Moin,
ich hab da mal ne Frage ans Forum:
Ein Tankstellenmitarbeiter hat eine Kreditkarte des Kunden gestohlen und genutzt. Der Mitarbeiter ist gekündigt, arbeitslos, nix zu holen (ausser eines Titels).
Ich bin der Kunde.
Die Kreditkartengesellschaft hat einen Teil des Schadens getragen, der Rest blieb als Forderung gegen mich bestehen.
Hätte ich Chancen, jetzt den Pächter der Tanke oder die Ölgesellschaft auf Schadenersatz anzugehen (Haftung für Mitarbeiter, Auswahl des Mitarbeiters, Kontrollpflichten etc.)?
Besten Gruß
Claus
Mitarbeiter klaut Kreditkarte.
25. Februar 2016
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Frage vom 25. Februar 2016 | 10:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiter klaut Kreditkarte.
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2016 | 11:43
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
da würde ich mir an deiner Stelle keine Hoffnung machen, du hast nur Ansprüche gegenüberdem Täter, mehr nicht...
#2
Antwort vom 25. Februar 2016 | 11:47
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
ZitatDie Kreditkartengesellschaft hat einen Teil des Schadens getragen, der Rest blieb als Forderung gegen mich bestehen. :
Wieso nur einen Teil? Welches Verschulden wurde Dir zugerechnet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Februar 2016 | 11:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
schade...
...und DANKE!
#4
Antwort vom 25. Februar 2016 | 11:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von Claus.):Die Kreditkartengesellschaft hat einen Teil des Schadens getragen, der Rest blieb als Forderung gegen mich bestehen. :
Wieso nur einen Teil? Welches Verschulden wurde Dir zugerechnet?
... das der Kreditkartenverlust erst nach 3 Wochen bemerkt wurde...
Die Versicherung der Kreditkarten-Gesellschaft (MasterCard bei TargoBank) hat nur die Umsätze der ersten 24 Stunden nach dem Verlust übernommen.
-- Editiert von Claus. am 25.02.2016 11:50
#5
Antwort vom 25. Februar 2016 | 12:31
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Haftung für Mitarbeiter,
Gibt es AFAIK nur, wenn die Handlung originär mit der Arbeitsleistung zu tun hatte (Masseur verletzt Kunden bei Massage, Security verprügelt grundlos Gast). Hier handelt es sich aber um eine Feld-Wald-Wiesen-Straftat, die sich nicht speziell dadurch ausgezeichnet hat, mit der konkreten Arbeitsleistung für den Geschädigten direkt verbunden gewesen zu sein.
Hätte z.B. der Angestellte beim Ölservice vorsätzlich den Motor beschädigt oder eine ihm zur Zahlung übergebene Kreditkarte unzulässig zu weiteren Buchungen benutzt, wäre das der Fall.
Bei einem Diebstahl, bei dem keine mit der konkreten Leistung verbundenen Privilegien ausgenutzt wurden, IMO hingegen nicht (die Karte hätte auch ein anderer Kunde genau so stehlen können, oder nicht?).
Zitat:Auswahl des Mitarbeiters,
Wie hätte der AG denn im Voraus einen betrügerischen MA erkennen können?
Zitat:Kontrollpflichten
Wie hätte der AG denn den Diebstahl oder die Nutzung der gestohlenen Karte verhindern können?
-- Editiert von TheSilence am 25.02.2016 12:32
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