Guten Tag,
im alten Jahr Brücke eingegliedert 2 Stück für zusammen unter 1000,-. Nun Zahnschmerzen unter der Brücke, seither entzündetestes Zahnfleisch (hat was weggemacht, damit die Brücke mehr Halt hat, Pfeilerzähne vermutlich zu kurz, Prov. war abgefallen und da konnte ich das sehen) Brücke auf entzündetes Zahnfleisch gesetzt, 3-flächige-Füllungen abgerechnet die ich nicht erhalten habe, und genau einer von den beiden Zähnen tut so weh, dass ich zum anderen ZA. bin. Rausgestellt, massive Karies, Zahn muss raus, wo er angeblich eine Füllung gemacht hat. Abgerechnet wurde Osteotomie, auch so nicht erhalten, Zahn einfach raus mit einem Ruck. Alles bei der KK beschrieben, die schreiben immer nur wird nach Akte geprüft, keine körüerliche Untersuchung Die reden immer nur vom Sitz der Brücke (die ist jetzt aber auch schon defekt bzw. guckt der Pfeilerzahn schon raus). Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es um Behandlungsfehler geht (z.B. wurden die beiden angeblich 3-fachgefüllten Zähne extrem runtergeschliffe, viel zu viel, damit oben der Biss der Brücke passt. Ich komme mit der Kk nicht weiter. Ich brauche eine persönliche Begutachtung. Egal wie oft ich erwähne, dass es nicht um den Sitz der BRücke geht (vermutlich passt die auch nicht richtig, aber das war nicht der Grund bei der KK. Die schreiben wegen Zahnschmerzen (an den behandelten Zähnen, Brücke und unten Zahn 44) könne ich mich behandeln lassen, da es nur nach Akte geprüft würde. Wie wollen die wissen, ob die Unterlagen ausreichen? Der Zahnarzt hat mir keine Doku gesendet und auch die Scans nicht, hat er angeblich nicht (hab ich schriftlich) und wollte mir mein Geld zurückzahlen. Für 2 Brücken 600, die ich gezahlt habe. Das reicht für nichts. KK hat mit dem auch telefoniert, da wollte er den Anteil von der Kasse auch zurückzahlen. Der weiß genau, dass er Mist gebaut hat, nur wie komme ich jetzt an eine persönliche Begutachtung. KK stellt sich quer uns beziet sich immer wieder auf en Sitz der Brücke (ohne persönliche Begutachtung wohl kaum möglich). Was tun? zäk sagt nicht zuständig. KK verweist auf begutachtungsstelle der zäk, wenn ich persönliche Begutachtung will. Ich komme so nicht weiter. Weiß jemand, wie ich vorgehen muss? Die KK hat jetzt von dem aöten ZA die Unterlage angefordert die ich nach mehrmaliger Bitte nie erhalten habe. Habe das aber jetzt gemeldet, an die LDI/Datenschutzbehörde. Habe schriftlich, dass die Scans nicht gespeichert wurden. Der wird die noch haben, aber da würde man die Fehler sehen.
Krankenkasse will nur nach Akte entscheiden Behandlungsfehler und Verdacht des Betrugs - Zähne
Du willst Schadensersatz?
Du willst einen Zahnarzt wegen Betrug belangen?
Du hast den 1. Zahnarzt beim LDS gemeldet?
Wofür ist die ZÄK nicht zuständig?
Hast du schon einen Fachanwalt befragt?
Zitat :Wofür ist die ZÄK nicht zuständig?
Hast du schon einen Fachanwalt befragt?
Für meinen geschilderten Fall. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Es geht mir vorranig darum, dass nach Aktenlage entschieden werden soll. Die KK kann doch nicht das aus der Akte entnehmen, was ich geschildert habe.
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Wenn man Antworten will, sollte man einige Regeln der Lesbarkeit und Höflichkeit beachten:
1. Textwüsten wie diese vermeiden
2. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn
Soweit lesbar, scheint man der Auffassung zu sein, dass ein Zahnarzt einen Fehler bei der Behandlung gemacht hat und Abrechnungsbetrug begangen haben soll.
Wenn der Arzt einen Fahler gemacht hat und er diesen nicht einsieht, sollte man sich an einen versierten Fachanwalt wenden, um siene Rechte (Nachbesserung, Schadenersatz, Schmerzensgeld, ...) durchzusetzen.
Den Verdacht auf Straftaten zeigt man selber an, am besten direkt bei der Staatsanwaltschaft. Idealerweise formuliert ein versierten Fachanwalt diese Anzeige.
Zitat :Die KK kann doch nicht das aus der Akte entnehmen, was ich geschildert habe.
Warum nicht? Schließlich sind Deine Schilderungen etc. Teil der Akte.
Problematisch wäre es nur, wenn die Fehler bisher nur die unsubstantiierte Behauptung eines medizinischen Laien sind und noch gar keine qualifizierte Feststellung durch einen anderen Arzt erfolgte und aktenkundig wurde.
vlll führt folgende Adresse weiter als eine Anfrage hier im Forum
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon/patientenrechte-und-behandlungsfehler
-- Editiert von User am 12. Juli 2026 13:30
Das wirst du nicht verhindern können. Und erst danach kann man evtl. uU gegen was auch immer vorgehen.Zitat :Es geht mir vorranig darum, dass nach Aktenlage entschieden werden soll.
Über was soll denn überhaupt (nach Aktenlage) in deinem Fall entschieden werden?
- über entzündetes Zahnfleisch
- über falsche Abrechnung?
- weil keine Dokumente von ZA 1erhalten?
- über Rückerstattung von 600,-?
...oder über was?
Das wirst du nicht verhindern können. Und erst danach kann man evtl. uU gegen was auch immer vorgehen.Zitat :Es geht mir vorranig darum, dass nach Aktenlage entschieden werden soll.
Über was soll denn überhaupt (nach Aktenlage) in deinem Fall entschieden werden?
- über entzündetes Zahnfleisch
- über falsche Abrechnung?
- weil keine Dokumente von ZA 1erhalten?
- über Rückerstattung von 600,-?
...oder über was?
Das wirst du nicht verhindern können. Und erst danach kann man evtl. uU gegen was auch immer vorgehen.Zitat :Es geht mir vorranig darum, dass nach Aktenlage entschieden werden soll.
Über was soll denn überhaupt (nach Aktenlage) in deinem Fall entschieden werden?
- über entzündetes Zahnfleisch
- über falsche Abrechnung?
- weil keine Dokumente von ZA 1erhalten?
- über Rückerstattung von 600,-?
...oder über was?
Wir wissen doch gar nicht, ob die Entscheidung der Krankenkasse die Endentscheidung ist.
wirdwerden
Zitat :Wir wissen doch gar nicht, ob die Entscheidung der Krankenkasse die Endentscheidung ist.
DIe KK schreibt immer, dass nach Aktenlage entschieden wird, ich könne ruhig zum Zahnarzt, wenn ich Zahnschmerzen hätte. Die KK schreibt immer, es ginge um den Sitz der Brücke, was ich mehrfach entschieden zurückgewiesen habe. Die sagt es handelt sich um ein Mängelgutachten, was aber nicht stimmt. Es geht um viel zu kurz abgeschliffene Zähne, übersehene Karies, da soll angeblich eine dreiflächige Füllung von ihm gemacht worden sein, stark entzündetes Zahnfleisch seit der Behandlung dort, und und, die Liste ist lang.
Ja, so ist das hier.Zitat :DIe KK schreibt immer, dass nach Aktenlage entschieden wird,
Also ist erst die Entscheidung abzuwarten und zu lesen.
Weiteres ergibt sich.
Gegen eine Entscheidung, die dir nicht gefällt, kannst du dann vorgehen.
Inzwischen kannst du bei Zahnschmerzen auch zum ZA.
Zitat :nzwischen kannst du bei Zahnschmerzen auch zum ZA.
Ich fürchte das wird nicht gehen, weil dann Beweise vernichtet werden, ehe der Gutachter selbst geschaut hat. Die KK verzögert das Ganze... Es muss doch einen anderen Weg geben, was schneller geht. Das Gutachten nach Aktenlage dauert ca. 1/2 Jahr, das hat man mir auch dazu geschrieben. Klar, bei Zahnschmerzen.
Zitat :nzwischen kannst du bei Zahnschmerzen auch zum ZA.
Ich fürchte das wird nicht gehen, weil dann Beweise vernichtet werden, ehe der Gutachter selbst geschaut hat. Die KK verzögert das Ganze... Es muss doch einen anderen Weg geben, was schneller geht. Das Gutachten nach Aktenlage dauert ca. 1/2 Jahr, das hat man mir auch dazu geschrieben. Klar, bei Zahnschmerzen.
Zitat :nzwischen kannst du bei Zahnschmerzen auch zum ZA.
Ich fürchte das wird nicht gehen, weil dann Beweise vernichtet werden, ehe der Gutachter selbst geschaut hat. Die KK verzögert das Ganze... Es muss doch einen anderen Weg geben, was schneller geht. Das Gutachten nach Aktenlage dauert ca. 1/2 Jahr, das hat man mir auch dazu geschrieben. Klar, bei Zahnschmerzen.
Zitat :nzwischen kannst du bei Zahnschmerzen auch zum ZA.
Ich fürchte das wird nicht gehen, weil dann Beweise vernichtet werden, ehe der Gutachter selbst geschaut hat. Die KK verzögert das Ganze... Es muss doch einen anderen Weg geben, was schneller geht. Das Gutachten nach Aktenlage dauert ca. 1/2 Jahr, das hat man mir auch dazu geschrieben. Klar, bei Zahnschmerzen.
Zitat :nzwischen kannst du bei Zahnschmerzen auch zum ZA.
Ich fürchte das wird nicht gehen, weil dann Beweise vernichtet werden, ehe der Gutachter selbst geschaut hat. Die KK verzögert das Ganze... Es muss doch einen anderen Weg geben, was schneller geht. Das Gutachten nach Aktenlage dauert ca. 1/2 Jahr, das hat man mir auch dazu geschrieben. Klar, bei Zahnschmerzen.
Dann geh halt nicht. Geh stattdessen zum Anwalt.Zitat :Ich fürchte das wird nicht gehen,
Zitat :Ich fürchte das wird nicht gehen, weil dann Beweise vernichtet werden, ehe der Gutachter selbst geschaut hat.
Wenn der aktuell behandelnde Arzt sich außerstande sieht, die Zustände entsprechend fach- und sachgerecht zu dokumentieren, wäre das selbstständige Beweisverfahren eine Lösung.
Womit wir dann bei
Zitat :Geh stattdessen zum Anwalt.
wären, denn ein juristischer Laue dürfte mit der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren überfordert sein.
Zitat :selbstständige Beweisverfahren eine Lösung.
Das kann ein Vermögen kosten, sass kann ich mir nicht erlauben..
Zitat :Das kann ein Vermögen kosten
Das kann passieren, da wird man dann tatsächlich abwägen müssen.
Ich frage mich, für was die Entscheidung der Krankenkasse hier relevant sein soll.
WAS will man denn eigentlich erreichen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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