Körperverletzung - Schadensersatz, obwohl Strafverfahren eingestellt wurde?

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
wutang20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - Schadensersatz, obwohl Strafverfahren eingestellt wurde?

Hallo Zusammen,

gegen einen kollegen von mir lief ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Dieses wurde eingestellt. Auf einer Party hat der eine jemand anderen aus Notwehr in Gesicht gehaun. Kaputte Lippe und angbeliche Übelkeit und Schmerzen sind die Folge. Strafrechtliche VErfahren wurde eingestellt.

Jetzt nach fast 6 Monaten bekommt mein Kollege ein Brief vom Amtsgericht, aus der das Opfer einen Schadenerstaz von mind. 1000 euro verlangt.
Kann er das dennoch verlangen, obwohl strafrechtlich alles eingestellt wurde? Und zusätzlich dieser Schaden aus einer Notwehr situation entstanden ist, weil er nämlich eine Flasche in der Hand hatte und diese meinem Kollegen auf den Kopf ziehen wollte und er in notwehr einen Schlag ans Kinn getätigt hat?

BITTE HELFEN SIE meinem KOLLEGEN!

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wutang20
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ZUDEM ist noch zu erwähnen dass beim Opfer 2,0 Promile und beim Täter 1 Promile Alkohol im Blut festgestellt wurde..

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Jeder kann jeden aus welchen Grund auch immer "verklagen". Er muss dann seinen Anspruch eben beweisen...

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann er das dennoch verlangen, obwohl strafrechtlich alles eingestellt wurde?


Klar. Insbesondere weil im Strafrecht "in dubio pro reo" gilt, im Zivilrecht jedoch schon bei "schlechterer" Beweislage der Täter zu Schadensersatz verurteilt werden kann.

Selbst bei Freispruch wegen erwiesener Unschuld ist das möglich, in der Regel sparen sich Gerichte allerdings dann die Arbeit.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

@ wutang20,

der Kollege kann es auf ein Zivilverfahren über den Schadenersatz (oder war vielleicht Schmerzensgeld gemeint?) ankommen lassen, er kann sich außergerichtlich einigen oder er hofft halt, daß sein Opfer ihn gar nicht verklagt.

Gruß vom mümmel

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