Kosten für Anwalt / Lohnrückstand

2. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
ReneB1980
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Anwalt / Lohnrückstand

Mahlzeit zusammen,

ich weis nicht ob ich hier jetzt richtig bin, sry wenn nicht


Folgendes...
Da ich durch meinen Ehemaligen Arbeitgeber meinen Lohn unregelmäßig bekommen habe, war der Unterhalt immer wieder mal im Rückstand. Darauf hat meine Ex Frau einen Anwalt eingeschaltet und den Unterhalt eingeklagt. Die Kosten dafür sind run 500€.

Meine Frage ist nun ob es möglich ist diese Kosten von meinem ehemaligen Arbeitgeber zahlen zu lassen, bzw. ein zu klagen. Da durch ihn ja dieses Verfahren bzw. der Unterhaltsrückstand erst zu stande gekommen ist.

Gruß Rene

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-- Editiert von Moderator am 02.06.2014 13:50

-- Thema wurde verschoben am 02.06.2014 13:50

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ReneB1980,

Eine weitere Klage wird dich weiteres Geld kosten.

Du hättest zur richtigen Zeit handeln müssen.

Kein Geld vom Arbeitgeber und dann dieses sofort einklagen, wäre richtig gewesen.

Jetzt noch was machen, wird m.E. nichts bringen.

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 02.06.2014 12:42

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Jetzt noch was machen, wird m.E. nichts bringen.


Wenn die Sache noch nicht verjährt ist, ist völlig egal, ob man sofort oder später einfordert.

Da der Arbeitgeber mit den Lohnzahlungen wohl in Verzug war (diese sind üblicherweise vertraglich terminiert, sodaß es keiner weiteren Fristsetzung mehr bedarf), wäre er auch für evtl. Rechtsverfolgungskosten erstattungspflichtig.

Das Problem ist evtl. die Frage der Schadensminderungspflicht - hätte man einen Kredit bekommen, dessen Zinsen unter den o.a. 500 EUR gelegen hätten, dann kann man nicht 500 EUR fordern, weil man es unterlassen hat, einen aufzunehmen.

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