Die Kinder des Nachbarn zerkratzen beim Fahradfahren das Auto eines Freundes(aus dem Ausland)! Einen BMW.
Versicherung wird eingeschaltet. Das Auto verließ 3 Tage später das Land. Vorher wurde bei BMW ein Kostenvoranschlag gemacht und Bilder vom Schaden. Eine Abtretungserklärung an den Nachbar wurde geschrieben das er das Geld kassieren darf. Versicherung weigert sich aber zu zahlen da keine 'terminierte Gegenüberstellung und Nachstellung des Unfalls durchgeführt werden konnte'. Ist das so rechtens?
Es ist doch eigentlich alles notwendige da? Der Nachbar hats gesehen und gibt Schuld zu, Bilder sind da, Kostenvoranschlag auch. Reicht das nicht?
Kostenvoranschlag: Versicherung will nicht zahlen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



quote:
Reicht das nicht?
U.U. nicht, immerhin will sich die VS auch gegen unberechtigte Inanspruchnahme schützen. Die beschädigte Sache ist nicht mehr da und der Schädiger gibt alles freimütig zu, das ist dann schon mal der halbe Versicherungsbetrug, jedenfalls könnten bei der VS entsprechende Alarmleuchten angehen.
Was allerdings mit "Gegenüberstellung und Nachstellung des Unfalls" gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht. Wegen ein paar Kratzern macht eine VS doch nicht so einen Aufriß.
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Erstmal danke für deine Antwort!:-)
Nun ich habe mich auch stark gewundert warum wegen ein paar Kratzern extra eine Nachstellung gemacht werden sollte.
Das Problem ist halt, dass das Auto nicht mehr da ist sonst könnte man das ja mit dem Gutachter regeln. Aber Tatsache ist das der Geschädigte einen Schaden hat, für den er ja nunmal Schadensersatz möchte, nicht zuletzt mindert so ein Kratzer ja auch den Wert des Fahrzeug bei einem eventuellem Weiterverkauf.
Und da er im Ausland sitzt und es so mit dem Briefverkehr schon lange genug dauert, haben wir die Abtretungserklärung vereinbart damit wir die ganze Angelegenheit für ihn zu Ende klären!
Ich persönlich bin Zeuge darüber das die Kinder unseres Nachbarn das Auto angefahren haben, ich weiß also nicht warum die Versicherung behauptet das irgendwas unschlüssig sei, und eine Nachstellung verlangt.
Zitat" Nach den uns vorliegenden Unterlagen, können die vorhandenen Beschädigungen am Fahrzeug nach Lage, Art und Struktur, nicht mit der uns vorliegenden Sachverhaltsdarstellung unseres Versicherungsnehmers in Einklang gebracht werden."
D.h. doch das die ihm und der ganzen Sache nicht glauben das es so passiert ist und das die Kratzer vom Unfall kommen!??!
Aber ich habe es ja mit meinen eigenen Augeen gesehen, das Auto war neu, da waren keinerlei Kratzer drauf vorher! Da muss man doch irgendwie angehen können.
Ich wüßte nur jetzt gerne ob ich einen Anwalt einschalten könnte aufgrund des Sachverhalts, da ich keine Lust habe auf den Kosten dann sitzen zu bleiben.
Über eine weitere Antwort, einen Tip oder Hinweis wäre ich sehr dankbar!
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Hallo,
Ich möchte nur nochmal kurz dieses Thema aufgreifen, da ich auf einen Tip oder Hinweis hoffte.
Eventuell nur um zu erfahren ob ich noch irgendwelche Chancen habe das Geld für meinen Bekannten zu bekommen. Denn er ist schliesslich der Geschädigte und es ist bei uns vor der Haustür passiert, ich fühle mich fast ein wenig verantwortlich!
Hätte ihm gerne positives berichtet.
quote:
U.U. nicht, immerhin will sich die VS auch gegen unberechtigte Inanspruchnahme schützen. Die beschädigte Sache ist nicht mehr da und der Schädiger gibt alles freimütig zu, das ist dann schon mal der halbe Versicherungsbetrug, jedenfalls könnten bei der VS entsprechende Alarmleuchten angehen.Zitat:
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Kann ich das Geld denn irgendwie anders einfordern, habe ich noch das Recht dazu auf anderem Weg?
Sollte ich oder kann ich zum Nachbarn persönlich gehen. Würde es was nutzen wenn er nochmal mit seiner Versicherung redet? Muss er mir das dann bezahlen? Dafür ist er ja eigentlich versichert das ich ihm das nicht aus der seiner eigenen tasche ziehe?!
Hat es keinen Wert das ich Augenzeugin war? Oder ist das Problem dann nur das man nicht genau feststellen kann wieviel die Versicherung zu zahlen hat?
Ist ein Kostenvoranschlag denn generell nicht genug?
Sorry für die veieln Fragen.
Wäre super lieb wenn sich nochmal jemand die Mühe macht dies zu überdenken und in der Lage ist mir ein paar Tips zu geben!
Danke schonmal.
-- Editiert am 14.09.2010 13:35
quote:
Dafür ist er ja eigentlich versichert
Ja, aber Anspruchsgegner ist ja der Verursacher und nicht dessen Versicherung.
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