Kleine Macke am Auto - Wer trägt Kosten?

17. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
codura
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleine Macke am Auto - Wer trägt Kosten?

Hallo,

es gab heute einen Vorfall, in dem der Täter unteranderem ein Metallstück mit Absicht gegen mein Auto (Corsa B, BJ98) geworfen hat. Entstanden ist eine kleine Macke, welche etwa 3 mm groß ist an der A-Säule der Beifahrerseite.

Habe eben Anzeige erstattet, unter anderem wegen Beleidigung, Androhung einer Straftat und Sachbeschädigung.

Der Polizist hat den Schaden am Auto fotografiert und ich habe meine Aussage gemacht.

Nun meinte der Polizist, ich soll dort mit dem Lackstift drübergehen und dann ist die Sache gut. Jetzt ist meine Frage, muss ich mir jetzt selber einen Lackstift kaufen und den Schaden selber beheben, oder kann ich auch in eine Werkstatt fahren und mir diesen Schaden dort beheben lassen, wer zahlt das dann und wie stelle ich das dem Täter dann in Rechnung?

Ich möchte noch erwähnen, das die kleine Macke im Verhältnis zu den Macken an dem Auto kaum auffällt, der ist ja auch schon BJ98, ist es egal wie der Restzustand des Autos ist oder bekomme ich sowas nur ersetzt wenn ich einen nagelneues Auto habe, wo sich die Behebung auch wirklich "lohnt".
Kann ich den Schaden auch Begutachten lassen und das Geld Bar bekommen, wie es auch bei einem Autounfall passiert?

Es geht mir im Grunde nur darum, das diese Person eine Lektion erteilt bekommt und merkt dass es auch Grenzen gibt und das Leben kein Grand Theft Auto ist.. Ps.: Er ist erst 16.

Ich bedanke mich für eure Antworten!


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-- Editiert codura am 17.08.2013 16:28

-- Editiert codura am 17.08.2013 16:32

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Nun, der Geschädigte soll nicht besser stehen als vor dem Schaden.

Wenn das Auto also schon voller Gebrauchsmacken war, so das diese neu nicht weiter auffällt, dann dürfte nur ein Lackstift angemessen sein, nicht jedoch eine Reparatur in der Werkstatt.


Eventuell kannst du ja mal ein paar Fotos einstellen, dann kann man das besser beurteilen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
unter anderem wegen Beleidigung, Androhung einer Straftat und Sachbeschädigung.


"Androhung einer Straftat" ist kein Straftatbestand; es gibt die Bedrohung (Drohung mit einem Verbrechen, also einer Straftat mit 1 Jahr Mindest(!)strafe) und ggfs. die Nötigung.

Beispiele:

"Ich hau dir aufs Maul!" - keine Straftat

"Ich bringe dich um!" - Bedrohung

"Ich hau dir aufs Maul, wenn du den HSV-Schal nicht abnimmst!" - Nötigung

"Ich breche morgen beim Willy ein!" - keine Straftat.

-- Editiert GROC am 19.08.2013 10:42

1x Hilfreiche Antwort

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