Knochenbruch. Diagnose vom Arzt ohne Untersuchung Prellung

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
nordhäuser
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Knochenbruch. Diagnose vom Arzt ohne Untersuchung Prellung

Person A stürzt. Direkt extrem starke Schmerzen. Dann am Tag danach nur Humpeln möglich und ein dickes Sprunggelenk. 4 Tage später immer noch total dick und Schmerzen. Dann zum Hausarzt. Dieser wollte nur Ibuprofen und Tetanus verschreiben und machte ein Pflaster mit Jodsalbe auf die Wunde am Knöchel. Es sei nur eine Prellung. Untersucht hat er nichts, noch nicht einmal gefühlt. Krankschreibung nicht nötig, nur wenn es nicht auszuhalten ist. Dann nach 8 Tagen konnte er vor Schmerz kaum noch laufen. Also am darauffolgenden Tag wieder zum Hausarzt. Dieses mal ein anderer Arzt (Gemeinschaftspraxis). Wieder nichts untersucht. Wieder gesagt ist nur eine Prellung. Auf Drängen der Person A würde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt und er solle in zwei Tagen wiederkommen wenn es nicht besser wird. Sturz war Sonntags und der zweite Besuch beim Arzt war 9 Tage danach. Eine Überweisung zum Chirurgen wurde zwar da mitgegeben aber laut Aussage der Ärztin sollte A erst nochmal in die Praxis des Hausarztes kommen. Somit vermutet A, dass es sich um einen Fehler der Arzthelferin am Empfang handelt. Wieder 2 Tage später ist A dann zum Chirurgen gegangen. Ohne, dass A überhaupt mit dem Chirurgen gesprochen hat, wurde A geröntgt. Ganz klar Wadenbein komplett durchgebrochen. Der Knöchel ließ sich hin - und herschieben. Er könnte es kaum glauben, dass man ihn so hat zwei Wochen hat rumlaufen lassen.
Besteht hier nun die Möglichkeit auf Schadensersatz? Person A hat keine körperlichen Schäden dadurch, außer dem Schmerz. Jedoch finanziell. Dadurch, dass die OP nun erst 2 Wochen später durchgeführt wurde, ist er auch 2 Wochen länger krankgeschrieben. Er bezieht somit länger Krankengeld und hat so erhebliche finanzielle Einbußen.
So wie A es versteht, ist es doch so: Verfügt ein Arzt nicht über die entsprechenden Kenntnisse, muss er den Patienten an einen Facharzt zu überweisen oder in ein Krankenhaus einweisen.


-- Editiert von nordhäuser am 27.10.2018 15:52

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Er bezieht somit länger Krankengeld und hat so erhebliche finanzielle Einbußen. Krankengeld bezieht man ab der 7. Woche einer Krankschreibung - war er überhaupt so lange krankgeschrieben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
nordhäuser
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Aktuell ist es so, dass er eine Woche krankgeschrieben ist. Ende kommender Woche ist die Operation. Dann wird er noch mindestens 6 Wochen krankgeschrieben sein, wenn es optimal läuft. Macht also mindestens 8 Wochen, so dass er zwei Wochen Krankengeld beziehen wird. Er ist ber in der Industrie beschäftigt und arbeitet im Akkord mit Schichtzuschlägen. Sowohl Akkord (ca. 7 Euro pro Stunde bei 37,50 Stunden pro Woche), als auch der Spätschichtzuschlag fallen weg. Macht also schon deutliche Einbußen in den ersten 6 Wochen der Entgeltfortzahlung.

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