Laterne mit Auto beschädigt! Versicherung bockt.

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Herbert2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Laterne mit Auto beschädigt! Versicherung bockt.

Hallo
Auf unseren Hof, sind zwei hochwertige Laternen. Also große Stehlampen, mit jeweils 3 Einzellampen.

Sehr schöne Laternen, 10 Jahre alt ca. Haben damals 800 DM gekostet.

Nun ist ein Autofahrer bei uns auf dem Hof umgedreht, wollte wenden, und hat eine der Lampen übergefahren. Total zerstört.

Nun müssten wir 2 neue Lampen haben, weil man genau die gleiche Lampe nicht mehr bekommt. Und wer will zwei verschiedene Lampen auf dem Hof haben? Wie sieht das aus.

Nun will die Autoversicherung des Versursachers, uns 500 Euro bezahlen. Für diese 500 Euro bekommen wir aber nicht 2 Lampen. Zudem muss man auch die Installation noch mitrechnen. Unser Elektriker hat ein Gesamtschaden von 1300 Euro ca. gerechnet.

Die Versicherung rechnet den Zeitwert der Lampen, und rechnet auch nur 1 Lampe. Nun ist es so, das die Lampen wie neu aussehen, selbst wenn diese 10 Jahre alt sind.

Wir sind nun alle stcoksauer hier, da wird unsere Lampe übergefahren, und wir bekommen es nicht wieder so hin, wie es war!
Weil zum einen, keine 2 Lampen bezahlt werden, und zum anderen nicht die gleiche Qualität der Lampen für 500 Euro sichergestellt werden kann.

Wie kann das sein?
Die Frau selber, hat an Ihren Fahrzeug, keinen Schaden, unsere Lampen sind im Müll.
Wir können da doch nicht zwei verschiedene Lampen hinbauen.

Die Versicherung ist die HUK. Kann man nur weiterempfehlen, wirklich tolle und gerechte Versicherung!
Gut das ich Ciao Berichte schreibe...

Was würdet Ihr nun machen?
Klagen gegen dies?

Die Huk meint, sie wären uns schon entgegen gekommen, weil sie uns nicht den Zeitwert berechnet haben, sondern und aus Kulanz 500 Euro gegeben hätten.

Was soll man nun machen? Unglaubliche Sauerei!



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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Herbert2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Bitte einmal löschen!

Warum kann man seine Beiträge denn nicht berbeiten?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Bitte einmal löschen!


Dazu mußt du den Admin anschreiben, es gibt hier keine Moderatoren.

quote:
Warum kann man seine Beiträge denn nicht berbeiten?


Kann man, aber nur 15 Minuten lang, damit Leute nicht etwas ändern, auf das sich spätere Postings beziehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Versicherungen zahlen immer gerne sehr wenig.#
Schont die Beiträge der Mitglieder ...

Zum einen wird hier der Zeitwert angesetzt bzw. der Abzug Alt-für-Neu vorgenommen.
Der Geschädigte soll nicht besser gestellt werden als vor dem Schadensereignis.
Würde hier der Neuwert übernommen, wäre der Geschädigte jedoch besser gestellt.



Zum anderen ist definitiv die eine Laterne beschädigt worden. Die zweite ist noch voll funktionsfähig und daher nicht zu ersetzen.



Die Kosten für die Installation der Laterne sind ebenfalls von der Versicherung zu tragen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herbert2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

Blos es ist nicht richtig!
Weil es nicht wider so hergestellt wird, wie es vorher war.
Weil man dann zwei verschiedene Laternen hat.
Und das muss selbst der dümmsten Versicherung einleuchten, in wahrsten Sinne des Wortes, das dies kein anständiges Verhalten ist.
Auch bei diesen Lampen den Zeitwert zu berechnen ist, mit den Worten, des Herr Guttenberg zu sprechen "abstruss"..da diese Lampen keinen Zeitwert besitzen quasi.
Selbst wenn dort die Farbe ein wenig abgeht, sehen diese eher noch "klassischer" aus. Das Gußmetall rostet auch nicht, an den Scheiben passiert auch nichts.

Unglaublich das sowas möglich ist! da wird unser Eigentum zerstört, wo wir so Stolz drauf waren, eine Autofahrerin dreht unrechtmäßig auf unseren Hof um, zerstört unsere Sachen, an Ihren Auto ist nichts defekt, bei uns alles.
Und die Versicherung kommt nicht für den ganzen Schaden auf.
Das ist einfach nicht ok! Wo leben wir hier eigenlich?


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

1300 für eine alte Lampe - was macht der Elektriker den Hof pflastern ?

Wenn man von 10 Jahren Lebensdauer ausgeht ist die Laterne 80 Euro wert, der Austausch gegen eine Neue, ein paar schrauben auswechseln, kann kaum mehr als eine Stunde dauern. Mit An und Abfahrt 150-200 Euro. Bei drei Lampen wären den 240 Euro für die Lampen und 260 Euro fürElektriker.

Da sind die 500 Euro doch angemessen. Oder warum soll man dir nun "neue Lampen zahlen"

Ich würde versuchen den Preis zu verhandeln. Danach bleibt die Klage, jedoch wird das kaum viel mehr werden

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Herbert2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
von wegen. Die Stangen des Fundamentes sind auch verbogen!
Würde man das neu machen, also neues Fundament rein...

Und nicht die alten Stangen gerade biegen....was eigentlich nicht richtig ist das man dies macht......weil es nicht mehr so ist wie vorher! Die Haltbarkeit nicht dauerhaft gewährleistet ist...sich wohl Jahre später erst bemerkbar macht...
Es ist so oder so...eine Sauerei.
Wir überlegen ob wir nicht einfach, die Autofahrerin anzeigen wegen Hausfriedensbruch, weil sie unbefugt auf unseren Hof umgedreht ist...wie nennt man das?
Ist zu hart oder?
Dann kann Sie selber aus Ihrer Tasche den Rest bezahlen...
Das ist alles nicht wahr hier..


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Wir überlegen ob wir nicht einfach, die Autofahrerin anzeigen wegen Hausfriedensbruch, weil sie unbefugt auf unseren Hof umgedreht ist...wie nennt man das?


Nennt man "lächerlich"
quote:

Dann kann Sie selber aus Ihrer Tasche den Rest bezahlen....


Der Rechtsweg bleibt unbenommen. Versicherungen zahlen selten freiwillig. Ich würde "nachverhandeln".

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die Optik verlangt beide Lampen auszuwechseln haben Sie recht.

Wenn es zumutbar ist nur eine Lampe auszuwechseln die Versicherung.

Da keiner die Lage vor Ort kennt lässt sich das Ganze nicht abschließend bewerten.

Im Zweifel entscheidet ein Richter was zumutbar ist und was nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Weil man dann zwei verschiedene Laternen hat.


Da muß man aber schon sehr gut argumentieren, damit man damit Erfolg hat.

Mal blöde gesagt, wenn ich zehn Playstation 3 besitze und du machst eine davon kaputt, ich bekomme heute aber nur noch die PS3 Slim, dann kann ich auch nicht sagen "jetzt mußt du mir noch 9 PS3 Slim bezahlen, damit ich wieder zehn gleiche Geräte habe". Da würdest du dich auch bedanken. ;)

Ob also eure "optische Symmetrie" wichtig genug ist, daß die Versicherung euch das bezahlen muß...

Denk mal an den Schaden für die Versichertengemeinschaft - du machst irgendwo eine Sache im Schloß Hohenpupsstein kaputt und "wegen der Symmetrie" muß die Versicherung dem Schloßherrn dann noch 9.999 weitere Teile bezahlen.

Abgesehen davon, daß du dir auch bei deiner Interpretation bei der zweiten Lampe dann ja auch wiederum den Vorteil abziehen lassen müßtest, weil du eine bestehende Lampe durch eine neue ersetzt bekommst...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Mal blöde gesagt, wenn ich zehn Playstation 3 besitze


Wenn dir einer die Tür am 5er zerkratzt, dann erkläre ich auch das eine anderen Farbe doch egal ist .

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Äpfel und Birnen - genau wie mein Beispiel. Aber deswegen schrieb ich ja, daß man auf den Einzelfall schauen muß.

Ob man ein "Symmetriebedürfnis" bei Laternen auf dem Hof genau so erfolgreich als Recht reklamieren kann wie einen einheitlichen Lack beim Auto, ist zumindest nicht ohne weiteres klar.

Abgesehen davon ist das Auto ein gutes Beispiel; eine Neulackierung des Komplettautos wegen einem Kratzer in der Tür wird wohl nur dann von der VS übernommen werden müssen, wenn eine Teillackierung unmöglich ist, etwa weil es sich um eine Flipflop-Lackierung handelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
an Ihren Auto ist nichts defekt, bei uns alles.


quote:
von wegen. Die Stangen des Fundamentes sind auch verbogen!
Also das bei der Fahrerin nichts sein soll, obwohl doch bei Euch ein so enormes Ergebnis entstand, hört sich jetzt schon etwas komisch an finde ich...

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Vielleicht war es Frau Clinton im neuen Panzer-Hummer. ;)

Nach Ansicht des TE schuldet die Versicherung also stets n-1 weitere neue (!) Lampen, wenn man n hat und nur eine kaputt gemacht wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Herbert2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Ich breche hiermit die Diskussion ab.
Das bringt nichts.
Kommen nur noch dumme Sprüche, ohne den Fall genau zu kennen.
Und wie ärgerlich das ist.
Totale Fehleinschätzung Eurerseits.

Das es im Versicherungsrecht dafür keine Regeln gibt.
Und es hat nicht Symetrie zu tun!
Es sieht nicht nicht aus! Basta!Und verschandelt die Ansicht!

Kein Mensch! würde zwei verschiedene Lampen hinbauen. Ihr auch nicht! Und es ist nicht zu vergleichen mit Autotüren oder sonstiges!
Das geht nicht sowas! Basta!
Ist ne sauerrei sowas!Basta!

Mehr will ich da nicht mehr zu sagen!



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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
ohne den Fall genau zu kennen.

Na das liegt ja an der knappen und fotolosen Schilderung des Sachverhalts.



quote:
Das es im Versicherungsrecht dafür keine Regeln gibt.

Doch die gibt es.
Entweder man akzeptiert und nimmt das Geld oder man nimmt sich einen Anwalt und klagt gegen die Regulierung.
Eine ganz einfache Regel.



quote:
Basta!

Ein schlagendes Argument in jeder Verhandlung ... dem muss man sich einfach beugen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kommen nur noch dumme Sprüche, ohne den Fall genau zu kennen.


Das liegt dann aber an dir, wenn wir den Fall nicht "genau kennen".

quote:
Und wie ärgerlich das ist.


Das bestreitet ja keiner. Aber hier geht es um die Rechtslage, hm?

quote:
Totale Fehleinschätzung Eurerseits.


Tut mir leid, wenn du nicht gehört hast, was du hören wolltest. Dafür sind wir hier aber auch nicht da.

quote:
Es sieht nicht nicht aus!


Das ist aber kein Argument für einen Schaden. Der Schaden muß objektiv sein, nicht subjektiv.

quote:
Kein Mensch! würde zwei verschiedene Lampen hinbauen.


Kann man nicht sagen, ohne die Situation gesehen zu haben.

quote:
Das geht nicht sowas! Basta!


Na dann verklage doch die Versicherung mit deinem tollen Basta-Argument.

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1x Hilfreiche Antwort

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