Lackschaden bei Rostlaube

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Berlinde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lackschaden bei Rostlaube

Guten Tag, beim Ausweichen auf durch Eis verengter Fahrbahn bin ich mit einem andere Auto zusammengekommen. Wer hier Schuld hat..., tja...Der andere sagt, er stand, ich sage, wir fuhren langsam aneinander vorbei - beide gebremst und rutschten gegeneinander. Egal.

Ergebnis: eine ca 40 cm lange Spur von meinem Stossfänger an seiner Tür. Die man aber mitsamt dem Schmutz an der Tür fast - bis auf einen Rest von ca 10 cm abwischen konnte. Der Rest wäre sicher auch mit Rubbeln abgegangen. Egal.

Mich interssiert nun: das Auto ist BJ 1996, VW T4 angeblich mit einem Wert von 4000 Euro. Das muss mir auch egal sein. Wesentlich ist, dass das Auto erhebliche sichtbare Roststellen hat und auch schon mehrere ausgebesserte Lackschäden und insgesamt in einem - sagen wir mal - ungepflegten iZustandst.

Ich bot dem Geschädigten 20 Euro für eine Wäsche an. Er wollte 50 - dann wäre das für ihn erledigt.
Ich fand 50 einfach zuviel.
Dann wollte ich eben die Polizei haben und meinte, dass das Holen der Polizie auch GEld koste.
Dann kam raus, dass es garnicht sein Auto ist.
Für 50 Euro hätte ich Ruhe gehabt, aber ich wollte das dann doch mit dem Halter besprechen.
Den wollte er mir aber nicht nennen.

So - nun waren wir bei der Polizie und da wird dann der "Unfall" festgestellt. Und es soll ein Gutachten gemacht werden.

Jetzt meine Fragen:
Gibt es für Gutachten eine Verhältnismäßigkeitsregel?
Hat der Halter tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz bei solch einer alten verrosteten Tür?

Dank im Voraus für eine Antwort





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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119552 Beiträge, 39740x hilfreich)

Zitat:
Gibt es für Gutachten eine Verhältnismäßigkeitsregel?

Ja. Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt wenn man sich nicht auf eine Schadenshöhe einigen kann und/oder der Schädiger die Regulierung verweigert.



Zitat:
Hat der Halter tatsächlich Anspruch auf Schadenersatz bei solch einer alten verrosteten Tür?

So steht es im Gesetz (§ 249 BGB ):
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Darunter fallen die Sach- und Vermögensschaden des Geschädigten. Hierher gehören z.B. alle Sachen, die bei dem Unfall zerstört oder beschädigt wurden, Kosten für einen Mietewagen, Gutachter etc.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 07.01.2011 01:32

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ein Wort noch vorweg, lege dir bitte erstmal einen gewissen Respekt vor anderer Leute Eigentum zu, danke!!!

Und nun zur eigentlichen Sache, also mit 50Euro wärst du wohl günstiger weggekommen. Jetzt wird ein Gutachter herangezogen, der dann dokumentieren wird, dass der von dir verursachte Schaden wieder instandgesetzt werden muss. Dies wird vorzugsweise bei einem Lackierer gemacht, dieser muss nun hingehen, Teile der Tür schleifen, dann spachteln und wieder schleifen, dann lackieren welches grundieren, farbe auftragen und fineshing beinhaltet, desweiteren muß die Tür dazu ausgebaut werden, dan wieder eingebaut und eingestellt werden. Und lackierer haben einen wirklich guten Stundensatz, ich würd mal mit 150-300Euro rechnen, darunter eher nicht...

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#4
 Von 
Berlinde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an Harry und Lesen denken handeln für die Antworten.
Mit den 50 Euro schwarz auf die Hand wäre ich ganz sicher nicht günstiger gekommen, da ich nicht mit dem Halter, sondern nur mit dem Fahrer gesprochen habe. Dass der Halter trotzdem Schadenersatz fordern kann, wäre damit nicht ausgeschlossen. Von daher war ich nicht bereit, 50 Euro dem Fahrer zu zahlen - ohne Quittung! Und unter den Umständen der Aussagen.

Ich weiß nicht, was es mit Respekt vor Eigentum zu tun hat, wenn ich mich erkundige, wie eine Tür mit erheblichen Vorschäden am Lack und am Blech bewertet wird.
Wenn mir mit 64 jemand sagt, dass ich ne Falte habe, ist das realistisch, nicht respektlos.

Sollte an dieser Tür eine Polierscheibe angesetzt werden, fällt dort massiv Lack ab und es ist ein größerer zu sehender Schaden. Im Verhälntis zu den Vorschäden und der Verschmutzung ist die Schramme kaum sichtbar.

So - wenn ich nun nach BGB verpflichtet bin, den Zustand wieder her zu stellen, der vor dem Schaden war, könnte das dann auch so aussehen, dass ich selbst oder ein Lackierbetrieb die Schramme beseitigen darf?
(würde ich Lackpolitur nehmen und das ausrubbeln.)
Der Verkäufer hat doch auch zuerst das Recht der NAchbesserung. Alerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man Fremde an sein Auto lassen muss.

Übrigens interessieren mich die Antworten nur noch aus Neugier zur Weiterbildung.

Der Halter ist bei der Versicherung schon bekannt......



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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

quote:
So - wenn ich nun nach BGB verpflichtet bin, den Zustand wieder her zu stellen, der vor dem Schaden war, könnte das dann auch so aussehen, dass ich selbst oder ein Lackierbetrieb die Schramme beseitigen darf?
Wenn der Halter dir die Reparatur erlaubt (wovon man mal nicht ausgehen darf), dann dürftest auch du das machen, ein Anrecht darauf hast du aber nicht!
Klar kann das ein Lackierbetrieb machen, diesen hast dann allerdings nicht du auszusuchen, diesen darf der Halter selbst und ohne dein Mitwirken bestimmen.

Auch könnte der Halter sich den Schaden auszahlen lassen, den Schaden dann irgendwie selber beheben oder auch rein gar nichts machen, dies steht dem Halter auch frei...

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-- Editiert am 07.01.2011 13:40

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du wirst wohl nach "Kostenvoranschlag" zahlen. Und zwar die Kosten die entstehen "deinen" Kratzer wieder raus zumachen.
Wenn man noch ein Gutachter brauchst, auch dessen Kosten.
Dazu noch nen Mietwagen.

Da kommen sicher 1000 Euro zusammen.

Wenn der Geschädigte nicht doof ist, regelt er das komplett mit deiner Versicherung. Die zahlt so was ohne groß zu Prüfen. Egal was du willst oder sagst.

Uwe

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119552 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
könnte das dann auch so aussehen, dass ich selbst oder ein Lackierbetrieb die Schramme beseitigen darf?
(würde ich Lackpolitur nehmen und das ausrubbeln.)[q/uote]
Ja das ginge wenn es der Geschädigte erlaubt.
Fällt dann aber während deines Versuches der Lack der Tür komplett ab, würdest du unter Umständen für diesen vergrößerten Schaden ebenfalls haften.
Also nicht ratsam ...






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