Körperverletzung schmerzensgeld

10. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
syklezz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung schmerzensgeld

Hallo ,
ich hätte da mal ein paar fragen zum Thema Schmerzensgeld. Ich wurde vor ein paar tagen angegriffen und der Täter hat mir dabei mein Fußwurzelknochen gebrochen, daraufhin musste ich, da es ein komplizierter Bruch ist operiert werden und eine schraube musste in mein Fuß eingesetzt werden. Der Arzt hat mir gesagt ich werde ca 8 Wochen nicht arbeiten können , woraufhin ich zwar meinen Vollzeitjob behalten kann, jedoch meinen nebenjob verloren habe. Mit was für einem Schmerzensgeld kann ich denn rechnen und werde ich für den Ausfall meines Jobs und den Verlust meines nebenjobs entschädigt ? Wäre super wenn jemand mir da weiter helfen könnte .
mfg syklezz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Mit was für einem Schmerzensgeld kann ich denn rechnen und werde ich für den Ausfall meines Jobs und den Verlust meines nebenjobs entschädigt? Warum sollten Sie für den "Ausfall Ihres Jobs" entschädigt werden? Kriegen Sie keine Lohnfortzahlung? Und ansonsten empfiehlt es sich üblicherweise, zunächst mal den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Generell darf ich darauf hinweisen, daß Sie solche Forderungen auf eigene Kosten durchsetzen müssen. Im glücklichsten Fall kriegen Sie das Geld irgendwann, im weniger glücklichen Fall sehen Sie nie irgendwas - Gewalttäter gehören selten zum Kreis der Besserverdienenden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wie könnten Sie ggfs. einem Gericht nachweisen, dass Sie den Nebenjob wegen des Angriffs verloren haben?

Den finanziellen Verlust, wenn eben nur noch KG gezahlt werden wird, der dürfte durch den Täter auszugleichen sein. Und natürlich Schmerzensgeld, wenn ein Gericht das festlegt. Tatsächlich scheint hier sinnvoll zu prüfen, ob sich der Aufwand lohnt oder der Täter sowieso nicht zahlen kann.

-- Editiert von altona01 am 17.11.2016 16:40

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