Klage gegen eigenen Anwalt

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
dmc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen eigenen Anwalt

Ich möchte ihnen folgenden Sachverhalt kurz darstellen.

In Zusammenhang mit einer Projektfinanzierung, die trotz Vertrag und schriftlich zugesicherten Auszahlungstermin bis heute nicht Zustande kam, wurde ein Anwalt per Mandat beauftragt, um diese Angelegenheit doch noch zum Erfolg zu führen.

Es wurde ein Schriftstück vom Anwalt an die Finanzierungsgesellschaft verfasst worin auf die Vertragserfüllung hingewiesen wurde da der Vertrag rechtskräftig sei. Jedoch ohne Reaktion von Seitens der Finanzierungsgesellschaft. Um nach verstrichener Zeit dem ganzen Nachdruck zu verleihen, so meinte er, wurde auch die Honorarnote von Ihm übermittelt. Auch auf dieses Schreiben gab es keine Reaktion von der Finanzierungsgesellschaft. Irgendwann kam doch ein Kontakt per Telefon zustande deren Gesprächsinhalt nicht bekannt ist und vom Anwalt auch nicht wiedergegeben wurde.
Jedoch haben sich die Aktivitäten des beauftragten Anwaltes verändert. Die telefonische Erreichbarkeit war nicht mehr gegeben. Anfragen beim Sekretariat betreffend eines Termin blieben erfolglos, vorhandene Termine wurden kurzfristig abgesagt. Auch unzählige Mails blieben teilweise unbeantwortet mit der Begründung man sei zu beschäftigt..
Da Seitens der Finanzierungsgesellschaft kein positiver Ausgang der Angelegenheit zu erwarten war, wurde der Anwalt schriftlich angewiesen diese von einer eventuellen Strafanzeige in Kenntnis zusetzen. Eine Klage war aus finanziellen Gründen und auf Grund der Höhe des Streitwertes nicht möglich. Doch auch hier gab es Seitens des Anwalts keine Reaktion. Erst nach mehrmaligen Versuchen wurde durch einen Freund des Anwalts bestätigt, dass die Finanzierungsgesellschaft schriftlich verständigt wurde sei, jedoch ohne Kopie an den Mandant zu senden oder generell das Schreiben abgesprochen zu haben. Erst nach etlichen Mails und über Umwege wurde eine Kopie gesandt. Vorgaben betreffend den Tag der Übermittlung oder letztmaligen Zahlungsfrist wurden vom Anwalt ohne Begründung oder Absprache einfach abgeändert. Ob es auf das Schreiben Reaktionen gab wissen wir bis heute nicht.
Eine Beauftragung die Unterlagen für eine eventuelle Strafanzeige auszuarbeiten und an den Mandanten zu übersenden wurde vom Anwalt versprochen aber auch nicht nachgekommen.
Nach weiteren Versuchen mit dem Anwalt Kontakt aufzunehmen die bei der Sekretärin immer geendet haben, hat man selbst eine zusätzliche Möglichkeit gefunden in Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer gegen die Finanzierungsgesellschaft doch rechtlich vorzugehen. Dafür wäre aber eine Aufbereitung des Sachverhalts durch den Anwalt nötig gewesen. Er wurde auch schriftlich informiert, jedoch wieder ohne jegliche Reaktion. Erst als der Entzug des Mandats angedroht wurde reagierte der Anwalt schlussendlich und hat die Bearbeitung schriftlich und terminlich zugesagt. Leider ohne diesen wieder einzuhalten, worauf das Mandat endgültig gekündigt wurde.
Mittlerweile hat die Finanzierungsgesellschaft den Vertrag einseitig gekündigt, zwar unzulässig, aber die Ausgangssituation hat sich dadurch zunehmend verschlechtert.

mein Rechtsempfinden sagt mir, dass dieser Anwalt mehr als fehlerhaft bzw. teilweise gar nicht, die Pflichten gegenüber seinem Mandanten wahrgenommen hat. Unabhängig von fehlenden Beratung bzw. Kommunikation auch ein Schaden entstanden ist.

Da es sich hier um eine Existenzfrage handelt wird eine Schadenersatzklage in Betracht gezogen. Welche realistische Möglichkeiten bestehen.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bengy
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Man könnte es auf jeden Fall mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer versuchen. Ob man den Anwalt auf Schadenersatz verklagen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich denke aber, ihr habt viel zu lange gewartet, ihm das Mandat zu entziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Der Anwalt war nicht bereits ne Strafanzeige wegen "Vertragsbruch" vorzubereiten, na das ist klar. Erstens bringt das nichts zweiten kostet das extra.
Und der Prozessfinanzierer springt ab - lag wohl daran das der Anwalt nicht zu deren Konditionen arbeiten wollte.

Und jetzt den Anwalt verklagen, na ich würde doch mal meinen Vertragspartner verklagen. Denn nur wenn ich diess Verfahren gewinnen würde bestände überhaupt ein Schaden.

Der Anwalt wurde doch nicht für eine Klage bezahlt, daher macht er auch nichts.

K.

Anwaltskammer ist sinnlos

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dmc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorerst möchte ich mich für die eingegangenen Beiträge bedanken und folgendes zufügen bzw. richtig stellen.
Nicht der Prozessfinanzierer ist abgesprungen, sondern der Projektfinanzierer. Der Finanzierungsvertrag wurde einseitig gekündigt was schon einmal nicht funktioniert und auch vertraglich nicht verankert war. Es kann niemand aus einem Vertrag aussteigen, wenn er in der Bringschuld ist, diese nicht erfüllt und eine Ausstiegsklausel im Vertrag nicht verankert ist.
Ein Prosessfinanzierer kann erst tätig werden, wenn der Anwalt die Unterlagen für diesen vorbereitet was er nicht getan hat obwohl er dazu aufgefordert wurde. Die Honorarnote für den Anwalt über den Prozessfinanzierer war noch lange nicht spruchreif da die Vorarbeit nicht erfüllt wurde.
Die Strafanzeige gegen den Projektfinanzierer war nicht nur auf Vertragsbruch sondern auch auf Verdacht des Betruges aufgebaut. Da vieles darauf hinwies,dass die Gelder für ein anderes Projekt zweckentfremdet wurden.

Das Verfahren gegen den Projektfinanzierer zu gewinnen besteht zu 90% jedoch benötigt man den Prozessfinanzierer um überhaupt Klage einreichen zu können auf Grund des Streitwertes.
Fakt ist, dass der Anwalt die Plichten gegenüber seines Mandanten nicht erfüllt hat, obwohl seine bisherige Tätigkeit finanziell gedeckt war.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

""Ein Prosessfinanzierer kann erst tätig werden, wenn der Anwalt die Unterlagen für diesen vorbereitet was er nicht getan hat obwohl er dazu aufgefordert wurde.""

Ist das auch Bestandteil der Auftrags, gabs dafür weiteres Geld. Hat der Anwalt diesen Auftragsteil angenommen.

"Die Strafanzeige gegen den Projektfinanzierer war nicht nur auf Vertragsbruch sondern auch auf Verdacht des Betruges aufgebaut. Da vieles darauf hinwies,dass die Gelder für ein anderes Projekt zweckentfremdet wurden."

Ist das auch Bestandteil der Auftrags, gabs dafür weiteres Geld. Hat der Anwalt diesen Auftragsteil angenommen.

Wenn ja und er wurde bereits bezahlt muss er das auch machen. Frist setzen und danach neuen Anwalt suchen

K.



-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Und jetzt den Anwalt verklagen, na ich würde doch mal meinen Vertragspartner verklagen.

In der Tat. Dem Anwalt überhaupt nachweisen zu können, daß ein Schaden entstanden ist, ist höchst fraglich. Wenn die Ressourcen eh knapp sind, warum dann nicht das "zu 90% zu gewinnende" Verfahren gegen den Vertragspartner anstatt eines vermutlich "zu 95% zu verlierendes" Verfahren gegen den RA, in dem es vermutlich auch um erheblich weniger Geld gehen würde?



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen