Guten Tag zusammen,
Ich habe folgenden Fall,
Ich bin mit meinem KFZ eine Bundesstraße entlang gefahren, zu dieser Zeit fuhr rechts neben uns auf dem Feld, direkt neben der Straße ein Traktor der Raps gemulcht hat ( Aussage Bauer, kenne mich damit nicht aus)
Nun muss von diesem Mähwerk oder Mulchwerk ein Stein o.ä. auf unser Auto geschleudert worden sein, dieser hatte zufolge das an der Beifahrertür ein Lackschaden von ca 900-1200€ entstand. Die Gegnerische Versicherung lehnt den Schadensfall nun mit Begründung "allgemeines Risiko" ab. Habe ich dennoch chancen wenn ich einen Anwalt einschalte? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und hatte auch sonst noch nie mit Anwälten zutun, darum weiß ich auch leider überhaupt nicht welche Kosten da auf mich zukommen können.
Ich hoffe der ein oder andere hat ein paar Worte für mich.
Ich bedank mich schon einmal!
Lackschaden nach Steinschlag
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zitat:Nun muss von diesem Mähwerk
Hier gilt nur eins: beweisen muss man es können
Die übliche Ablehnung würde sich eher anders gestalten: Höhrere Gewalt, auch ein optimaler Optimalfahrer hätte mit unglaublicher Sorgfalt und Rücksicht den Schaden nicht verhindern können.
Heißt: wie soll ein kleiner Mensch in einer 10t Maschine einen kleinen Stein umfahren? Das ist fern der Lebenserfahrung.
die Chancen hängen vom Einzelfall ab - genaue Umstände, örtliche Begebenheiten, usw...
ZitatNun muss von diesem Mähwerk oder Mulchwerk ein Stein o.ä. auf unser Auto geschleudert worden sein :
Kann man diese unsubstantierte Vermutung denn irgendwie beweisen? Oder wurde das von der Versicherung vorbehaltlos anerkannt?
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Im Schreiben heißt es " Ob dies tatsächlich zutrifft ließen wir ungeprüft"
und weiter " Unser Kunde versichert ausdrücklich, das vor Beginn der Mäharbeiten alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden." - Allerdings kann ich das auch nicht Bestätigen aber auch nicht abstreiten.
Fakt ist, das der Schaden als wir ca 10min vorher los fuhren definitiv nicht da war! Desweiteren hat man einen überdurchschnittlich lauten Schlag gehört, trotz Musik und Konversation im Auto. Da wir unmittelbar nach dem Schag an den Seitenstreifen gefahren sind und auch sofort den Schaden erkannt haben ( da er nicht übersehbar ist) , bleibt nur diese These das es von dem Traktor kommen musste, da der Schaden direkt an der Beifahrertür entstanden ist.
Versicherungen interessieren sich selten für Thesenbildung unter dem Prinzip der Parsimonie. Wenn der Nachweis fehlt, wird die Versicherung wohl nicht zahlen. Das machen die auch ganz selten so auf Zuruf.Zitatbleibt nur diese These :
so ist es.Zitatallgemeines Risiko :
Nein.ZitatHabe ich dennoch chancen wenn ich einen Anwalt einschalte? :
Aber gesehen, dass es vom Traktor kam hat man es auch nicht? Wie weit war der Traktor denn entfernt vom Auto.
Aufgrund der Stelle des Schadens ist alles andere Ausgeschlossen.. laut Angabe vom Bauer ca. 7m . das müsste ich selber tatsächlich nachmessen.
Grüße
ZitatAber gesehen, dass es vom Traktor kam hat man es auch nicht? Wie weit war der Traktor denn entfernt vom Auto. :
Und selbst wenn man es gesehen hätte wäre es nicht relevant, sofern man nicht nachweisen kann dass die erforderlichen Absicherungen fehlten.
Und das kann der TS nicht, hat er oben geschrieben.
Berry
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