Körperverletzung verjährt?

1. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Laura-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung verjährt?

Hallo, ich bin neu hier.
Also von 2000 bis 2005 habe ich eine extreme psychische Misshandlung von einem Psychopath erlebt. Ähnlich, wie mobbing, ohne, dass es mir bewusst war (bitte, keine Fragen warum?)
Auch als Folge zu der Zeit hatte ich parallell psychosomatische Krankheiten.
Leider ich habe nicht die Ärtzte an psychische Misshandlung hingewiesen, da es mir nicht bewusst war.
Im 2016 erfolgte noch ein Angrif vom Täter, dazu habe ich erfahren, dass er ein Psychopath ist und das ganze vor vielen Jahren mir vorsätzlich angetan wurde.
Jetzt habe ich eine Post.Traum.Bel.Störung und in der Behandlung. Das ist jetzt mit dem Fall ab 2000 in Verbindung gesetzt. Ich bin in der Behandlung. Laut Therapeutin hatte ich die ganze Zeit eine Depression und so weiter seit 2000.
Frage: Ob ich immer noch Schadenersatz wegen Körperverletzung vom Täter verlangen darf? ( er hat guten Ruf, nicht kriminell, (weil noch keiner anzeige erstattet hatte ) führt doppel leben, sodass nur seine Opfer kennen die Wahrheit)
Vielen Dank.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Laura-):
Frage: Ob ich immer noch Schadenersatz wegen Körperverletzung vom Täter verlangen darf?

Verlangen darf man eigentlich fast allles, die Probleme fangen meist erst an wenn man es durchsetzen will.

Was - außer den eigenen Behauptungen - existert denn überhaupt an Beweisen für die psychische Misshandlung?
Gibt es überhaupt Beweise, das zwischen den Personen ein entsprechender Kontakt bestand?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laura-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es überhaupt Beweise, das zwischen den Personen ein entsprechender Kontakt bestand?

Ja, wir hatten ständig Kontakt, als Beweis könnten meine Krankheiten dienen. Und seine Störung auch, dass er dazu fähig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Laura-):
als Beweis könnten meine Krankheiten dienen.

Das dürfte sich außerordentlich schwierig gestalten.

Ist man denn überhaupt bereit - wenn es vor Gericht geht - die ganzen Details aus der Krankenakte in aller Öffentlichkeit auszubreiten?



Zitat (von Laura-):
Und seine Störung auch, dass er dazu fähig ist.

Nein, das wird nicht funktionieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen