesitzer, er möge doch von der Werkstatt einen KVA bringen. Der KVA kommt--- mit ca. 6000,-. Kurzes Schlucken, dann prüfen des PKW-Wertes (ohne Macken): noch 4800,-
Nieee wieder was gehört.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Update:
Es handelt sich um ein neuwertiges Fahrzeug, die Macken, die aus 3 Meter Entfernung zu sehen waren, sind weg, war wohl Schmutz. KV habe ich selber noch nicht gesehen.

Habe mir das mal angesehen und es sind dort, wo wohl der Stein getroffen hat kleinere (sehr kleine) Kratzerchen, also nicht alleine von dem einen Stein.

Da das Kind dabei gesehen wurde von einer Betreuerin, diese aber nicht mehr eingreifen konnte, hat die Einrichtung wohl keine Verletzung der Aufsichtspflicht begangen. Das wird gerade noch geprüft, ansonsten melden wir es unserer Haftpflichtversicherung......

Halte Euch auf dem laufenden........

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