Lackschaden nach Steinschlag

18. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go531217-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lackschaden nach Steinschlag

Guten Tag zusammen,
Ich habe folgenden Fall,
Ich bin mit meinem KFZ eine Bundesstraße entlang gefahren, zu dieser Zeit fuhr rechts neben uns auf dem Feld, direkt neben der Straße ein Traktor der Raps gemulcht hat ( Aussage Bauer, kenne mich damit nicht aus)
Nun muss von diesem Mähwerk oder Mulchwerk ein Stein o.ä. auf unser Auto geschleudert worden sein, dieser hatte zufolge das an der Beifahrertür ein Lackschaden von ca 900-1200€ entstand. Die Gegnerische Versicherung lehnt den Schadensfall nun mit Begründung "allgemeines Risiko" ab. Habe ich dennoch chancen wenn ich einen Anwalt einschalte? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und hatte auch sonst noch nie mit Anwälten zutun, darum weiß ich auch leider überhaupt nicht welche Kosten da auf mich zukommen können.

Ich hoffe der ein oder andere hat ein paar Worte für mich.
Ich bedank mich schon einmal!

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Nun muss von diesem Mähwerk


Hier gilt nur eins: beweisen muss man es können

Die übliche Ablehnung würde sich eher anders gestalten: Höhrere Gewalt, auch ein optimaler Optimalfahrer hätte mit unglaublicher Sorgfalt und Rücksicht den Schaden nicht verhindern können.

Heißt: wie soll ein kleiner Mensch in einer 10t Maschine einen kleinen Stein umfahren? Das ist fern der Lebenserfahrung.

die Chancen hängen vom Einzelfall ab - genaue Umstände, örtliche Begebenheiten, usw...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von go531217-14):
Nun muss von diesem Mähwerk oder Mulchwerk ein Stein o.ä. auf unser Auto geschleudert worden sein

Kann man diese unsubstantierte Vermutung denn irgendwie beweisen? Oder wurde das von der Versicherung vorbehaltlos anerkannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go531217-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Schreiben heißt es " Ob dies tatsächlich zutrifft ließen wir ungeprüft"
und weiter " Unser Kunde versichert ausdrücklich, das vor Beginn der Mäharbeiten alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden." - Allerdings kann ich das auch nicht Bestätigen aber auch nicht abstreiten.

Fakt ist, das der Schaden als wir ca 10min vorher los fuhren definitiv nicht da war! Desweiteren hat man einen überdurchschnittlich lauten Schlag gehört, trotz Musik und Konversation im Auto. Da wir unmittelbar nach dem Schag an den Seitenstreifen gefahren sind und auch sofort den Schaden erkannt haben ( da er nicht übersehbar ist) , bleibt nur diese These das es von dem Traktor kommen musste, da der Schaden direkt an der Beifahrertür entstanden ist.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go531217-14):
bleibt nur diese These
Versicherungen interessieren sich selten für Thesenbildung unter dem Prinzip der Parsimonie. Wenn der Nachweis fehlt, wird die Versicherung wohl nicht zahlen. Das machen die auch ganz selten so auf Zuruf.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go531217-14):
allgemeines Risiko
so ist es.

Zitat (von go531217-14):
Habe ich dennoch chancen wenn ich einen Anwalt einschalte?
Nein.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Aber gesehen, dass es vom Traktor kam hat man es auch nicht? Wie weit war der Traktor denn entfernt vom Auto.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
go531217-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aufgrund der Stelle des Schadens ist alles andere Ausgeschlossen.. laut Angabe vom Bauer ca. 7m . das müsste ich selber tatsächlich nachmessen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Aber gesehen, dass es vom Traktor kam hat man es auch nicht? Wie weit war der Traktor denn entfernt vom Auto.


Und selbst wenn man es gesehen hätte wäre es nicht relevant, sofern man nicht nachweisen kann dass die erforderlichen Absicherungen fehlten.
Und das kann der TS nicht, hat er oben geschrieben.

Berry

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