Lackschaden - ersatz für Zeitaufwand

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
philipp24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lackschaden - ersatz für Zeitaufwand

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.
Habe gestern einen Wagen bei Ausparken leicht tuschiert, wodurch ein Lackschaden von 2x2mm entstanden ist.
Da die Person sich nicht am Wagen befand, habe ich einen Zettel mit meiner Nummer hinterlassen. Wir haben auch miteinander telefoniert und uns getroffen.
Nun möchte er seinen Schaden ersetzt haben, was natürlich sein gutes Recht ist, also suche ich Ihm eine Werkstatt, wo er die Stelle nachlackieren kann.

Nun möchte er aber seine Zeit die er für die Anfahrt, für das Warten und die Rückfahrt benötigt auch noch bezahlt haben.
Es handelt sich dabei um den Geschäftsführer eines Architekturbüros, mit 8 Mitarbeitern, der entsprechend seine2-3std die er nicht arbeiten kann, gegen mich geltend machen will und er erwähnte nebenbei, dass er sehr teuer sei.

kann er das oder besser wie soll ich reagieren?

Bin dankbar für jede Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Lampe

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

warum meldest du den Schaden nicht deiner KFZ-Haftpflichtversicherung?!

Wenn es dir um die Stufung geht, du kannst an die Versicherung den bezahlten Schaden erstatten und eine Stufung vermeiden.

quote:
Es handelt sich dabei um den Geschäftsführer eines Architekturbüros, mit 8 Mitarbeitern, der entsprechend seine2-3std die er nicht arbeiten kann, gegen mich geltend machen will und er erwähnte nebenbei, dass er sehr teuer sei.


er sieht hierbei das Geschäft seines Leben´s...

Wie bereits geschrieben, ich würde den Sachverhalt meiner Versicherung melden, und nach der Regulierung, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist zurück zahlen.

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#2
 Von 
philipp24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

habe den Sachverhalt meiner Versicherung geschildert, leider habe ich nur Teilkasko und dieser Schaden ist somit daruüber nicht gedeckt.

Sonst noch ne Idee?

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#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

das hat doch mit deiner Teilkasko nichts zu tun, du hast jemanden einen Schaden verursacht und dafür gibt es nunmal die Haftpflichtversicherung.

Ablauf für dich:

Du meldest dich bei deiner Versicherung und schilderst den Vorgang, dann meldest du dich beim geschädigten und gibst deine Versicherungsdaten bekannt, wie Gesellschaft, dein Kennzeichen und deinen Namen. Der Geschädigte wendet sich dann an deine Versicherung und klärt den Rest (Kostenvoranschlag, Reparatur usw.)

Wenn du an deinem Auto auch einen Schaden hast, könntest du diesen über eine Vollkasko begleichen, aber ansonsten greift in deinem Fall die Haftpflicht.
Melde dich nochmal bei deiner Versicherung!



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#4
 Von 
philipp24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

dann haben ich wohl einfach den herren von der versicherung falsch verstanden. Vielen Dank für die Aufklärung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

dafür gibt es dieses Forum.

Ein schönes WE trotzdem...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Geschädigte kann nicht verlangen den Zeitaufwand ersetzt zu bekommen. Zumal er auch Schwierigkeiten haben dürfte, den diesbezüglichen Schaden konkret zu beziffern.

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#7
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Vielleicht vertut sich der Geschädigte hier mit der unfallbedingten Auslagenpauschale für Wegekosten, Telefonate etc.

Frage mich auch, warum er sich persönlich um sein Auto kümmern muss; ein Angestellter dürfte wesentlich weniger verdienen. Und wie lange will er auf das Lackieren warten? Naturgemäß muss das ganze doch erst trocknen.

Sehe es auch so, daß hier jemand versucht, auf Kosten eines vermeintlich Ahnungslosen Kohle zu machen. Auf die gegnerische Versicherung darf er sich da freuen.

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