Körperverletzung - Wie sieht es aus mit Schmerzensgeld, Praxisgebühren, Notfallgebühren?

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Vitja91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Körperverletzung - Wie sieht es aus mit Schmerzensgeld, Praxisgebühren, Notfallgebühren?

Guten Abend, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.

Ich (18) wurde von einem Mann (ca. 40) geschlagen, ohne Grund (Verwechselung?). Bin aus einer Kneipe gekommen und hatte schon ein Schlag im Gesicht, bin auf den Boden gefallen, wieder aufgestanden und der Typ hat nochmal zugeschlagen.
Das erste mal auf die Stirn, das zweite mal auf die Nase. Die Polizei kam danach und ich habe unterschrieben das ich eine Anzeige erstatten will (es wurden auch Fotos gemacht). Am nächsten Tag bin ich ins Krankenhaus gefahren und wurde untersucht. Habe eine dicke Platzwunde an der Stirn, die leider nicht mehr genäht werden kann, da ich zu spät gekommen bin. Mein Nasenbein ist gebrochen und ich habe Prellungen am Kopf. Der Arzt hat mich danach zum Hausarzt geschickt und der hat mich dann zum Hals-Nasen-Ohren Arzt geschickt. Von dem wurde ich dann in die Hals-Nasen-Ohren-Klinik überwiesen. Zuerst sollte meine Nase in einer Narkose gerichtet werden. Aber das geht zur zeit nicht, weil zwischen den Knochenschichten Blutungen sind (wurde mir so gesagt). Jetzt habe ich morgen nochmal einen Termin. Das Problem ist, dass ich letztes Jahr schon an der Nasenscheidewand operiert wurde und die jetzt schon wieder ein wenig schief ist. Wahrscheinlich muss die auch gemacht werden. :(

Wie sieht es aus mit Schmerzensgeld, Praxisgebühren, Notfallgebühren etc.?
Für sowas müsste man ja eig. Schmerzensgeld kriegen, oder nicht? Wenn ja wie viel wären das ungefähr?
Wenn ich einen Anwalt einschalte, wer muss den bezahlen? Wer muss die Gerichtskosten tragen? Sorry kenne mich mit sowas gar nicht aus.
Das Problem ist nur, das er Hartz IV empfängt.
Kann ich von dem was kriegen.
Ich meine, das geht ja mal gar nicht, ich werde gehauen und er kommt einfachso davon.!?

Hoffe ihr könnt mir helfen
Mfg Vitja

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
Das Problem ist nur, das er Hartz IV empfängt.
Kann ich von dem was kriegen.

Nein, denn die Hartz IV Bezüge liegen unterhalb des pfändbaren Einkommens.
Sollte er jemals wieder über Einkommen verfügen, wäre eine Pfändung möglich, hierzu muss man sich jedoch einen Titel (z.B. auf Grundlage eines rechtskräftigen Urteils) besorgen.


quote:
Wenn ich einen Anwalt einschalte, wer muss den bezahlen? Wer muss die Gerichtskosten tragen?

Falls du ein Zivilverfahren meinst, wirsrt du für die Kosten aufkommen müssen. Man könnte sie zwar vom Gegner zurückfordern, aber siehe oben ...



Grundsätzlich möglich ist es zudem, im Strafverfahren den zivilrechtlichen Anspruch gegen den Vertragspartner geltend zu machen („Adhäsionsantrag“). Dies hängt allerdings davon, dass die Staatsanwaltschaft die Tat zur Anklage bringt und ob der Richter dem Adhäsionsverfahren zustimt.



Daneben kann eine Entschädigung im Strafverfahren im Rahmen einer Einstellung gegen den Beschuldigten nach § 153a StPO erfolgen. Das Verfahren wird zwar eingestellt, dem Beschuldigen wird jedoch zur Auflage gemacht, den zivilrechtlichen Schaden zu begleichen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vitja91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Ich danke dir für deine Antwort.
Ist zwar schon sch***e, aber was soll man machen.

Danke nochmals
Mfg Vitja

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