Kostenerstattung für Begutachtung eines Schadens

16. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Indium1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)
Kostenerstattung für Begutachtung eines Schadens

Hallo Forum,

ist es möglich trotz eines laufenden Beweissicherungsverfahrens die vorher ausgelegten Kosten (Begutachtung eines Schadens) dem Beklagten aufzuerlegen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Indium1

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jastine
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Indium,

nein, erst wenn das Verfahren beendet ist und der Beklagte auch wirklich schuldig ist. Die Kosten des Gutachters trägt erstmal der, der die Sache angekurbelt hat.

Ich kann Dir nur berichten, wie das bei mir gelaufen ist.

Durch ein selbständiges Beweisverfahren wurde eine Schadensfrage (Wasserschaden) geklärt.
Ein Gutachter stellte fest, dass der Beschuldigte (also ich) unschuldig ist.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (Anwaltskosten, Gutachterkosten) mußte auf Beschluß des Gerichtes der Antragssteller zahlen. Auch meine Anwaltskosten wurden erstattet.

Obwohl es sich hier um eine außergerichtliche Einigung bzw. Feststellung handelt, hat das Gericht die Kosten dem Antragssteller auferlegt, weil dieser keine Hauptsacheklage eingereicht und das Verfahren als beendet angesehen hat.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.

-- Editiert von Jastine am 18.06.2008 13:09:50

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Indium1
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort!

Gruß,

Indium1

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.704 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen