Kostenvoranschlag kostet selbst auch Geld?

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)
Kostenvoranschlag kostet selbst auch Geld?

Mein Auto wurde im ruhende Verkehr leicht beschädigt..ein paar Kratzer mehr nicht.Polizei hat alles aufgenommen.
Nun machte ich der Vers. einen Vorschlag zur Schadensregulierung und nannte eine Summe,und dass damit alles abgegolten wäre, was den Schaden betrifft.
Jetzt wollen sie einen Kostenvoranschlag mit Bildern von einer qualifizierten Fachwerkstat.Können sie gerne haben .Am Telefon sagte mir die Dame von der Werkst., dass der Kostenvoranschalg 70Euro kostet und ICH den erstmal bezahlen muß.

Bekomme ich das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück?...Die geben ja die Bedingungen vor,um den Schaden regulieren zu können.




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"N_L"

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ein Kostenvoranschlag kann kostenpflichtig sein (wer arbeitet schon umsonst).

Diese Kosten werden aber i.d.R. wieder verrechnet, wenn man anschl. den Reparaturauftrag erteilt.

Wenn Sie den Schaden anschl. nicht reparieren lassen wollen, werden Sie zwangsläufig die 70,-- € aus eigener Tasche zahlen müssen.

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