Guten Tag,
mir wurde ein von der Schule gestelltes Laptop aus einem abgeschlossenen Schrank innerhalb der Schule gestohlen. Wahrscheinlich von Mitschülern oder Reinigungskräften.
Vorab hatte ich jedoch eine Erklärung unterschrieben, dass genanntes Laptop nicht in diesen Schränken versichert ist.
Alles schön und gut, jetzt fordert die Schule einen Restbetrag von 400,00€ (pure Hardware) ich halte diesen Wert für deutlich überzogen, da das Laptop vor 1,5 Jahren bereits im Internet für 490€ zu haben war.
Ich hatte bereits eine Rechnungskopie und eine Übersicht dadrüber angefordert in wie weit dieser Laptop abgeschrieben worden ist. Als Antwort habe ich nur die Aufforderung zur Zahlung und die Drohung bekommen das der Rechtsanwalt der Schule eingeschaltet wird.
Meine Frage ist nun... ist die Schule nicht verpflichtet, bevor ich irgendwas bezahle, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen wie dieser Restbetrag zustande kommt?
Was kann ich nun tun?
Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße
Laptop Diebstahl in der Schule
15. Januar 2013
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Frage vom 15. Januar 2013 | 16:05
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 7x hilfreich)
Laptop Diebstahl in der Schule
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2013 | 16:57
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von krzma am 15.01.2013 16:05
Meine Frage ist nun... ist die Schule nicht verpflichtet, bevor ich irgendwas bezahle, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen wie dieser Restbetrag zustande kommt?
Die Schule muss ihre Rechnung schon darlegen können. Einfach mit Beträgen um sich werfen ist nicht.
-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
#2
Antwort vom 16. Januar 2013 | 10:14
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
aus einem abgeschlossenen Schrank innerhalb der Schule gestohlen
Durch Aufbruch oder mit einem Schlüssel?
quote:
und eine Übersicht dadrüber angefordert in wie weit dieser Laptop abgeschrieben worden ist
Steuerliche Abschreibung ist irrelevant, das verringert den Wert des Laptops nicht.
quote:
ist die Schule nicht verpflichtet, bevor ich irgendwas bezahle, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen wie dieser Restbetrag zustande kommt
Jein. Die Schule könnte auch ohne vorherige Begründung ihrer Forderung klagen und erst dann Beweismittel vorlegen - mit dem Risiko, daß sie dann die Prozeßkosten trägt, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt, weil er dann "keinen Anlaß zur Klage gegeben" hat.
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