[Küche verkauft] Käufer hat Wasserschaden durch Geschirrspüler

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
gmussj
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
[Küche verkauft] Käufer hat Wasserschaden durch Geschirrspüler

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt.

Wir haben über ein Onlineportal eine Küche verkauft, der Käufer hat die Küche am 31.12.2016 bezahlt. Es wurde ein Kaufvertrag beiderseits unterschrieben in dem der Kaufpreis festgelegt war, die Geräte die dazu gegeben wurden. (Herd mit Ceranfeld, 1 Kühlschrank und 1 Geschirrspüler). Auf die Frage hin ob wirklich alles funktioniert haben wir natürlich mti Ja geantwortet wir hatten sie ca. 3 Monate in Verwendung nach der Wohnungsübernahme und kein Problem. Die Küche selbst ist gebraucht auch das stand im Kaufvertrag.
Und eine Klausel mit dem Satz: "Der Verkäufer betont ausdrücklich das eine Sachmängelhaftung laut EU-Recht ausgeschlossen ist". Wir hatten nur vergessen zu erwähnen das im Geschirrspüler selbst unten am "Waschkreuz" eine Schnur gewickelt ist, dies war von der Vorbesitzerin von der wir die Küche übernommen hatten schon so. Dies wurde aber nach dem "bezahlen" per Facebook Nachricht gemeldet und die Käufer haben uns das bestätigt.

Der Käufer hatte genug Zeit die Küche zu sichten, die Geräte wurden von uns Ordnungsgemäß zwischengelagert und demontiert. Am 02.01.2017 wurde die Küche ohne unser zutun vom Käufer abgeholt, und mit einem LKW ohne Ladegutsicherung (einfach alles auf dem LKW gestellt ohne jegliche Gurte) abtransportiert.

Gestern am 06.01.2017 meldet sich der Käufer und berichtet mir das der Geschirrspüler unddicht war und sie nun einen Wasserschaden in dem Raum "wohl der Küche" hätten und wir für den Schaden aufkommen müssten.
Auf meine Frage hin wie er darauf käme das wir den Schaden bezahlen müsste meinte er weil seine Haushaltsversicherung sagte das der Schaden von solchen Geräten nicht übernommen wird da es gebraucht gekauft wurde.
Ich habe ihm natürlich erklärt das der Geschirrspüler bei uns einwandfrei funktionierte und selbst am Tag des Abbaus noch einmal im Betrieb war. Und wsl bei der Montage ihrerseits oder beim Transport ohne unser zutun etwas beschädigt wurde.

Er zeigte keine Einsicht und meinte wenn wir nicht dafür aufkommen dann wird er rechtliche Schritte einleiten und als erstes mal einen Gutachter holen der das ganze sichtet.

Die Frage ist, wir haben nicht gelogen der Geschirrspüler war Inordnung. Wir sind uns keiner Schuld bewusst aber es nagt an unseren Nerven mit dieser Ungewissheit zu Leben. Was kann jetzt passieren? Sind wir Haftbar für den Schaden auch wenn bei uns alles Funktioniert hat? Wie ist da überhaupt zu beweisen?

Hoffe auf baldige Antwort ein besorgter User

MfG G.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Sein Geschirrspüler, sein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Sein Geschirrspüler, sein Problem.
Super Tipp. Nebenbei noch: Kommunikation mit Käufer einstellen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Entweder will er doppelt abkassieren (Verkäufer und Versicherung), weil die Aussage der Hausratsversicherung, dass bei gebrauchten Geräten kein Versicherungsschutz vorliegt, eher lächerlich ist oder er hat keine Hausratsversicherung und will unberechtigterweise den Schaden vom Verkäufer bezahlt bekommen.
Liegt überhaupt ein Schaden vor?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gmussj
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung, wir haben auch schon getüftelt was da los sein könnte. Er meinte ja am Telefon auch noch die Küche wäre keine 550€ Wert gewesen weil der Zustand ja nicht so toll ist. Und ich habe zu ihm gesagt ob das sein Ernst wäre, sie standen neben uns haben jedes Teil anfassen sowie anschauen können. Also eine totale Besichtigung war möglich, da ging nix über Fotos oder sonstiges.
Und vorallem weiß man das erst 5 Tage nach dem abholen und 1 Woche nach dem Kauf das man sie nicht mehr so toll findet?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von gmussj):
"Der Verkäufer betont ausdrücklich das eine Sachmängelhaftung laut EU-Recht ausgeschlossen ist"

Eine "Sachmängelhaftung laut EU-Recht" gibt es nicht, was es nicht gibt, kann man auch nicht ausschließen.
Zum Glück gibt es Gerichte, die den Unfug dann in eine "Sachmängelhaftung" umdeuten.

Ich hoffe ihr habt diese Formulierung nur in der einen Anzeige verwendet? Ansonsten wäre sie ungültig.



Zitat (von gmussj):
Und vorallem weiß man das erst 5 Tage nach dem abholen und 1 Woche nach dem Kauf das man sie nicht mehr so toll findet?

Ja, nennt sich "Kaufreue". Ist aber kein Rückgabegrund, deshalb denken die Leute sich dann irgendwelche Sachen aus.



Zitat (von gmussj):
meinte er weil seine Haushaltsversicherung sagte das der Schaden von solchen Geräten nicht übernommen wird da es gebraucht gekauft wurde.

Gleich doppelter Unfug.
Zun einen haftet der Verkäufer nicht automatisch, wenn die "Haushaltsversicherung" nicht zahlt.
Zum anderen haften die mier bekannten "Haushaltsversicherung" auch wenn es ein gebrauchtes Gerät ist.



Zitat (von radfahrer999):
Kommunikation mit Käufer einstellen.

Absolute Zustimmung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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