Kostenerstattung

15. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
jojo1956
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenerstattung

Hallo,
bekommt ein Angeklagter der im Zivilprozess wegen *absichtlichen* hineinlaufes in einen PKW in einer Spielstraßenzone auf Schadebersatz verklagt wurde( Der PKW Fahrer hatte Fahrerflucht begangen und die Schadenersatzklage kam vom Vater-Halter gegen den Fußgänger)
Die Klage wegen ca 1000€ Sachschadens am PKW wird nach der Beweisaufnahme zu folgern zu 99,9% abgewiesen.
Nun sind Fahrtkosten von 2 mal 560 km einfache Strecke sowie 1 mal 1100 km einfache Strecke (einmal Güteverhandlung, einmal Prozesstermin verschoben und zu spät abggesagt und einmal Beweisaufnahme) sowie Verdienstausfall des Freiberuflers von insgesamt 4 Tage je 8 Stunden zu 85 € Netto entstanden.
Wer kommt bei einem Freispruch für diese Kosten die den Streitwert bei weitem überschreiten auf ?
Wie berechnen sich die Fahrtkosten und Übernachtungskosten?
Der Verdienstausfall kann nachgewiesen werden, wird er auchin voller Höhe erstattet (Zivilklage)
schonmal im Voraus Dank für die Informationen.

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jojo1956
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

uups soo schnell hatte ich keine Antwort erwartet.
was sind angemessene Fahrtosten?
Aus Zeitgründen musste der Freiberufler mit dem PKW fahren, da der Verdienstausfall bei
einem Stundensatz von 85€ sonst noch höher ausgefallen wäre.
Und der Verdienstausfall ? Reicht da eine Bescheinigung der ausländischen Auftraggebers des Freiberuflers ?
So etwa in der Form ... War von uns beauftragt am Datum/Datum jeweils 8 Std für uns Leistungen zu erbringen zu €/Std Netto

Gruß JOJO

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#3
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
jojo1956
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Danke für die Auskünfte,
einen Anwalt hatte ich mir tatsächlich genommen, gerade auch wegen ungeheuerlichen Behauptung, ich wolle Schmerzensgeld abzocken. Was bekommt man eigentlich für einen blauen Fleck oder eine kleine Prellung ? Schätze mal so 100 €
So ein Blödsinn, als ob ich mich für einen Stundenlohn vor ein Auto werfen würde.
Hab inzwischen auch Recht bekommen, aber die Gegenseite hat schon Berufung angekündigt. Persönlich vorgeladen war ich auch und das mit den Fahrtkosten entsprechend Bahnfahrt 2ter Klasse, da wäre ich nie pünkllich zum Gerichtstermin gekommen sondern hätte zu jedem der 3 Termine noch einen 2ten Tag freinehmen müssen.
Hab jedenfalls jetzt Fahrtkosten und Verdiestausfall von dem mehr als 3 fachen des Streitwertes geltend gemacht.
Mal schaun was dabei rauskommt.
Gruß JOJO

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#5
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

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