Körperverletzung freund

11. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ursula Maier 1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung freund

Hallo!
Habe im Affekt meinem Freund einen Blumentopf hinterher geworfen.
Ihn hat es am Kopf getroffen-Platzwunde-Krankenhaus.
Er sagt jetzt gefährliche Körperverletzung und hat mich angezeigt.
Ich wollte das nicht.ich leide seit 5monateb an einer Depression.
Liege im Moment nur noch im Bett -nix geht mehr .
Deshalb kann ich auch nicht zum Anwalt mich informieren etc.
Wie soll ich mich verhalten ...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Ursula Maier 1 am 11.11.2013 07:43

Wie soll ich mich verhalten ...

Harre der Dinge die da kommen werden. Und stell die Blumentöpfe außer Reichweite, falls es dich nochmal "überkommt"

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Deshalb kann ich auch nicht zum Anwalt mich informieren etc. Dafür benötigen Sie auch keinen Anwalt, den Sie übrigens selbst bezahlen müßten. Laut § 224 StGB wird gefährliche KV mit mindestens 6 Monaten Haft bestraft. Wenn Sie nicht vorbestraft sind, wird die Strafe mit einiger Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin wird die Krankenkasse des Freundes mit Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Naja, ob man daraus eine "gefährliche" KV stricken kann, wage ich zu bezweifeln, zumal das Opfer nur eine Platzwunde erlitten hat und der Topf vermutlich im Affekt geworfen wurde.

Vermutlich wird irgendwann ein Anhörungsschreiben bzw. eine Vorladung der Polizei kommen. Hiermit am besten gleich zum Anwalt gehen und Akteneinsicht beantragen lassen. Allerdings wird dieser seine Tätigkeit im Rahmen einer "Strafsache" abrechnen.

Solltest Du wegen der Behandlung der Depression noch nicht in Behandlung sein, wäre das jetzt ein guter Zeitpunkt, nicht zuletzt um Deinen Gesundheitszustand für den Fall der Fälle zu dokumentieren.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Naja, ob man daraus eine "gefährliche" KV stricken kann, wage ich zu bezweifeln, zumal das Opfer nur eine Platzwunde erlitten hat und der Topf vermutlich im Affekt geworfen wurde. Lesen Sie den § 224 StGB doch gelegentlich mal - dann werden Sie nämlich feststellen, daß der in keinesfalls auf die Schwere der Verletzung abstellt. Und wieso ein "Handeln im Affekt" eine gefährliche KV verunmöglichen soll, müßten Sie dann auch mal näher erläutern.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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