Kostenvoranschlag - ich will nicht reparieren

11. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenvoranschlag - ich will nicht reparieren

Vor einigen Wochen ist mir ein Auto in die Seite reingefahren. Wir haben uns darauf geeinigt das ich ihm einen Kostenvoranschlag zukommen lassen und er überweist mir dann das Geld. Ich habe das ganze meiner Versicherung nicht gemeldet. Jetzt habe ich den Kostenvoranschlag vor 2 Wochen weggeschickt und bis jetzt hat sich nichts getan.

Was ist wenn er sich weigert das zu zahlen?

Wenn er darauf besteht das ich das Auto reparieren lassen soll, aber ich nicht will , wieviel muss er trotzdem übernehmen.

Danke für eure Tipps

Gruß

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Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


setz ihm eine frist!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Melde es seiner Versicherung.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo,
2 Wochen sind Zeit genug, meld es seiner Versicherung, wenn du die nicht hast, kannst du die über die Polizei erfahren, hast du etwas Schriftliches von ihm? Das würde die Sache erleichtern.
Du kannst den Schaden auch Deiner eigenen Versicherung melden und bei denen die Versicherung des Gegners erfahren (Es gibt eine Zentralstelle für KFZ-Versicherungen.

Wenn er Schuld ist, muss er bzw. die Versicherung den Schaden begleichen, ob du ihn beheben willst oder nicht.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

es gibt einen Zentralruf der Versicherer. Bundesweit unter der Rufnummer 0180 - 25 0 26. Man(n) benötigt in aller Regel den Namen des Unfallgegners und das amtliche Kennzeichen sowie den Unfalltag.

Der schuldlos Geschädigte hat das Recht auf eine so genannte fiktive Abrechnung >> Geldentschädigung ohne Reparatur. Ist der Schaden voraussichtlich über 750 EUR sind ein SV-Gutachten und RA sehr sinnvoll.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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