Kindergeld bekommen anstatt Hartz4

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ncbl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld bekommen anstatt Hartz4

Guten Tag,

Ich habe ca. 3-4 Jahre Kindergeld bekommen und hätte eigentlich Hartz4 bekommen müssen anstatt Kindergeld.
Das Amt hat aber weiterhin Kindergeld bezahlt und mich daraufhin wegen Steuerhinterziehung angezeigt weil mir das Kindergeld nicht zugestanden hatte sondern Hartz4.

Ich habe allerdings nicht mehr Geld bekommen (ca. 200€ im Monat Kindergeld anstatt 400€ Hartz4) sondern sogar weniger und mich daher auch nicht bereichert oder gepfuscht etc. um mich zu bereichern. Ich musste daraufhin ca. 7500€ an Kindergeld zurückzahlen was ich auch getan habe und das Verfahren wurde nach einem Gerichtstermin dann auch schriftlich eingestellt da, das Gericht es auch so gesehen hatte.

Jetzt ist meine frage, ob ich einen Teil des Geldes zurückbekommen kann, da es ja schon lächerlich ist, dass der Staat sich Tausende Euros spart dadruch, dass er mir 200€ pro Monat Kindergeld zahlt anstatt 400€ Hartz4 und mich dann vor Gericht zieht wegen Steuerhinterziehung und mir sogar noch die 7500€ an Kindergeld abzockt. Das wäre so als hätte ich jahrelang kein Geld vom Amt bekommen obwohl es mir rechtlich zugestanden hätte.

Das einzige Problem bei der ganzen Sache war einfach nur, dass das Geld vom dem falschen Amt geflossen ist und nicht das es zu viel etc. gewesen wäre.

Ich hoffe mir kann jemand eine einigermaßen aufschlussreiche Antwort geben.

Ich bin für jede Einschätzung dankbar.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9577 Beiträge, 2028x hilfreich)

Ich glaube in der Schilderung fehlen ein paar Details...

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Ncbl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wäre hilfreich zu wissen welche Details in etwa fehlen um eine Einschätzung zu geben. Ich bin leider kein Anwalt der weiß auf welche Details es ankommt sonst wäre ich ja nicht hier...

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Wäre hilfreich zu wissen welche Details in etwa fehlen um eine Einschätzung zu geben. Nun ja: Kindergeld für Volljährige gibt es nur in bestimmten Konstellationen: Studium oder Berufsausbildung wären da die Klassiker. Wenn man diese Voraussetzungen nicht erfüllt hat, wie konnte man dann Kindergeld bekommen - wurden da nie Nachweise verlangt? Und wieso haben Sie das KG bekommen und nicht die Eltern?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39111 Beiträge, 6434x hilfreich)

Zitat (von Ncbl):
Jetzt ist meine frage, ob ich einen Teil des Geldes zurückbekommen kann,
Von wem denn? Schadensersatz??

Kindergeld ist eine Leistung nach Einkommensteuergesetz. Wer zu Unrecht Kindergeld bezieht, begeht Steuerhinterziehung. Dein Fall!
ALG2/Hartz4 ist eine Leistung nach Sozialgesetzen. Wer zu Unrecht ALG2 bezieht, begeht Sozialleistungsbetrug.

Du hättest Kindergeld und evtl. trotzdem ALG2 vom Jobcenter erhalten können. Ganz viele Personen bekommen beides nämlich ganz legal, korrekt und rechtlich einwandfrei.
Aber nur, wenn sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Der Staat hat sich hier nichts erspart, sondern du hast lange Zeit ohne Anspruch=zu Unrecht Kindergeld bezogen.
Der Staat (hier wohl die Familienkasse der Arbeitsagentur) hat es bemerkt und es musste sogar erst ein Gericht tätig werden, dich von deiner Steuerhinterziehung zu überzeugen.
Zitat (von Ncbl):
Das wäre so als hätte ich jahrelang kein Geld vom Amt bekommen obwohl es mir rechtlich zugestanden hätte.
Das sehe ich aus deiner Schilderung anders: Du hast vom *richtigen Amt*, aber zu Unrecht mehrere Jahre Kindergeld erhalten.
Warum ?



-- Editiert von Anami am 25.05.2022 14:34

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Ncbl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Kindergeld nie selbst bekommen sondern mein Vater. Das Problem lag ganz einfach daran, dass das Kindergeld auch nachdem ich die Schule abgeschlossen hatte, immernoch gezahlt wurde. Ich hätte nach der Schule allerdings kein Kindergeld sondern Hartz 4 bekommen hätte müssen da ich keinen Ausbildungsplatz hatte und auch die Schule nicht weiterhin besucht hatte. Allerdings war ich auf das Geld nie angewiesen und es lief einfach nebenbei.

Das Amt für Kindergeld hat auch 4 JAHRE LANG nie nach Belegen für einen Schulplatz oder einen Ausbildungsplatz gefragt. Nach mehreren JAHREN geht man davon aus, dass alles in Ordnung ist und nicht, dass sich 4 Jahren das erste mal das Amt meldet und einem Steuerhinterziehung an den Kopf knallt ohne zwischenzeitlich mal nach der Schule oder Ausbildung zu fragen.

Mich musste außerdem kein Gericht "von einer Steuerhinterziehung überzeugen".. Die Sachbearbeiter beim Amt für das Kindergeld haben selbst gesagt, dass wenn es nach ihnen ginge ein Gerichtsverfahren unnötig wäre allerdings hatte die "Führungsebene" schon alles eingeleitet und man könne es auch nicht zurückziehen.

Der Staat hat sich hier sehr wohl eine MENGE Geld erspart... Wenn ein Amt einem ausschließlich Kindergeld anstatt Hartz 4 zahlt und es nach Jahren zurückfordert, wäre es mehr als lächerlich zu behaupten, dass sich der Staat sich kein Geld erspart hat. Es hätten mir pro Monat knapp 400€ Hartz4 zugestanden (knapp 20.000€) und ich habe im Endeffekt nur 200€ Kindergeld bekommen welches ich zurückzahlen musste (7550€). Also habe ich als quasi Arbeitsloser 4 jahrelang 0€ bekommen aber dafür noch Anwaltskosten zahlen dürfen.

Das würde bedeuten, dass rechtlich ihrer Meinung nach ein Arbeitsloser unter der Brücke schlafen muss und keinen Anspruch auf Geld hat oder was soll dieses "Der Staat hat sich hier nichts erspart"?

Fakt ist, ich habe durch meines Vaters "Steuerbetrug" auf 200€ mehr im Monat verzichtet... Also bitte welcher "Betrüger" betrügt denn wenn er legal sogar noch mehr Geld umsonst bekommen hätte können und nichts zurück zahlen hätte müssen.. Das macht einfach keinen Sinn und das haben die Richter genauso gesehen...

Es geht einfach nur darum, ob man das nicht gezahlte Geld (Hartz4) vom Amt, welches mir in der Zeit anstatt dem Kindergeld zugestanden hätte, zurückholen kann. Das Amt hat sich das Kindergeld von mir zurückgeholt da es mir ja nicht zugestanden hatte. Dann muss ich mir ja auch das Geld welches mir zugestanden hätte (Hartz4), zurückholen holen können oder nicht?

Der Fehler liegt eindeutig nicht nur auf meiner Seite.

Ich hoffe die Details sind verwertbar.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Ich habe das Kindergeld nie selbst bekommen sondern mein Vater. Dann mußten Sie es auch nicht zurückzahlen, sondern Ihr Vater. Und auch für das Nichtinformieren der FK war Ihr Vater verantwortlich, nicht Sie.
Es geht einfach nur darum, ob man das nicht gezahlte Geld (Hartz4) vom Amt, welches mir in der Zeit anstatt dem Kindergeld zugestanden hätte, zurückholen kann. Schlichte Antwort - nein, denn Alg 2 gibt es nicht rückwirkend.
Es hätten mir pro Monat knapp 400€ Hartz4 zugestanden Und warum haben Sie das dann zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht beantragt? Selbst bei Anrechnung des Kindergeldes bliebe ja dann ein Anspruch von 200 Euro, auf den Sie sonderbarerweise verzichtet haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39111 Beiträge, 6434x hilfreich)

Zitat (von Ncbl):
Ich habe das Kindergeld nie selbst bekommen sondern mein Vater.
Nach Schulabschluss und ohne Anschlussausbildung fragt die Familienkasse nach dem Status, zB 1. ausbildungsuchend? 2. bei der Agentur/JC gemeldet? Wenn ja, wird Kindergeld weiterhin gezahlt.--->Versäumnis des Vaters ??
Zitat (von Ncbl):
Das Amt für Kindergeld hat auch 4 JAHRE LANG nie nach Belegen für einen Schulplatz oder einen Ausbildungsplatz gefragt.
Doch. Die Familienkasse fragt regelmäßig. Dein Vater als Kindergeldberechtigter oder du als Volljähriger wurdest gefragt. ---> Versäumnis des Vaters ??

Ob du überzeugt wurdest oder du vollkommen ahnungslos oder dein Vater vollkommen glücklich--- es war Steuerhinterziehung UND das Gericht hat darüber entschieden.

Zitat (von Ncbl):
Der Staat hat sich hier sehr wohl eine MENGE Geld erspart.
Nein. Du hättest evtl. ALG2 + Kindergeld bekommen. Die Familienkasse hätte gezahlt UND das JC hätte noch was dazu gezahlt.
Wieso warst du jahrelang nicht auf das Geld angewiesen? Weder auf das Kindergeld noch auf ALG2? Wie kam das?
Hast du mit deinem Vater zusammen gewohnt?

Zitat (von Ncbl):
Das würde bedeuten, dass rechtlich ihrer Meinung nach...?
Nein. Das würde es nicht bedeuten. Du und/oder dein Vater habt eine Menge falsch gemacht. Du und/oder er habt es schleifen lassen. Mal eben 3-4 Jahre. Nun den Dreh mit der Ersparnis und der Brücke zu bringen, ist einfach Unsinn.

Nein, du kannst das scheinbar dir damals zustehende Hartz4 nicht rückwirkend bekommen. Du/dein Vater habt offenbar auch niemals welches beantragt, oder? Sonst hätte das JC doch sofort nach Einkommen Kindergeld gefragt.
Du kannst höchstens deinen Vater verantwortlich machen---und von ihm etwas zurückholen. Zivilrechtlich.
Zitat (von Ncbl):
Der Fehler liegt eindeutig nicht nur auf meiner Seite.
Da jetzt auch dein Vater mitspielt, ja, auch der hat Fehler gemacht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41088x hilfreich)

Zitat (von Ncbl):
Nach mehreren JAHREN geht man davon aus, dass alles in Ordnung ist und nicht, dass sich 4 Jahren das erste mal das Amt meldet und einem Steuerhinterziehung an den Kopf knallt ohne zwischenzeitlich mal nach der Schule oder Ausbildung zu fragen.

Ich wette, wenn man sich die Gesetze mal durchliest, wird man feststellen, das man da eine Bringschuld hat. Wenn man sich begnügt hat mit "Hände in den Schoß legen und abwarten", wird man mit so einer Argumentation wohl ordentlich Schiffbruch erleiden..


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41788 Beiträge, 14608x hilfreich)

Wir wissen doch nur die Hälfte. Wenn der Vater Bezieher des Kindergeldes gewesen wäre, dann wäre er angeklagt worden, nicht der Sohn. Ob der Sohn überhaupt ALG II Ansprüche gehabt hätte, er konnte ja offensichtlich für sich selbst sorgen, das wissen wir nicht. Von Luft und Liebe wird er ja kaum gelebt haben. Jedenfalls ist es wesentlich bequemer, einen festen Betrag zu beziehen, hier Kindergeld, als die nervigen Nachweise beim Job Center abzugeben, wohl wissend, dass man wahrscheinlich gar keinen Anspruch hat.

Sowohl die Familienkasse als auch das JC informieren ausführlich, wie man sich zu verhalten hat. Was man liefern muss. Und in diesem Fall hier ist geliefert worden. Sonst wären Kindergeldzahlungen eingestellt worden. Von wem auch immer und falsch. Und diese Falschlieferung ist dem Fragesteller juristisch zuzuordnen.

Ein staatliches System funktioniert nicht, wenn sich jeder seine eigene ihm genehme Philosophie bastelt. Ein staatliches System funktioniert, weil es Gesetze und Regelungen gibt, die einzuhalten sind. Ich kann ja auch nicht meine Schwiegermutter erschießen, weil es mir sinnvoll erscheint und dem Staat viel Unterhaltskosten erspart.

wirdwerden

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#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1147x hilfreich)

Die ganze Geschichte ergibt keinen Sinn. Sie haben eine sehr einseitige Sicht darauf. Sie sollten sich hier auch nicht in die Opferrolle drängen. Schon allein deshalb nicht, weil Sie auf Hartz4 (angeblich) freiwillig verzichtet hatten und anschließend doch gar nicht Sie, sondern Ihr Vater in den Fokus der Behörden geraten ist. Da der Vater der Leistungsempfänger war, schuldet auch er die Rückzahlung. Und da der Vater die Leistung beantragt hatte, richtete sich auch der Verdacht des Steuerbetruges gegen ihn. Wenn Sie entgegen meiner Annahme doch selbst (gerichtlich?) zur Rückzahlung verpflichtet wurden und sich das Strafverfahren tatsächlich gegen Sie selbst gerichtet haben sollte, dann komme ich zurück zu meinem ersten Satz: Die ganze Geschichte ergibt keinen Sinn.

Ihr Vater hat den Staat betrogen. Das kann man nicht so richtig schön reden. Er dürfte gewusst (oder zumindest geahnt) haben, dass es Kindergeld für volljährige "Kinder" nicht auf alle Zeiten gibt, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen; die genaue Antwort darauf kann man innerhalb von einer Minute bei Google finden. Von da an war er in der Pflicht, der Kindergeldkasse mitzuteilen, dass Sie die Schule/Ausbildung abgebrochen haben. Hat er aber nicht gemacht. Täuschung durch Unterlassen.

Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass Sie stattdessen dann 400 Euro Hartz4 bekommen hätten. Auch diese Leistung gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Insbesondere hätten Sie auf Ausbildungssuche, ohne Einkommen und ohne Vermögen sein müssen. Ihren eigenen Angaben nach sind Sie aber 3-4 Jahre ohne Ausbildung/Schule geblieben und "auf das Geld nie angewiesen" gewesen. Geld vom Jobcenter gibt es aber immer nur, wenn man eben doch "auf das Geld angewiesen" ist.

Sie selbst werden am besten wissen, warum Sie damals kein Hartz4 beantragt haben. Sie scheinen mir nicht gerade jemand zu sein, der dem Staat gutmütig mehrere Tausend Euro pro Jahr schenkt... schon gar nicht mehrere Jahre lang.

Mit wem haben Sie denn in dieser Zeit zusammengelebt? Bedarfsgemeinschaft? Verheiratet? Eigene Kinder?

Wenn das Strafverfahren (gegen wen auch immer es geführt wurde) nach durchgeführtem Termin "nur" eingestellt wurde, aber gerade kein Freispruch ergangen ist, dann bedeutet das (ganz entgegen Ihrer Darstellung), dass das Gericht das alles sehr wohl anders gesehen hat als Sie und dass das Gericht sehr wohl gewichtige Anhaltspunkte für Ihre Schuld (oder die des Vaters) gesehen hat. Ansonsten wäre das Hauptverfahren nie eröffnet oder Sie (bzw. der Vater) wären noch im Termin freigesprochen worden.

Bei einem Freispruch hätten Sie dann auch die Anwaltskosten ersetzt bekommen. Das hat der Anwalt auch gewusst. Und trotzdem hat er Ihnen geraten, der Verfahrenseinstellung zuzustimmen, statt ein Urteil zu "riskieren". Scheint so, als hätte der Anwalt geahnt (und Sie davon überzeugen können), wie das Urteil ausgegangen wäre...

-- Editiert von Zuckerberg am 27.05.2022 07:26

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