Mieter hat hat keine Haftplicht Versicherung

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andy111
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter hat hat keine Haftplicht Versicherung

Hallo, hallo...

ich habe ein dickes Problem, wie es sicher schon viele hatten

Ein Mieter hat gestern vergessen in der Küche den Waserhan auszustellen, und ist einkaufen gegangen. als ich nach Hause kam, war nichzt nur seine Wohnung unter Wasser, sondern auch die Wohnung darunter, die gerade vorgestern von den "neuen Mietern" frisch renoviert wurde.
Der Verantwortliche Mieter ist leider Arbeitslos, und hat keinerlei Versicherungen. Die Mieter untere ihm, sind gerade erst eingezogen, und haben leider "noch" keine Versicherung ( kann man nach einem Tag auch nicht erwarten).

Kann mir nun jemand sagen, wie man diesen Schaden bezahlt bekommen kann? Kann die Versicherung für das Haus da einspringen? ich habe nun erstmal überlegt, einen Anwalt kommen zu lassen, der diesen Schaden begutachtet, und schriftlich aufnimmt, damit der Mieter hinterher nicht sagt, ich war das gar nicht. Außerdem habe ich gleich Fotos gemacht.

Ich bin echt am verzweifel, der Mieter hat zwar gesagt, er kommt irgendwie dafür auf, aber das kann so teuer werden..... Die Mieter unter ihm werden auch nicht in dieser Wohnung wohnen wollen, und noch einmal renovieren. Ich kann es ihnen nicht verübeln, wenn sie gleich wieder ausziehen wollen.
Das muss man sich mal vorstellen, man klappt gerade den Tapeziertisch zusammen, auf einmal hat man Niagarafälle im Wohnzimmer, und die ganze Tapete kommt wieder runter.


Bitte helft mir!!!!
Wie würdet ihr nun verfahren,wenn der Schaden bei euch so aufgetreten wäre.
Und was habe ich/wir als Vermieter für Möglichkeiten, wenn der Mieter keinerlei Versicherungen hat.

Danke im voraus, für die vielen Antworten :-)

Gruß



Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das ist natürlich übel. Einem nackten Mann kann man nicht in die Hose greifen.
Gibts denn eine Hausratsversicherung, die dafür aufkommen kann? Ansonsten fällt mir leider auch nix ein. Wirklich dumme Sache...

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Evtl. hat der Vermieter eine Vermieter-Haftpflichtversicherung, dann können sich die darunterwohnenden Mieter an diese wenden und die Vermieterhaftpflichtversicherung muß dann versuchen, sich vom Schuldigen das Geld zurück zu holen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Das würde aber bedeuten, dass der Vermieter (bzw. seine Versicherung) den Schaden zu tragen hat, den ein (nicht in der "Vermieter-Versicherung" versicherter) Mieter angerichtet hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung da mitmacht.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Wohngebäudeversicherung zahlt den Gebäudeschaden. Die Hausratversicherung zahlt die Schäden am Hausrat.

Beide Versicherungen werden versuchen, das Geld vom schuldigen Mieter wiederzuholen.

Falls man nicht versichert ist, kann man das nur selbst versuchen. Wenn der Mieter aber nicht zahlen kann, dann bleibt man selbst auf dem Schaden sitzen.

Die Einschaltung eines Anwaltes erhöht dann nur noch den Schaden.

@ikarus02
Eine Vermieter-Haftpflichtversicherung zahlt hier ganz bestimmt nicht.

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