Meine Sachen einfach weggeworfen:(

1. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
deymos
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)
Meine Sachen einfach weggeworfen:(

Hallo ich weiss garnicht obich hier richtig bin, aber mal zur Sache:

Ich bekam eine Kündigung für meine Wohnung in einer WG und musste deshalb bis 31. März raus, frist und alles ok und das Haus wurde irgendwann im selben März verkauft. Den März über war ich bei Freunden und in der neuen Bude und hab so am 20. März dann meine Sachen gepackt, leider musste ein paar Sachen zurücklassen, hat nicht alles reingepasst. Ein paar Sachen räumte ich in eine Abstellkammer (die auch von mir gemietet war), weil ich net alles wieder hochschleppen wollte.
Da ich viel zu tun hatte kam ich erst am 31. März wieder um den Rest zu holen, da waren die neuen Besitzer schon fleißig am renovieren. Zu meinem Entsetzen stellte ich fest, dass meine Sachen weg waren. Als ich nachgefragt habe meinten die sie hätten alles entsorgt :schock: !
Eine voll funktionsfähige Spülmaschine gerademal so 4 Jahre alt, gute Motorradjacke, wer wirft denn sowas weg!
Ausserdem ich war zum Katastrophentag ja eigentlich noch drin eingemietet.
Die Härte is auch noch die behaupten, des wär alles alt, kaputt oder verschimmelt gewesen, was mach ich jetzt das Zeug is ja weg?
Die müssen mir das doch ersetzen oder ? Wie mach ich meinen Anspruch geltent falls ich einen habe. Ich will die jetzt net übern Tisch ziehn, aber was kann ich denn verlangen, damit ich wieder funktionstüchtige Sachen bekomme? Der hat mir tatsächlich 20 Euro angeboten dann wär gut jaja :cheers: ( damit war ich natürlich nicht einverstanden)
Wie kann ich beweisen welche Gegenstände mir gehörten und dass sie noch ok waren :???: von sowas hebt man ja net immer den Kassenzettel auf.

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Schwarzer_Wolf
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 58x hilfreich)

Das ist ja wohl der Gipfel an Impertinenz! Schließe mich uneingeschränkt dem Kommentar von Mirk an.
Ich wünsche Ihnen viel Glück dass die Sache gut für Sie ausgeht!

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das man "keinen" Platz für eine Motorradjacke hatte ist schwer zu glauben.

Für den Vermieter hat es sich wohl so zu getragen: Du bist ausgezogen und hast eine Menge Müll hinterlassen.

Wie lief denn die "Übergabe" der Wohnung, bzw des Zimmers. Hast du das einfach offen gelassen und bist gegangen. Oder hast du einen Schlüssel jemandem übergeben ?

Auch das wäre ein Indiv das du die Sachen aufgegen hast.

Selbstverständlich musst du, falls ein Anspruch besteht beweisen was fehlt. Dann gibts nur den Zeitwert.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Die Hauptfrage ist vermutlich an wen man die Forderung richtet. Wenn das Mietverhältnis bis 31.3. ging, der Vermieter das Haus vorzeitig samt allem verbliebenen Sachen an den Käufer übergeben hat, dann müßte doch der Vermieter und nicht der neue Besitzer haften? Nur mal so als Frage am Rande!

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na dazu muss der Vermieter die Mietsache ja auch erst mal erhalten haben.

Hier hat der Vermieter evtl. unberechtigerweise die Räume aufgebrochen und dem neuen Mieter erlaubt diese vorher zu nutzen. Dabei diese angewiesen den Müll zu entsorgen ????

Dann haftet der VM

So ganz ist die Geschichte nicht schlüssig. :-)

K.

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