Hallo liebe Forumgemeinde,
ich bin neu hier, ein Frischling sozusagen und hoffe auf Eure geschätzte Hilfe! <:O)
Ich habe vor 4 Wochen mit ***** einen unversehrten, 3 Monate alten ***** -Laptop zur Garantiereparatur eingeschickt. Bei der Ankunft in der polnischen ***** -Reparaturwerkstatt wies das Gerät zusätzlich 2 physische Beschädigungen auf, die nur durch den Transport entstanden sein können. Es gibt Videomaterial vom Auspackprozess. Ich habe eine Schadensmeldung an ***** gemacht, ***** ebenfalls. Nun schreibt mir ***** , dass ***** den Schadenersatz verweigert, mit der Begründung einer nicht ordnungsgemäßen Verpackung.
Ich habe das Gerät in 3 ineinander verschachtelte Kartons verpackt, in der Originalverpackung des Verkäufers ***** . 2 Kartons lagen eng am Laptop an, der große Umkarton wurde zusätzlich mit einer langen Schlange Polsterfolie abgefüttert. Es war ebenfalls das Originalpolstermaterial vom Verkäufer.
Ich habe also nichts anderes gemacht als ***** Ende Juli 2014 beim Versand. Damals kam das Gerät unversehrt bei mir an.
Wie wäre denn eine ordnungsgemäße Verpackung gewesen? Oder will sich ***** hier nur vor Schadenersatz drücken?
Was kann ich als kleiner Kunde tun?
Für Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!
Bin sehr gespannt auf Euer Echo. Vorab schon mal herzlichen Dank! <:O)
-- Editiert mickimausi am 14.11.2014 15:06
-- Editiert von Moderator am 25.11.2014 20:26
Laptop beschädigt, ***** lehnt Schadenersatz ab!
14. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2014 | 15:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laptop beschädigt, ***** lehnt Schadenersatz ab!
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 14. November 2014 | 15:22
Von
Status: Wissender (15434 Beiträge, 5643x hilfreich)
quote:
Wie wäre denn eine ordnungsgemäße Verpackung gewesen?
Ist nachzulesen in den ***** Verpackungsrichtlinien.
-----------------
" "
-- Editiert Moderator am 25.11.2014 20:26
#2
Antwort vom 25. November 2014 | 15:18
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich stimme zu, dass ***** sich auf die entsprechende Verpackungsrichtlinie berufen kann, da ein grober Umgang selbst bei empfindlichen Paketen bekannt ist. Daher muss der Versender selbst dafür sorgen, dass das Paket und dessen Inhalt entsprechend vorbereitet ist.
-- Editiert Moderator am 25.11.2014 20:26
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