Klage eines 13 jährigen

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)
Klage eines 13 jährigen

Hallo, ich möchte mich heute wieder einmal an euch wenden.

Ich berichtete ja schon einmal im Dezember letzten Jahres von dem Vorfall was meinem 13 jährigen Sohn passiert ist.
Für die die sich nicht mehr daran erinnern können hier noch einmal der Link dazu:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=352249


Jetzt wurde mein Sohn verklagt. Die Verhandlung ging ratz fatz, nicht mal 20 Minuten, und genauso schnell wurde das Urteil verkündet, eh ich mich versehen konnte war die Sache über die Bühne,ich bin nicht mal dazu gekommen etwas zu sagen, noch meinen Sohn zu verteidigen geschweige denn die Sachlage so zu erklären wie sie tatsächlich war.
Mein Sohn hatte damals nur in Notwehr gehandelt, und laut Arztbericht war die Nase weder gebrochen noch gab es irgendwelche innere Verletzungen, er hatte lediglich einen Bluterguss an der Nase.
Nun wurde ein Vergleich angeordnet, ich soll 1000 € an den anderen Jungen bezahlen, in 50 € Monatsraten und wenn ich 2 Monate in Verzug komme dann wird die ganze Summe fällig. Jetzt kam auch noch eine Rechnung von der KK des anderen Jungen ins Haus über 700 € die ich auch sofort bezahlen soll...
Was soll ich nur tun, ich kann das als Alg2 Empfänger nicht, ich dachte auch immer 13 jährige sind noch nicht strafmündig?? Und wenn wir warten bis er alt genug zum Arbeiten ist bzw. eine Arbeit hat, bis dahin kommt ja noch etliches an Zinsen drauf. Das ist so ungerechtfertigt, er wurde von 3 Jungs angegriffen und hat sich in seiner Not nur gewehrt.
Ich bin schon soweit dem Gericht mitzuteilen dass sie mich einknasten sollen,ich weiß nimmer weiter, wenigstens hätte ich für diese Zeit meine Ruhe und ein Dach über den Kopf und bräuchte mich ums Essen nicht zu sorgen... So weit bin ich schon...
Kann mir jemand von euch einen Tip geben??
Bin für alle Tips offen und dankbar!

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10 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Strafmündigkeit hat nichts mit der zivilrechtlichen Haftung zu tun. Dort wird auf die Deliktsfähigkeit abgestellt, also die Einsichtsfähigkeit des Jungen, Unrecht zu tun. Deswegen kann man auch nicht strafmündige Personen zivilrechtlich in Anspruch nehmen.

Im Grunde wurden wohl nicht Sie, sondern der Junge verurteilt. Deswegen kann man auch nicht gegen Sie vorgehen, wenn die Forderung nicht beglichen wird. Ich nehme an, eine Intervention gegen den Vergleich wird nicht mehr möglich sein (oder wurde ein Widerrufsrecht vereinbart?). Hier wäre es in der Tat sinnvoll gewesen, sich auf dem Beratungshilfeweg zuvor anwaltlich beraten zu lassen.

Es ist Ihnen nunmehr nur anzuraten, entweder einen außergerichtlichen Vergleich mit der Versicherung zu schließen oder aber (wiederum auf dem Beratungshilfeweg, die BH-Scheine erteilt das zuständige AG) einen Kollegen prüfen zu lassen, in wíe weit es Sinn macht, sich dagegen zu wehren. Der Vorprozess liefert natürlich bereits ein deutliches Indiz für das Bestehen des Anspruches.

Anderenfalls bleibt wohl nur, die Forderungen auszusitzen, bis Ihr Filius selber genug Geld verdient, um die Titel zu bedienen. In der Tat ist das, auf die Jahre gesehen, natürlich nicht ganz billig (bei momentaner Verzinsung von ca. 7% p.a.).



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#2
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo..
Vielen Dank für die Antwort. Mein Sohn hatte ja einen Anwalt, nur hat der ausser ein Guten Morgen vor Gericht nichts heraus gebracht. In dem Schreiben vom Gericht das wir über den Anwalt bekommen haben steht etwas von 14 Tagen Widerrufsrecht. Ich habe das dem Anwalt auch schriftlich mitgeteilt dass ich das so nicht hinnehmen und in Berufung gehen will, das ist ja ein Schuldanerkenntnis, nur der Anwalt hat zurück geschrieben dass der Vergleich nicht rückgängig zu machen sei

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wenn ein Vergleich auf Widerruf vereinbart wurde, dann ist er von der Seite innerhalb der Frist zu widerrufen, die sich das Widerrufsrecht hat einräumen lassen.

Wenn dies der Sie vertretende Kollege nicht getan hat, dann kann er das in der Tat nicht tun. Sollte ein beiderseitiges Widerrufsrecht vereinbart worden sein, fordern Sie Ihn auf zu widerrufen, notfalls tun Sie es dem Gericht gegenüber selber.

Da kein Urteil vorliegt, gibt es weder die Möglichkeit der Berufung noch der Revision.

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Gab es denn ein Urteil oder ist ein Vergleich geschlossen worden? Einem Vergleich hätten Sie ja zustimmen müssen, dass kann der Anwalt doch nicht eigenmächtig machen. Wenn Sie zugestimmt haben, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Sie jetzt alles rückgängig machen können. Gegen ein Urteil wird ja Berufung möglich sein.

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#5
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Bitte nochmal an Herrn Rechtsanwalt Marc N. Wandt... und andere die bescheit wissen natürlich auch:

Heißt das jetzt im Klartext, dass ich gegen diesen Vergleich, dem ich weder mündlich noch schriftlich zugestimmt habe keine Chance habe zu widersprechen?
Was passiert, wenn ich nix bezahle?
Beser gesagt was passiert mir, oder was kann die Gegenseite schlimstenfalls unternehmen?

Würde mich nochmal freuen wenn ich Antwort bekommen würde

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,
Eine Haftpflichtversicherung habe ich, nur hat diese abgelehnt, da sie meint es wäre vorsätzlich geschehen.

Ein Widerrufsrecht wurde mir nicht eingeräumt soweit ich das ersehen kann. Habe wohl sofort Widerspruch eingelegt bzw den Anwalt dazu beauftragt, nur hat der mir zurück geschrieben dass das jetzt nicht mehr möglich ist wegen diesen Vergleich.

Ich muss auch dazu sagen dass ich zwar arbeite, aber ergänzendes Arbeitslosengeld 2 erhalte und auch eine Private Insolvenz eingereicht ist. Ich kann diese 50 € beim besten Willen nicht bezahlen. Auch das ist dem Gericht bewusst.

Aber was kann ich jetzt noch für meinen Sohn tun? Er wurde damals auch verletzt, nur bin ich nicht wie diese Mutter von einem Arzt, und von einem KH ins andere gerannt.. Hätte ich wohl tun sollen?!!

Irgend etwas wird ja dann wohl passieren, wenn das Geld nicht auf das Konto des Klägers überwiesen wird, oder?

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Den Vergleich werden Sie wohl im Termin gebilligt haben, Sie waren ja immerhin anwesend.

Was Ansprüche Ihres Sohnes betrifft, könnte entscheidend sein, was und in welcher Weise im einzelnen verglichen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja was soll ich denn tun wenn die Haftpflicht den Schaden nicht übernimmt?

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