Wer haftet bei Schlüsselverlust!!
Mein Kollege hatte den Auftrag vom Chef ein Schlüsselbund (20Haustürschlüssel)
von einem anderen Kollegen abzuholen,damit Mitarbeiter in die entsprechende Häuser kommen können.
Er hat dies auch gemacht und Quitierte die annahme dieser.
Hier stand auch drauf das der Unterschriebene für etwaige Schäden (Verlust,Schädigung etc.)aufkommen soll.
Normalerweise sollte eine Höherrangige Person diese Schlüssel abholen.
Nun ,nach 2 Wochen als der Kollege, der die Schlüssel ausgehändigt
hatte,wiederkam , fehlte 1 Schlüssel.Nun muß eventuell das gesamte Schloß vom Haus getauscht werden,
um eventuell Wohnungseinbrüche zu verhindern.
Die Mitbewohner des Hauses brauchen auch neue Haustürschlüssel.
Das wird einiges kosten.
Wer muß nun haften????
Der Chef der den Auftrag erteilt hat oder der Unterschrieben hat ???
Hoffe habe alles Verständnisvoll dargestellt.
Vielen Dank
Gerry
-- Editiert von Gerry2 am 18.04.2008 14:55:25
-- Editiert von Gerry2 am 18.04.2008 14:57:12
-- Editiert von Gerry2 am 18.04.2008 14:59:33
Kollege in Not !!Schlüsselverlust!!!
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Der, der den Schlüssel entwendet hat!
In Vorlage muß der gehen der für die Schlüssel verantwortlich ist, also der Chef.
Viele Grüße, Michael
Also,es ist ja meist so das niemand
angeblich den Schlüssel verloren hat,keiner gibt dies zu,heutzutage.
Sorry meine frage,was heißt
""In Vorlage muß der gehen der für die Schlüssel verantwortlich ist""
Gruß Gerry
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Reicht ein Thread nicht?
Wenn dein Chef die Schlösser tauschen möchte, dann darf er diese auch zahlen. Wenn der Verantwortliche gefunden wurde, dann kann er ja das Geld wieder von diesem zurückfordern.
Viele Grüße, Michael
Hallo,
Doppel-Posting sollte nicht sein.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Danke euch
Schöne Grüße
Gerry
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