Bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall hat ein achtjähriges Kind schwere Schnittverletzungen – trotz Window-Airbag – im Gesicht davongetragen. (ein PKW hat ungebremst ein Fahrzeug seitlich gerammt. Der Unfallgegner überfuhr ein Stoppschild, da dieser sich auf einer Vorfahrtsstraße wähnte) Diese stammen von der Seitenscheibe, die bei diesem Unfall zerbrach. Die Verletzungen der Mundpartie, Lippe und Wange mussten durch eine Gesichtschirurgin in einer zweistündigen Operation wieder hergestellt werden. Es werden aber auf alle Fälle größere Narben im Gesicht zurück bleiben.
Es stellt sich nun die Frage, ob es Sinn macht – unabhängig von der Klage gegen den Unfallgegner - gegen den deutschen Hersteller von Premiumfahrzeugen eine Klage im Namen des Kindes auf Schmerzensgeld anzustrengen.
Meines Erachtens sollte bei einem Fahrzeug der Oberklasse (Baujahr 2004), dessen Scheiben aus Sicherheitsglas sind, solche Verletzungen nicht entstehen können.
Hat jemand Erfahrungen, ob dies Sinn macht?
Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Autohersteller
16. Juli 2005
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Frage vom 16. Juli 2005 | 20:34
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Autohersteller
#1
Antwort vom 18. Juli 2005 | 16:14
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 307x hilfreich)
Wie soll so eine Klage aussehen. 50% Schmerzensgeld vom Unfallgegner und 50 % vom Hersteller?
Meiner Meinung nach läge die Pflicht den Autohersteller zu verklagen bei der Versicherung des Unfallgegners. Das heißt, die Sachsdenersatzansprüche müssen gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Die könnte dann versuchen einen Teil des Schadensersatzes vom Hersteller zu zurückzuholen.
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