Körperverletzung (opfer)

22. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Alphagreen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung (opfer)

Hallo zusammen,
Folgendes ist passiert:
Person A war mit person B und vielen anderen in der Stadt. Person B hatte Streitigkeiten mit anderen Personen. Person A hat dies von weiten gesehen und kannte beide Streitparteien, A ist zum schlichten hingegangen und wusste nicht was es für Streitigkeiten gibt. Einen kurzen Moment später kam Person C von weit weg angelaufen und hat Person A mit der Faust auf den Kiefer geschlagen. Person A blieb weiter ruhig konnte aufgrund von Alkohol keine Schmerzen. Außenstehende haben die Polizei gerufen und Person A gab zu Protokoll das nichts passiert sei weil sie keine Lust auf Stress hatte.
Am nächsten Morgen nach dem aufwachen bemerkt A das 3 schneidezähne abgebrochen sind und sie schmerzen am kiefer hatte. Dies wurde durch einen Besuch beim Zahnarzt notdienst bestätigt und protokolliert. Ebenfalls wurde eine Prellung des Unterkiefer festgestellt.
Den ganzen Vorfall können mindestens 10 Personen bezeugen.
Person A und C hatten über ein chatprogramm eine Woche Kontakt um die Angelegenheit zu klären. C hat A 200 Euro angeboten und A hat erstmal zugestimmt. Nun stellt sich heraus das A eine Krone in Zukunft für einen der Zähne braucht. Alle Zeugen versuchen A zu überzeugen zur Polizei zu gehen. Der Vorfall ist über eine Woche her. Wirkt sich die verspätete Anzeige und die vorläufige Einigung auf den Verlauf vor Gericht aus sollte A jetzt zur Polizei gehen?
Und welche Ansprüche hat A gegenüber C und mit welchen Kosten für A ist zu rechnen (Gericht etc.)?

-- Editiert von Alphagreen am 22.06.2021 18:59

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Dann möge uns A bitte mal erklären, von welchem Gericht er eigentlich spricht: Vom Zivilgericht, welches sich mit dem Schadensersatz befassen würde, oder vom Strafgericht, welches C bestrafen würde, wovon A materiell aber nichts hat? Das sind verschiedene Gerichte, Abläufe, Gesetze, Kosten etc.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Alphagreen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grunde genommen geht es Person A um die Schadensersatz Frage vor dem Zivilgericht.

Person C würde aber bestimmt mit strafrechtlichen Folgen rechnen müssen sollte es auch zu diesem Prozess kommen.

Person A hat heute erfahren, dass Person B von der Polizei zur Zeugenaussage bestellt wurde um den Sachverhalt des ursprünglichen Streit zu klären weil die Staatsanwaltschaft in diesem Fall schon ermittelt. ( in diesem Sachverhalt kommt Person A noch nicht vor)

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Dann zahlt A Gericht und Anwalt zunächst mal selbst. Das Geld kann er dann von C einfordern, mitsamt dem Schadensersatz - das wird nur recht schwierig, wenn C kein Geld hat. Und mit "kein Geld" ist nicht die absolute Armut gemeint - einfach mal "Pfändungsfreigrenze" googeln. Kurzum - unter Umständen bleibt A auf den Kosten sitzen. Eine außergerichtliche Einigung wäre besser, sofern C die dann auch einhält... Tipp: Man könnte C darauf hinweisen, dass es vor dem Strafgericht besser ist, wenn A da als Zeuge berichten kann, dass zumindest der materielle Schaden bezahlt ist. Allerdings ist C ja eher der unbeherrschte Typ - keine Ahnung, ob man derlei wirklich mit ihm besprechen kann...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1738 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Eine außergerichtliche Einigung wäre besser,

Die gibt es doch schon
Zitat (von Alphagreen ):
C hat A 200 Euro angeboten und A hat erstmal zugestimmt.

und damit würde die Schadensersatzklage wohl ins leere laufen.

Aber alle Achtung, was die Trinkfestigkeit angeht. Nichts mehr spüren und trotzdem volle Erinnerung an die Vorgänge.

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