Hallo!
folgendes ist mir gerade passiert- ich gab mein LAPTOP in reperatur und wurde gefragt- was gesichert werden soll von der Festplatte- FOTOS sagte ich.Habe dasLaptop zurück,aber keine Fotosdrauf- war noch mal imGeschäft- ale wissen wie die Fotosaussahen--- sie wurden geischert und wieder auf den Laptop getan- aber irgendwas ist schief gelaufen-denn es ist kein foto da- doch vier die auf dem Desktop waren- es sollten aber über 2600 Fotos meines Kindes sein- und der Familie.
Nun meine Frage- ich kann diese Fotosnirgend mehr herzaubern - dasist ein harterSCHOCK ALLESWEG
Habe ich da Anspruch auf Schadenersatz?
freue mich über ANtworten
Laptop repariert- Fotosweg!
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Kaum - soweit man aus der knappen Schilderung erkennen kann.
Es ist übliche Sorgfaltspflicht eines Benutzers Datensicherungen anzufertigen und es ist noch niemand gelungen in solchen Fällen Schadensersatz zu bekommen.
Abgesehen davon müßte man auch dann, wenn man ein Backup gemacht hätte, einen Schaden beziffern können.
Welchen "Marktwert" hat denn "Foto von Sohn Fritz beim Kuchenessen"?
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Ja MARKTWERT- das hatte ich mich auch gefragt- deswegen habe ich ja die Frage auch hierins Forum gestellt- wollteeinfach malwissen ob es da schon mal irgendwelche Urteilezu gab- wenn es private Fotos sind.
Danke für die Antworten
Ja MARKTWERT- das hatte ich mich auch gefragt- deswegen habe ich ja die Frage auch hierins Forum gestellt- wollteeinfach malwissen ob es da schon mal irgendwelche Urteilezu gab- wenn es private Fotos sind.
Danke für die Antworten
quote:
Wenn vor der Überlassung des PC zur Reparatur eine Datensicherung durchzuführen gewesen wäre, dann hätte damit auch ein Dritter beauftragt werden können. Und vor der Überlassung des PC an diesen Datensicherer hätte vom Auftraggeber eine Datensicherung vorgenommen werden müssen, etwa bei einem beauftragten Datensicherungsfachbetrieb - ad infinitum.
Sorry wenn ich diese Leiche noch mal hochhole, aber das Thema erscheint mir recht interessant.
@Mirk:
Deine juristischen präzisen Statements schätze ich sehr. Aus meiner pragmatisch-ethisch/moralischen Sichtweise kann ich dabei nicht immer zustimmen, denn die juristische Perspektive ist mir häufig zu theoretisch und die Durchsetzbarkeit fraglich. So auch im vorliegenden Ereignis.
In dem Fall hier wäre zu klären, inwieweit es a) eine vertragliche Pflicht gab b) welche Leistungen diese umfasste (alle Fotos sichern oder nur die unter myPhoto - AGB?) und c) bei der Forderung auf Schadensersatz nachzuweisen, das diese bei Übergabe noch intakt(!!!) und kopierbar auf dem PC waren und bei Rückgabe nicht mehr.
Dazu müßten man ferner wissen zu welchem Zweck das Gerät abgegeben und was gemacht wurde. Es könnte eine Datenrettung im Falle eines Image oder HD-Tausches erfolglos sein.
Ich kenne etliche Fälle, überwiegend im kommerziellen Bereich, in denen bei Reparaturen und Serviceleistungen Ersatzforderungen gestellt wurden und diese kläglich scheiterten.
Der Privatmann wird meist die Tatsache der zugreifbaren Bilder nachträglich nicht nachweisen können.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Na wenn wir schon über "Leichen" reden:
Mirk unterstellt hier, es sei ein Vertrag über die Datensicherung zustandegekommen. Das ist aus der Eingangsschilderung aber völlig unklar.
Eine bloße Gefälligkeit, die nach (!) Auftragsvergabe zusätzlich angeboten wurde ("sollen wir noch (man ergänze: wenn möglich) die Daten sichern?" ), kann schlechterdings keine Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auslösen.
(Wenn meine Werkstatt mich fragt "sollen wir den Wagen noch grad waschen?", kann ich auch keinen Schadensersatz einklagen, wenn hinterher die Heckscheibe noch dreckig ist.)
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