Mit Dhl verschicktes Paket kommt zerstört an. kompletter Wareninhalt im Wert von 2000 Euro zerstört

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
peter m.123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Dhl verschicktes Paket kommt zerstört an. kompletter Wareninhalt im Wert von 2000 Euro zerstört

Hallo zusammen!

Folgendes ist geschehen:
Ich habe jemandem etwas für 2000 Euro angefertigt und verkauft, dies entsprechend vollversichert mit Dhl geschickt. Es handelt sich hier um einen Privatverkauf.
Nun ist das Paket beim Käufer in den usa völlig beschädigt angekommen. Das Paket ist in einem sehr schlechten Zustand beim Empfänger angekommen (es gibt entspr. Fotos vom defekten Paket, wie auch vom zerstörten Inhalt).
Auch habe ich ein Foto davon gemacht, wie ich die Teile sicher mit guter Luftfolienpolsterung verpackt habe.

Wie muss nun genau vorgegangen werden? Kann ich bei Dhl Beschwerde einreichen, oder muss der Empfänger dies tun?
Wie sind die Erfolgsaussichten? Man hört ja immer dass die DHL sich rausredet und behauptet, es wäre nicht sicher verpackt gewesen.

Besten Dank im Vorraus für alle Antworten

Peter

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
dies entsprechend vollversichert mit Dhl geschickt.


Du hast also noch eine Zusatzversicherung bei DHL abgeschlossen?

Zitat:
Kann ich bei Dhl Beschwerde einreichen, oder muss der Empfänger dies tun?


Du musst das machen, da Du der Vertragspartner von DHL bist.

Zitat:
Wie sind die Erfolgsaussichten?


Das hängt davon ab, ob Du die Verpackungsrichtlinien von DHL eingehalten hast.

Zitat:
Man hört ja immer dass die DHL sich rausredet und behauptet, es wäre nicht sicher verpackt gewesen.


Richtig, damit sollte man rechnen und DHL hat damit in den meisten Fällen auch Recht, da Laien regelmäßig die Anforderungen an die Verpackung unterschätzen.

Das geht damit los, dass man z.B. keinen bereits gebrauchten Karton als Außenverpackung verwenden darf.

Daher ist es zu empfehlen, derartige hochwertige Sendungen von einem Verpackungsdienstleister verpacken zu lassen. Das hat zudem den Vorteil, dass dieser für die korrekte Verpackung haftet.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das geht damit los, dass man z.B. keinen bereits gebrauchten Karton als Außenverpackung verwenden darf.


Wo steht diese Vorschrift ?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Wo steht diese Vorschrift ?


Zitat:
https://www.dhl.de/content/dam/images/Paket/GK/downloads/dhl-richtigverpacken-infoblatt-112020.pdf


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich denke mal, hier werden sich noch ganz andere Probleme auftun, als die reine Verpackung.

Normalerweise trägt der K das Versandrisiko, bei privaten Verkäufen. Allerdings ist das absolut fraglich, ob hier überhaupt ein privater Verkauf vorliegt.

Zitat:
Ich habe jemandem etwas für 2000 Euro angefertigt
Das kann durchaus schon gewerblich sein und dann trägst du das versandrisiko! Da könnte sich das Finanzamt evtzl noch melden.

Weitere Problematik, DHL erstattet den Wiederbeschafgfungswert, nicht den VK Preis! Sollte dein Materialwert deutlich darunter liegen, dann wird es auch nur diesen geben. DHL will da definitiv Belege von dir sehen. Kannst du keine übersenden, wird dieser geschätzt!

Zitat:
Wo steht diese Vorschrift ?
Diese hat eigentlich fast jeder Versanddienstleisster so in seinen AGB stehen.



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47603 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
ich denke mal, hier werden sich noch ganz andere Probleme auftun, als die reine Verpackung.


Wenn die Verpackung nicht ordnungsgemäß war, dann muss man sich über die übrigen Probleme keine Gedanken mehr machen.

Zitat:
Normalerweise trägt der K das Versandrisiko, bei privaten Verkäufen.


Für die ordnungsgemäße Verpackung ist dennoch VK verantwortlich.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Damit hast du schon recht, ich wollte dem TE auch nur aufzeigen, dass sollte der TE das verpackungsproblem lösen können, sich noch ganz andere Problematiken ergeben werden.

Der TE wird sicherlich erstmal denken, er hat etwas für 2000€ verkauft, alsop wird er auch 2000€ von DHL bekommen, dem ist aber definitiv nicht so, da die wie gesagt nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen, was beim TE dann wohl nur der Materialpreis ist. Sollte dieser ganz krass gesagt nur wenige Euro betragen, wäre es sogar fraglich, ob sich dann hier ein all zu grosser Aufwand überhaupt lohnt.

Einen Betzrag von 2000€ würde DHL auch nicht so einfach auszahlen, da kann man sich schon recht sicher sein, dass man hier eher einen eigenen Anwalt beauftragen muss und sollte auch damit rechnen, dass dies zu einer Verhandlung kommen kann.

Bei letzterem besthet dann auch noch die Gefahr, dass man dann direkt noch als gewerbetreibend eingestuft werden kann.

Alles in Allem wird sich der TE das sicher deutlich einfacher vorstellen, als es am Ende sein wird...

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